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Titel2311

Sonderrechte fürs Militär  (Ulrich Sander)

Die Bundeswehr wird verkleinert. Wird sie es wirklich? Ihr Etat zumindest wird nicht verkleinert, denn Tausende Soldaten und Beamte sollen freigesetzt werden. Mit Steuergeldern wird ihnen der Abschied versüßt. Frühpensionierungen ohne Abschläge und enorme Übergangsgelder – bis 100.000 Euro steuerfrei – werden vom Geld der Bürger gezahlt. Das ist ein Hohn, denkt man an die Arbeiter und Angestellten. Sie sollen bis zum Alter von 67 Jahren arbeiten, verlieren auch ihre Arbeitsstelle und landen vielfach bei »Hartz IV«, oder die Rente wird erheblich gekürzt. Eine neue Gerechtigkeitslücke tut sich auf.

Die großzügigen Regelungen für die ausscheidenden Soldaten und Offiziere sollen nicht nur dazu dienen, Überzählige zum vorzeitigen Abschied zu bewegen. Sie sollen auch ermöglichen, dieselben Personen, so sie noch nicht 60 Jahre alt sind, schnell wieder als Reservisten zurückzuholen. Wer wie de Maiziére ständig 10.000 Männer und Frauen für das kriegerische Handwerk und weitere für den Einsatz in der zivil-militärischen Zusammenarbeit im Innern bereitstellen möchte, braucht die Reservisten. Die Gefahr, die von der Bundeswehr ausgeht, mit Waffen eine mörderische Außenpolitik – und möglicherweise auch Innenpolitik – zu betreiben, wird durch die sogenannte Reform nicht kleiner.

Während einerseits stattliche Abfindungen den Bediensteten das Verlassen der Bundeswehr schmackhaft machen sollen, werden anderseits sämtliche 18-jährigen Männer und Frauen von der Bundeswehr beworben. Die Städte und Gemeinden stellen die dafür notwendigen Daten und Anschriften bereit – sofern die BürgerInnen nicht Einspruch gegen die Weitergabe ihrer Daten ans Militär erhoben haben. Nur: Was tun, wenn man von diesem Recht nichts erfährt oder der Vorgang unnötig verkompliziert wird?

Die Stadt Dortmund beweist nun, daß es auch anders geht, indem sie meinen Verbesserungsvorschlag – zumindest teilweise – angenommen hat: Auf der Internetseite des Meldeamtes finden nun all jene, die in einem Alter sind, das man bis zum 1. Juli »Wehrpflichtigenalter« nannte, unter dem Stichwort »Wehrdienst« oder auch »Widerspruch« die Information zur Widerspruchsmöglichkeit sowie einen Vordruck. Die heimliche Zusammenarbeit der Stadt mit dem Militär in Erfassungsfragen kann beendet werden. Männliche und weibliche Jugendliche können dem Meldeamt die Weitergabe ihrer persönlichen Daten formlos schriftlich untersagen. Das kann nun schneller und komfortabler geschehen, indem www.domap.de angeschrieben wird, wie ich vorschlug, oder auch per Post ans Meldeamt. Ich hatte zusätzlich vorgeschlagen, ein Schreiben aufzusetzen und über die Schulen zu verteilen, um so die jungen Leute, die demnächst 18 Jahre alt werden oder es in diesem Jahr geworden sind, über ihre Rechte zu informieren. Dies könne die Kommunalverwaltung nicht umsetzen, wurde mir mitgeteilt. Jedoch, so heißt es im Brief des Meldeamtes: »Der betroffene Personenkreis wird regelmäßig auf sein Widerspruchsrecht durch öffentliche Bekanntmachung in der Dortmunder Tagespresse informiert.« Dies geschieht jedoch nicht. Ich bat daher die Medien ausdrücklich darum, die Öffentlichkeit zu informieren. Meine Bitte wurde noch nicht erfüllt. Aber es gibt ja Ossietzky.