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Anti-Terrorgesetze auf dem Prüfstand  (Ulla Jelpke)

Seit den Anschlägen vom 11. September 2001 in den USA haben vor allem die damalige Koalition von Sozialdemokraten und Grünen und nachfolgend die große Koalition aus Union und SPD weit über 50 neue Sicherheitsgesetze geschaffen, die zum Teil erheblich in die Grundrechte eingreifen.

Zu nennen ist hier beispielsweise der Strafgesetzbuch-Paragraph 129 b gegen sogenannte terroristische Vereinigungen im Ausland. Mit diesem Paragraphen werden jetzt mutmaßliche Unterstützer ausländischer Befreiungsbewegungen und linker Organisationen verfolgt, die sich in Deutschland ganz legal politisch betätigen konnten. Mit dem BKA-Gesetz wurde das Bundeskriminalamt mit geheimdienstähnlichen Befugnissen ausgestattet, bis hin zur heimlichen Ausspähung von Computern. Schon weit im Vorfeld einer möglichen schweren staatsgefährdenden Straftat darf das BKA aktiv werden. Nicht nur durch das BKA-Gesetz, sondern auch durch die Einrichtung des Gemeinsamen Terrorabwehrzentrums (GTAZ) der Sicherheitsbehörden und einer Antiterrordatei, auf die 38 Sicherheitsdienste Zugriff haben, wurde das als Lehre aus dem Faschismus geltende Gebot, Polizei und Geheimdienste zu trennen, unterlaufen. Mit den Anti-Terrorparagraphen 89a und 91 werden sogenannte Vorbereitungshandlungen für schwere staatsgefährdende Straftaten lange vor der Planung oder Begehung einer solchen Tat für strafbar erklärt. Gemeint sind unter anderem eine Guerilla-Ausbildung in sogenannten Terrorcamps oder Anleitungen zum Bombenbau.

Alle genannten Gesetze wurden auf Dauer beschlossen. Nur ein kleiner Teil der sogenannten Anti-Terrorgesetze ist befristet und läuft – nach einer ersten Verlängerung und Erweiterung im Jahr 2007 – im Januar 2012 aus. Auf dem Prüfstand steht jetzt das »Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz« (TBEG), das die drei Geheimdienste Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst und Militärischer Abschirmdienst ermächtigt, über als »schwerwiegende Gefahr« eingeschätzte Personen auch ohne richterlichen Beschluß Auskünfte von Banken, Fluggesellschaften, Postdienstleistern und Telekommunikationsfirmen zu verlangen.

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) fordert nun, das TBEG möglichst dauerhaft zu verlängern und die Befugnisse der Geheimdienste nochmals auszuweiten. Dagegen versucht sich die aufgrund ihrer asozialen Wirtschaftspolitik auf dem Gipfel der Unbeliebtheit und dem Tiefpunkt der Wählergunst stehende FDP doch mal wieder als Bürgerrechtspartei zu profilieren. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger will das Auskunftsrecht der Geheimdienste bei Fluglinien ebenso abschaffen wie bei Finanzinstituten und für Auskünfte bei Teledienstleistern höhere Hürden einführen. Das Bundesamt für Flüchtlinge und Migration soll nach ihrer Meinung nicht mehr automatisch personenbezogene Daten an den Verfassungsschutz weitergeben, wenn »tatsächliche Anhaltspunkte« einer Gefährdung vorliegen. Vielmehr soll der Verfassungsschutz die gewünschten Daten nur erhalten, wenn er den Bedarf erklärt hat. Dagegen möchte das Bundesinnenministerium die Fluglinienanfrage gleich an das zentrale Buchungssystem Amadeus ankoppeln, da bislang viele Airlines die Auskunft verweigert haben. Zudem will Friedrich den Diensten zukünftig die Erlaubnis geben, auch Rechtsgeschäfte im Internet abzufragen, zum Beispiel bei eBay.

Mit der Evaluation des TBEG beauftragte die Bundesregierung eine dänische Unternehmensberatung. Nach deren nicht öffentlich vorliegender Untersuchung hat allein im Jahr 2009 der Verfassungsschutz 75 mal bei Telekommunikationsfirmen, 26 mal bei der Post, 14 mal bei Banken und einmal bei einer Fluggesellschaft Auskünfte eingeholt. Die dänische Firma schlägt ein gesetzliches Benachteiligungsverbot vor, so daß zukünftig Banken nicht mehr ein Konto kündigen können, weil der Geheimdienst Auskünfte über den Kontoinhaber verlangt hat. Andererseits raten die dänischen Prüfer zur Einführung eines Bußgeldes, das Firmen zahlen müssen, die den Geheimdiensten die Auskunft verweigern.

Ein zweites Gutachten zur Überprüfung der Grundrechtskonformität gaben das Bundesinnen- und das Bundesjustizministerium bei dem Rechtswissenschaftler Heinrich Amadeus Wolff aus Frankfurt (Oder) in Auftrag. Wolff, der 1998 bis 2000 selber beim Bundesinnenministerium tätig war, kommt zu dem Ergebnis, daß keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das TBEG vorliegen. Auch selten genutzte Befugnisse will der Rechtswissenschaftler beibehalten wissen und plädiert für eine dauerhafte Verlängerung mit regelmäßiger Evaluierung. Zum Schutze der Grundrechte schlägt Wolff neben dem schon im dänischen Gutachten genannten Benachteiligungsverbot vor, daß zukünftig alle im TBEG vorgesehenen Maßnahmen von der nicht weisungsgebundenen G10-Kommission des Bundestages (benannt nach dem Grundgesetz-Artikel 10, der das Post- und Fernmeldegeheimnis garantiert) genehmigt werden sollen. Die Pflicht zur Mitteilung an die Betroffenen soll ausgeweitet werden. Die von den dänischen Prüfern vorgeschlagene Einführung eines Bußgeldes für Auskunftsverweigerer hält er für nicht glücklich.

Pünktlich zur Debatte über eine mögliche Verlängerung des TBEG wurde am 29. April vom BKA in Düsseldorf und Bochum eine mutmaßliche Al-Qaida-Zelle festgenommen. Die drei Männer sollen einen Anschlag mit einer Splitterbombe möglicherweise im öffentlichen Personennahverkehr geplant haben, heißt es. Widersprüchlich ist die Darstellung der Methoden, mit denen gegen die mutmaßliche Al-Qaida-Zelle ermittelt wurde. So behauptete Bundesinnenminister Friedrich, die Festnahme gehe auf Angaben der USA nach der Auswertung von Flugpassagierdaten zurück. Doch offiziell erheben die USA nur Daten über einreisende Passagiere. Keiner der Verdächtigen ist je in die USA gereist. Nach Recherchen des Spiegel ruderte der Innenminister zurück: Die Amerikaner hätten den Fall nur als Beispiel dafür betrachtet, daß Flugdatenauswertung wichtige Erkenntnisse hätte erbringen können.

Als hochkonspirativ wird den Festgenommenen angerechnet, daß sie einen Laptop besaßen, mit dem sie aber, wie sich herausstellte, nie im Internet waren. Das Amt teilte auch mit, bei der Überwachung der Männer, die mehr als ein halbes Jahr gelaufen sei, habe die 65-köpfige Sonderkommission des BKA über die inzwischen »normal« gewordenen Methoden hinaus erstmals eine Online-Durchsuchung angewandt und per Internet geführte verschlüsselte Telefonate abgehört – also eine Online-Durchsuchung des Laptops, der nie im Netz war? Wie gefährlich die Zelle, der zuerst der Verfassungsschutz wohl auch unter Nutzung des TBEG auf die Schliche kam, wirklich war, ist unklar. Das BKA habe gerade noch zugeschlagen, bevor es zu einem Anschlag gekommen wäre, behauptet BKA-Chef Jörg Ziercke. Dagegen erklärt der stellvertretende Bundesanwalt Rainer Griesbaum, die Attentäter in spe seien »noch in der Experimentierphase« gewesen, sie hätten weder einen Tatplan noch eine Tatzeit noch einen Tatort verabredet und auch keinen Sprengstoff besessen, aber immerhin ein Behältnis zur Lagerung von Sprengstoff. Zur Stimmungsmache für eine Verlängerung des TBEG reicht das allemal.

Wird die FDP hart bleiben und dafür sorgen, daß das TBEG im Januar 2012 ausläuft? Zu befürchten ist, daß sich die wankelmütigen Liberalen von den Unionsparteien mit der Forderung nach Verschärfung und dauerhafter Verlängerung der Terrorgesetze wieder mal in die Enge treiben lassen. Wenn dann am Ende nur eine weitere Befristung ohne Verschärfung herauskommt, könnte die FDP die Beibehaltung des status quo als »Sieg der Bürgerrechte« feiern.

Bürgerrechtler fordern aber die Abschaffung des TBEG wie auch die Streichung aller im Namen der Terrorbekämpfung nach 2001 erlassenen Sicherheitsgesetze ebenso wie der bereits seit Jahrzehnten bestehenden Gesinnungsstrafrechts- und Schnüffelparagraphen 129 und 129a (kriminelle beziehungsweise terroristische Vereinigung). All diese Sondergesetze haben bis heute nicht mehr Sicherheit bewirkt, sondern mehr Einschüchterung, Ausspähung und Verfolgung jeglicher unliebsamer Opposition. Grundrechte dürfen nicht im Namen der Sicherheit geopfert werden.