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Titel2515

Öffentlich-rechtlicher Gesinnungsjournalismus  (Volker Bräutigam)

Uwe Grund (SPD) macht sich nicht unbedingt anstrengende Gedanken, wenn er Kritik und Kritikern begegnet. Als Mitglied des NDR-Rundfunkrates erklärte er auf einer Netzwerke-Veranstaltung die Zunahme von Programmbeschwerden über die tendenziöse Berichterstattung von ARD-aktuell entsprechend simpel: Rachefeldzug zweier ehemaliger NDR-Mitarbeiter.

Er meinte meinen Kollegen Friedhelm Klinkhammer und mich. Rachefeldzug? Stuss. Klagen über den Niveauverlust von »Tagesschau« und »Tagesthemen« haben leider ihre eigenen Gründe.


Formschreiben der Vorsitzenden des NDR-Rundfunkrates, Dagmar Pohl-Laukamp: »... Ihre Programmbeschwerde über die Syrien-Berichterstattung in der Sendung ›Tagesschau‹ habe ich an den Rechts- und Eingabenausschuss des NDR mit der Bitte um Beratung überwiesen ... Die abschließende Beratung ... erfolgt voraussichtlich in der Sitzung des Rundfunkrates am ...«


Das Ergebnis dieser Beratungen ist – so war es bisher immer – garantiert eine Ablehnung. Der Rundfunkrat folgt stets den Stellungnahmen des Chefredakteurs ARD-aktuell, Kai Gniffke. Und der hat immer recht. Das ist die stereotype Antwort auf dutzende Programmbeschwerden wegen der antirussischen, einseitigen und teils sogar agitatorischen Berichterstattung der »Tagesschau« und der »Tagesthemen« über die Kriege in der Ukraine, in Syrien und im Jemen. Nachlesbar sind viele meiner/unserer Beschwerden im Forum Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien (https://publikumskonferenz.de), auf rationalgalerie.de, medienanalyse-international.de und anderweitig im Internet. Suchmaschinen und das Stichwort »Programmbeschwerde« fördern sie zutage.


Frage eines Lesers: »Ist es die pure Verzweiflung, die Sie treibt, weil wir ansonsten so furchtbar hilflos sind? Oder gibt es konkrete Anzeichen und somit die begründete Hoffnung, dass sich bei der ARD etwas ändert?« Ich halte öffentlichen dokumentierten Protest gegen die Irreführung eines Millionenpublikums für eine Hygienemaßnahme. Vor vierzig Jahren kam ich zur »Tagesschau«-Redaktion. Zehn Jahre blieb ich dort und war’s zufrieden, nicht immer, aber oft. Heute würde es mich dauernd genieren, für dieses Institut und seinen Chefredakteur zu arbeiten.


Post vom NDR-Intendanten und ARD-Vorsitzenden Lutz Marmor: »... werfen Sie der ARD erneut ›Kriegspropaganda‹ vor. Diesen Vorwurf weisen wir erneut zurück. Sie kritisieren in diesem Fall, dass nicht über einen Bericht von Amnesty International zu Hinweisen auf Kriegsverbrechen im Jemen berichtet wurde und dass die ARD generell nicht über die Menschenrechtsverletzungen im Jemen berichte. Richtig ist, dass der AI-Bericht am 7. Oktober 2015 nicht Eingang in die Nachrichtensendungen von ARD-aktuell gefunden hat. Das ... hat schlicht damit zu tun, dass unsere Kapazitäten in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht begrenzt sind. ... Zu den Topthemen der ›Tagesschau‹ um 20:00 Uhr zählten Russlands Kampfeinsätze in Syrien, die EU-Mission gegen Schlepper im Mittelmeer, die Neuorganisation der Flüchtlingshilfe in Deutschland und Manipulationen bei VW. Ich bitte wirklich um Verständnis dafür, dass eine Nachrichtenredaktion auswählen muss, um der begrenzten Sendezeit Rechnung zu tragen ...«


Verständnis? Für diese Dreistigkeit? Habe ich nicht, haben wir nicht. Schreiben an den Rundfunkrat: »... Diese unsinnige Begründung ist nicht neu, wenn es darum geht, die Pflicht zur Berichterstattung zu leugnen. Wir erinnern z. B. an den Aufruf der prominenten Politiker Helmut Schmidt, Helmut Kohl u.v.a., die sich im Vorjahr während der Ukraine-Krise gegen die Russland-Politik der Bundesregierung gestellt hatten. Auch damals hatte man angeblich keine passenden Sendeplätze ... Ein billige Ausrede: Eine Textnachricht mit Foto hätte 30 Sekunden beansprucht. Von Mittags bis Mitternacht hatten ›TS‹ und ›TT‹ neun Sendungen. Es gibt den Sender tagesschau24 mit ständigen Nachrichtensendungen über den ganzen Tag, im Internet tagesschau.de. Und Videotext-Nachrichten. Auf keiner dieser Plattformen bringt ARD-aktuell eine AI-Nachricht über schwerste Kriegsverbrechen einer ›westlichen‹ Nation unter? Und das soll nicht demonstrieren, wie ideell-korrupt die Funktionseliten von Politik und Medien sind, die doch auch weitestgehend beschweigen, wie die BRD sich mit massiven Waffenlieferungen an diese nahöstlichen kriminellen Diktaturen mitschuldig macht? ... Aus diesen Gründen ist das Unterdrücken des Berichtes im ARD-Programm auch nach der Einlassung des Intendanten und seines Chefredakteurs unverändert zu beanstanden, zumal es ... im Rundfunkstaatsvertrag heißt: ›Profilierte politische Aussagen und Analysen sind ebenso wesentliche Bestandteile des Programms wie die Information über bisher unbekannte Sachverhalte und Zusammenhänge. ... Die Programme und Angebote der ARD haben der Allgemeinheit einen umfassenden Überblick über das internationale ... Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Die ARD soll hierdurch die internationale Verständigung ... fördern‹.«


Klarer Fall, nicht wahr? Aber Chefredakteur und Intendant begründen die Unterdrückung einer 30-Sekunden-Nachricht über schwerste Kriegsverbrechen der Saudis mit Platzmangel – und werden damit durchkommen. Die Rundfunkräte lassen sich von ihnen allemal was erzählen, knabbern bei ihren Sitzungen lieber Kekse und trinken Tee vom Allerfeinsten, als ihre leitenden Angestellten gründlich in den Senkel zu stellen. Saudi-Arabien, Ölmonarchie und blutrünstiger Großkunde deutscher Rüstungsschmieden, nahöstlicher Partner Berlins, darf im Jemen Krankenhäuser bombardieren und Kriegsverbrechen jeder Art begehen, unsere regierungsfromme ARD-aktuell-Redaktionsleitung lässt das beschweigen. Aber Russland zu unterstellen, in Syrien ein Krankenhaus bombardiert zu haben, dafür hat die »Tagesschau« allemal Platz; erweist sich hernach, dass die »Bombengeschichte« eine gezielte Falschmeldung war, dann fehlt wieder der Platz für eine Berichtigung.


Ich will Marmor, Gniffke und den Rundfunkräten zwar nicht vorgreifen, womit sie die Ablehnung unserer diesbezüglichen Beschwerden begründen werden. Das Gremium, das einst dazu gedacht war, die Einhaltung verbindlicher und friedensförderlicher Programmgrundsätze zu überwachen, pflegt aber – bisher ausnahmslos – festzustellen: »... Der Rundfunkrat des NDR hat sich ausführlich mit Ihrer Beschwerde auseinandergesetzt und eine Verletzung des NDR-Staatsvertrages nicht feststellen können ...« Punkt. Saubere Begründungen für seine Befunde liefert dieser Rundfunkrat nicht. Eine Berufungsmöglichkeit gegen solche Abfertigung gibt es nicht.


Wir protestieren weiter: ARD-aktuell (mehrere Sendungen der »Tagesschau«) am 21.10.2015: »Sehr geehrter Herr Marmor, ... wurde im Bericht ... ›Assad in Moskau‹ anstelle sachlicher Titulierung die Formel ›Machthaber Assad‹ verwendet. Eine derartige Benennung ist ... weder sachlich noch objektiv. Auch der Vergleich mit seriösen ausländischen Medien zeigt, dass es sich bei der Wortwahl um unteres Niveau handelt. In der französischen Presse werden Politiker wie Putin oder Assad sachlich mit Vor- und Nachnamen genannt. Bei Euro-News berichtet man über ›Präsident‹ Assad ... Für diese Medien gibt es in Syrien auch keine ›gemäßigten Rebellen‹, sondern dort heißen sie korrekt ›Al-Nusra- Front, Ableger von Al Kaida‹ ... Assad ist im Vorjahr trotz der bedrückenden Situation in seinem Land unter drei Kandidaten mit über 80-Prozent-Mehrheit zum Präsidenten gewählt worden. Der Westen bestritt den demokratischen Charakter der Wahl, weil nicht alle Syrer wählen konnten (wegen der Invasion des IS und Besetzung weiter Teile des Landes) und weil Personen nicht wahlberechtigt waren, die in den letzten zehn Jahren nach Syrien gekommen waren. Bezeichnenderweise spielen bei ARD-aktuell vergleichbare Einwände im Hinblick z. B. auf die Ukraine keine Rolle. Dort konnten die meisten Ostukrainer ... zwar auch nicht wählen; trotzdem betitelt die ›Tagesschau‹ den Oligarchen Poroschenko als Staatspräsident. Notabene: Bei den vorjährigen Wahlen in Lettland ließ ARD-aktuell ebenfalls keine Bedenken erkennen, obwohl sieben Prozent der Bevölkerung wegen ihrer russischen Wurzeln von der Wahl ausgeschlossen waren. Ein gewähltes Staatsoberhaupt mit der Bezeichnung ›Machthaber‹ verächtlich zu machen ... ist als eine grobe Verletzung der staatsvertraglichen Verpflichtung zu objektiver und wahrheitsgemäßer Berichterstattung anzusehen. Fälschung und Lüge bedürfen nicht immer ganzer Sätze, es reicht, wie in dem hier beklagten Fall, die Wahl eines einzigen irreführenden, suggestiven, ungerechtfertigten Begriffs oder eines Schmähworts ...«


Antwort des Chefredakteurs Gniffke vom 3. November, ausdrücklich vom Intendanten übernommen und mit Sicherheit Matrix für den noch ausstehenden Bescheid des NDR-Rundfunkrats: »... Tatsache ist jedoch, dass die Präsidentenwahl in Syrien ... weder eine freie noch eine repräsentative Wahl war: ... wurde nur in den vom Assad-Regime kontrollierten Gebieten gewählt ... Vertreter der Auslandsopposition konnten gar nicht erst antreten, die syrische Opposition boykottierte die Wahl, ... u. a. die Arabische Liga, der Golf-Kooperationsrat, die Europäische Union und die Vereinigten Staaten bezeichneten die Wahl daher als illegitim ... ist Assad keinesfalls ein aus freien und demokratischen Wahlen hervorgegangener Präsident. Insofern erscheint auch die Wortwahl ›Machthaber‹ gerechtfertigt: Bezeichnet sie doch im Kern eine Person, die Inhaber der ausführenden Gewalt ist ...Tatsächlich hat der Begriff im deutschen Sprachraum z. T. eine negative Konnotation. Angesichts der Menschenrechtsverletzungen und Gewalttaten gegen die eigene Bevölkerung ... gibt es nach Überzeugung von ARD-aktuell ausreichend Belege dafür, dass auch der Begriff »Machthaber« im Falle des syrischen Präsidenten angemessen und vertretbar ist ...«


Man stelle sich bitte einen durchschnittlichen Gebührenzahler vor, der sich von ARD-aktuell manipuliert fühlte und eine solche oberlehrerhafte Antwort bekommt. Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass er ausreichende Argumente, Energie und Zeit findet wie wir, dem NDR-Rundfunkrat darzulegen: »... Wir hatten auf die Usancen anderer europäischer Medien hingewiesen, die den im Begriff ›Machthaber‹ zum Ausdruck kommenden Gesinnungsjournalismus im Gegensatz zu Herrn Gniffke nicht zulassen. Die Anrede ›Herr Machthaber‹ ist nun mal auf internationalem Parkett nicht üblich, und für eine seriöse, um Objektivität bemühte TV-Nachrichtensendung ist das maßgeblich. Auch geht Herr Gniffke mit keinem Wort auf die Parallelen bei den Wahlen in der Ukraine und Lettland ein, auf die wir in unserer Programmbeschwerde hingewiesen hatten ... Dass ›die Opposition‹ die Wahlen boykottierte, nimmt einer Wahl nicht ihre Legitimität. Ebenso nicht, dass in den von Terroristen beherrschten Landesteilen naturgemäß eine Wahl unmöglich war. Natürlich kann ein Chefredakteur eine Meinung zu diesen Wahlen haben. Doch darf seine persönliche Einschätzung nicht ... in eine Informationssendung einfließen, weil sie dort manipulative Wirkung entfaltet. Offenkundig sind dem ARD-Chefredakteur selbst die Grundregeln des seriösen Journalismus aus dem Gedächtnis geraten ... Wertungen haben im seriösen Nachrichtenjournalismus nichts zu suchen. ... Der Staatsvertrag ist in dieser Beziehung ebenfalls unmissverständlich: ›Die Sendungen der Tagesschau dürfen keine Meinungsäußerung der Redaktion enthalten.‹ Der Begriff ›Machthaber‹ ist eine eindeutige Meinungsäußerung über den syrischen Präsidenten Assad, wie Herr Gniffke in seiner Erwiderung ja auch unzweifelhaft belegt. Außerdem wird gegen die Richtlinie §11e Nr.1 (3) verstoßen, wonach die ARD bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung zu berücksichtigen hat. Selbst wenn Herr Gniffke Herrn Assad nicht mag, darf er sich nicht dazu hinreißen lassen, ihn abfällig in den Nachrichten zu präsentieren. Wir bitten Sie, das Ergebnis Ihrer Prüfung in den wesentlichen Punkten zu begründen. Nach unserer Auffassung haben Beschwerdeführer hierauf einen Anspruch ...«


Unbenommen ist dem Chefredakteur, seine private Meinung über die Wahl Assads am Urteil der Arabischen Liga und des Golf-Kooperationsrates zu orientieren; in beiden Institutionen schwingen blutrünstige Diktatoren und Feinde der syrischen Regierung bekanntlich das große Wort. Gniffke darf sich privat auch von der Einschätzung der USA leiten lassen, deren Völkerrechtsbrüche und Einmischung in die Angelegenheiten aller übrigen Staaten der Welt Legion sind. Oder von den Absichten der EU, der Großkolonie der USA. Da werden selbstverständlich weder der ukrainische Präsident noch der saudische König als »Machthaber« tituliert, auch nicht der britische Premier Cameron, trotz des höchst fragwürdigen Verfahrens bei dessen Wahl. Wohl aber der Syrer Assad. Dass Gniffke die »Tagesschau« bedenkenlos diesem Usus folgen lässt, ist ein Skandal.


Wer Solches kritisch konstatiert, trifft allerdings auf die beinharte, vom System her gewollt unbelehrbare Haltung der öffentlich-rechtlich bestallten Chefredakteure und Intendanten. Auf eine mit 20.000 und 30.000 Euro Monatsgehalt maßlos überbezahlte parteigeförderte Funktionselite von »Unbelangbaren«. Sie leugnet Fehler stereotyp und beharrt auf ihrer unanfechtbaren Deutungshoheit. Ohne jeden Selbstzweifel, mag ihr objektives Vergehen gegen Berufsethos, Medienrecht und Bürgerinteresse auch noch so groß sein.


Unser »freiheitliches« Mediensystem und seine Bürokraten fördern ein Freiheits- und Informationsverständnis, das auf das Menschenbild der herrschenden kapitalistischen Kräfte abgestimmt ist. Für sie hat Information verschleierte Propaganda für Ziele und Realität des globalen Herrschaftsanspruchs der USA und deren Satrapen zu sein. Sie brauchen den auf Konsum, Gewalt, nationalistische Überheblichkeit und Militarismus gepolten Verbraucher. Den systematisch verdummten Wähler, der die Ursache allen Übels in den medial fabrizierten Feindbildern erkennt, neuerdings im Islam, bereits traditionell im »Russen«. Ein Konsument, der nur in Nuancen, aber nicht grundsätzlich anders ist als Pegida & Co, und der seine gutmenschliche Willkommenskultur jederzeit in seehofer‘schen Rechtsnihilismus umschlagen lässt, wenn ihm plötzlich mehr als zwei Migranten über den Weg laufen. Statt Nürnberger Reichsparteitagsgelände, Führertribüne und nazistischen Hetzreden das verdummende Infotainment der gleichgeschalteten elektronischen Massenmedien und ihre gezielte Desinformation oder Nichtinformation: geschafft! Bildungsabbau und psychologische Vorbereitung für den Krieg nach innen und nach außen. Die von ARD, ZDF und Deutschlandradio dominierte und im Übrigen kommerzialisierte Medienwelt ist das Abbild des völlig verfahrenen Karrens der »westlichen Wertegemeinschaft«.


Mittlerweile misstraut fast die Hälfte der Bevölkerung diesen Medien, bezüglich der Berichterstattung über die Außenpolitik sogar mehr als zwei Drittel. Die Auflagen der transatlantisch-linientreuen Printmedien sinken, die Einschaltquote der öffentlich-rechtlichen Nachrichtensendungen geht zurück. ARD-aktuell hat unter Gniffke 1,1 Millionen tägliche Zuschauer verloren. Dafür nimmt die Anzahl der Programmbeschwerden und Beschwerdeführer zu. Wir sind längst keine Rufer in der Wüste mehr.


Der Rundfunkstaatsvertrag verpflichtet Informationssendungen zu Objektivität, Vollständigkeit und Wahrhaftigkeit. Auf grundlegende journalistische Regeln: Verzicht auf subjektive Wertung, Berücksichtigung aller Betrachtungswinkel, Anhörung der Gegenseite, Trennung von Nachricht und Kommentar, Orientierung am Ziel der Völkerverständigung. Grundsätze, die bei Sendungen wie ARD-aktuell über Bord gegangen sind.


Programmbeschwerden dagegen sind allerdings nur ein stumpfes Schwert. Aus sogenannten gesellschaftlich relevanten Gruppen (wer relevant ist, das bestimmen die Politiker in den Landtagen) und den politischen Parteien delegierte Rundfunkräte haben das letzte Wort. Ein Honoratiorenclub, der vom beklagten Sender in Nobelherbergen bewirtet und mit prachtvollen Sitzungsgeldern versehen wird, kann kein neutraler Sachwalter des öffentlichen Interesses sein.


Wir müssen uns aber mit diesen Adressaten für unsere Programmbeschwerden begnügen, solange den beklagten Sendern nicht das Urteil in eigener Sache entzogen und einer unabhängigen Mediengerichtsbarkeit übertragen ist. Wie fortschrittlich wäre das: Ein öffentlich tagendes Mediengericht mit sachkundigen, häufig wechselnden Schöffen, dessen Urteil unverzüglich vom beklagten Sender in der beanstandeten Sendereihe zu publizieren ist. Eine bessere Gesellschaft käme dabei zwar noch nicht heraus. Aber sicherlich mehr verantwortungsbewusster Journalismus.