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Antwort

Frank Appel, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Post AG. – Als Ihr Unternehmen vor vier Jahren das Briefporto von 62 auf 70 Cent anhob, war das rechtswidrig, stellte jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig fest. Ihr Monopolbetrieb habe sich einen für den Markt unüblichen Gewinn verschafft. Ableiten lässt sich aus dem Urteil, dass auch die inzwischen verlangten 80 Cent fürs Briefporto fragwürdig sind. Dem Privatkunden nützt das Urteil allerdings nicht, sondern nur den Klägern in Leipzig: privaten Kurierdiensten. Die können nun gleich auf Erstattung entgangener Gewinne klagen. Das dürften Sie zum Anlass nehmen, die rund 500.000 Beschäftigten Ihrer Aktiengesellschaft noch weiter auszubeuten als bisher schon; Ihre Briefzusteller zum Beispiel sind fast durchweg nur noch Zeitverträgler, die Sie nach Belieben heuern und feuern und mies bezahlen. Sie hingegen bekommen ein Jahresgehalt von acht Millionen Euro plus »Erfolgsprämien« bis zur gleichen Höhe wie Ihr Festgehalt. Wir trauern derweil den alten Zeiten nach, als die Post noch staatlich war, ihre Zusteller ordentlich bezahlt waren und Briefe schon einen Tag nach dem Einwurf beim Empfänger eintrafen. Karrieristen wie Sie interessiert das selbstverständlich nicht.