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Titel2317

Die soziale Ausgrenzung muss enden (II)  (Christoph Butterwegge)

In einer dreiteiligen Serie skizziert der Autor die Ausmaße der Kinder- und Altersarmut in Deutschland und stellt seinen Forderungskatalog zur Beseitigung der sozialen Ausgrenzung vor. Teil I der Serie erschien in Ossietzky 22/2017.

 

Gesetzlicher Mindestlohn ohne Ausnahmen und in existenzsichernder Höhe

Kinder sind arm, wenn ihre Familien oder ihre Mütter arm sind. Deshalb fängt die Bekämpfung der Kinderarmut im Erwerbsleben an. Nur durch einen gesetzlichen Mindestlohn in existenzsichernder Höhe lässt sich der Niedriglohnsektor, das Haupteinfallstor für Erwerbs-, Familien- und Kinderarmut, zurückdrängen. Durch den ab 1. Januar 2017 gültigen Mindestlohn in Höhe von 8,84 Euro brutto pro Stunde wird höchstens eine weitere Lohnspreizung verhindert und der Niedriglohnsektor zwar nach unten abgedichtet, aber nicht abgeschafft. Dies wäre jedoch nötig, um Armut und soziale Ausgrenzung wirksam zu bekämpfen. Geringverdiener/innen, die mit ihren Kindern in einer Großstadt wohnen, haben wegen der heute üblichen hohen Mieten praktisch keine Chance, der Hartz-IV-Abhängigkeit durch Anhebung ihres Lohns auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindesthöhe zu entkommen. Sie müssen nach wie vor die Grundsicherung für Arbeitsuchende in Anspruch nehmen und den entwürdigenden Gang zum Jobcenter antreten. Wenn es – wie die SPD und ihr Kanzlerkandidat Martin Schulz als Hauptslogan im Bundestagswahlkampf vertreten haben – »Zeit für mehr Gerechtigkeit« ist, wäre es auch Zeit für einen Mindestlohn von 10 Euro oder mehr.

 

 

Ganztagsbetreuung für alle Klein- und Schulkinder

Noch immer fehlt zahlreichen Eltern in Deutschland eine Versorgung mit öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtungen, die in manchen europäischen Staaten fast flächendeckend existieren. Erheblich mehr Ganztagsschulen, die kostenfrei nach Vollendung des ersten Lebensjahres zur Verfügung gestellte Krippen-, Kindergarten- und Hortplätze ergänzen sollten, hätten einen Doppeleffekt: Einerseits würden von Armut betroffene oder bedrohte Kinder umfassender betreut und systematischer gefördert, andererseits könnten ihre Eltern leichter als sonst einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen, was sie finanzielle Probleme eher meistern ließe. Vornehmlich alleinerziehende Mütter – und im seltenen Ausnahmefall: Väter – würden befähigt, Beruf und Familie miteinander zu vereinbaren, ohne hier wie dort Abstriche machen zu müssen. Durch die Ganztags- als Regelschule lassen sich psychosoziale Benachteiligungen insofern kompensieren, als eine bessere Versorgung der Kinder mit Nahrung (gemeinsames Mittagessen), eine gezielte Förderung leistungsschwächerer Schüler/innen etwa bei der Erledigung von Hausaufgaben und eine sinnvollere Gestaltung der nachmittäglichen Freizeit möglich werden.

 

 

Gemeinschaftsschule

So wichtig eine Ganztagsbetreuung für Kinder aller Jahrgangsstufen ist, so wenig reicht sie aus, um Bildung stärker von der sozialen Herkunft zu entkoppeln. Gleichwohl stößt die öffentliche Reformdebatte selten bis zum eigentlichen Hauptproblem, der hierarchischen Gliederung des Schulwesens in Deutschland, vor. Wer von der Gesamt- beziehungsweise Gemeinschaftsschule für Kinder aller Bevölkerungsschichten jedoch nicht sprechen will, sollte auch von der Ganztagsschule schweigen. Zweckmäßig wäre eine umfassende Strukturreform, die der sozialen Selektion durch das mehrgliedrige deutsche Schulsystem ein Ende bereiten müsste. In »einer Schule für alle« nach skandinavischem Vorbild wäre kein Platz für die frühzeitige Aussonderung »dummer« Kinder, die arm sind oder aus sogenannten Problemfamilien stammen. Mit einer inklusiven Pädagogik, die keine »Sonderbehandlung« für bestimmte Gruppen (Menschen mit Behinderung und mit Migrationshintergrund ebenso wie Arme) mehr kennt, könnte man sozialer Desintegration und damit dem Zerfall der Gesellschaft insgesamt entgegenwirken.

 

 

Eine soziale Grundsicherung, die ihren Namen verdient

Ergänzend zu einer solidarischen Bürgerversicherung, die alle Wohnbürger/innen mit sämtlichen Einkommen und Einkunftsarten (möglichst ohne Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen) zur Finanzierung der nötigen Leistungen im Sozial-, Pflege- und Gesundheitsbereich heranzieht, bedarf es einer sozialen Grundsicherung für Familien, die das soziokulturelle Existenzminimum ohne entwürdigende Antragstellung und bürokratische Bedürftigkeitsprüfung garantiert. Hierbei würde das Einkommen eines Haushaltes mit Kindern so weit aufgestockt, dass deren Versorgung staatlicherseits gesichert wäre. Dazu gehört auch ein neues Berechnungsverfahren für die Regelsatzhöhe, das – wie vom Bundesverfassungsgericht in seinem Hartz-IV-Urteil vom 9. Februar 2010 gefordert – sachgerecht, seriös und transparent sein muss.

 

 

Umwidmung des Solidaritätszuschlages zur Bekämpfung der Kinderarmut

Überfällig ist eine Großoffensive gegen Kinderarmut, die der Bund zusammen mit den Ländern und Kommunen anstoßen und Kirchen, Wirtschaft, Gewerkschaften, Wissenschaft, Wohlfahrtsverbände, Betroffenenorganisationen, Bürgerinitiativen, zivilgesellschaftliche Akteure und globalisierungskritische Netzwerke mittragen sollten. Denkbar wäre auch ein großer Runder Tisch, der im gesellschaftlichen Konsens und mit Unterstützung der öffentlichen Meinung geeignete Sofortmaßnahmen vorschlagen könnte.

 

Durch die Abschaffung des Solidaritätszuschlages würden »Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen« nicht entlastet, wie im Bundestagswahlkampf teilweise behauptet. Die FDP sieht darin sogar ein Mittel zur Bekämpfung der Kinderarmut, weil Familien angeblich entlastet würden. Dabei hätten Geringverdiener/innen gar nichts und Normalverdiener/innen wenig vom Wegfall des »Soli«, weil dieser bei einem Single erst oberhalb eines Bruttomonatsverdienstes von 1.500 Euro und bei einem Ehepaar mit zwei Kindern erst bei einem Monatseinkommen von über 4.070 Euro anfällt.

 

Umgekehrt würden Hochvermögende und große Konzerne zwei- beziehungsweise dreistellige Millionenbeträge pro Jahr sparen, weil der ohne Zweckbindung erhobene und jährlich Einnahmen in Höhe von 18 Milliarden Euro erbringende Solidaritätszuschlag nicht bloß als Ergänzungsabgabe auf der Einkommensteuer, sondern auch auf der Kapitalertrag- und der Körperschaftsteuer liegt. Die geplante Abschaffung des Solidaritätszuschlages wäre für Normal- und Geringverdiener/innen also ein Danaergeschenk.

 

Selbst wenn die ursprünglich als Begründung angeführte Vereinigung von BRD und DDR die Erhebung des Solidaritätszuschlages verfassungsrechtlich irgendwann nicht mehr rechtfertigt, wie die SPD meint, bleibt die Forderung des Grundgesetzes nach Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse unerfüllt. Dies gilt besonders für Kinder aus sozial benachteiligten Familien, die sich in den Großstädten und bestimmten Regionen (Berlin, Ruhrgebiet sowie Bremen/Bremerhaven) konzentrieren.

 

Finanzieren lassen sich die Kosten einer Großoffensive gegen Kinderarmut in Deutschland aus dem mit einigen Unterbrechungen seit 1991 in unterschiedlicher Höhe (heute: 5,5 Prozent) erhobenen Solidaritätszuschlag. Damit könnten abgehängte Regionen befähigt werden, ihre soziale und Bildungsinfrastruktur so weit zu entwickeln, dass die dort extrem hohe Kinderarmut sinkt. Nur wenn genügend Kindertagesstätten, gut ausgestattete Schulen und sinnvolle Freizeitangebote (von Stadt- und Landesbibliotheken über Museen bis zu Tierparks) vorhanden sind, kann verhindert werden, dass ein Großteil der nachwachsenden Generation unterversorgt und perspektivlos bleibt. Warum sollen nicht alle Kinder in öffentlichen Ganztagseinrichtungen unentgeltlich ein warmes Mittagessen bekommen, ohne dass bedürftige Eltern dies in einem bürokratischen Verfahren beantragen oder Spendensammlungen unter privaten Wohltätern stattfinden müssen?

 

Soll die sich vertiefende Kluft zwischen Arm und Reich wieder geschlossen werden, muss mehr Steuergerechtigkeit für einen sozialen Ausgleich sorgen. Dass ein Spitzenverdiener durch Inanspruchnahme des steuerlichen Kinderfreibetrages im Jahr über 1.000 Euro mehr für sein Kind erhält als der Normalverdiener an Kindergeld, ist weder mit dem Gleichheitssatz noch mit dem Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes vereinbar. Deshalb muss der Kinderfreibetrag zugunsten eines höheren, für alle gleichen Kindergeldes abgeschafft werden.

 

Folge III wird sich vorrangig mit dem Thema Armut im Alter befassen und erscheint in Ossietzky 24/2017.