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Titel1317

Zum Problem der Bundeswehr  (Florian D. Pfaff)

Wie wir inzwischen erfahren haben, geht es nicht nur um einen Offizier, den Oberleutnant A. Es herrscht die Befürchtung, es könne außer ihm und seinen Komplizen noch weitere Protagonisten geben, die – nur zum Wohle des Deutschen Volkes, versteht sich – zu ungesetzlicher Eigenmächtigkeit neigen.

 

Will man aber verhindern, dass nach der Verhaftung des Oberleutnants und seiner Helfer lediglich der Generalbundesanwalt der Todesliste hinzugefügt wird, während die Wurzel des Übels unangetastet bleibt, muss man der (ganzen) Wahrheit ins Auge sehen und Ursachen hinterfragen. Das tut weh. Denn man landet schnell bei der Tatsache, dass die betroffenen Soldaten nicht ohne schriftlich niedergelegtes Vorbild und mehrfach gelebtes Beispiel handelten.

 

In keinem »Leitmedium« kann man finden, dass der Fisch nicht nur auf der Leutnantsebene, sondern am ganzen Kopf stinkt, dass sich die Crew um den selbsternannten Retter der Nation nur so verhalten hat, wie die Bundeswehr es ihn lehrte: Gesetze muss man nötigenfalls brechen, und die Judikative braucht man ohnehin nicht zu achten. Die Tat zählt!

 

Die Bundeswehr lehnt verbindliche Gerichtsurteile für ihr Handeln (bekanntlich?) ab. Ebenso Gesetze, wenn ihr diese (etwa im Fall des Irakkriegs) hinderlich sind. Auch »kleinere« illegale Tötungshandlungen durch Marschflugkörper (etwa in Syrien) wurden von der zuständigen Ministerin Ursula von der Leyen kürzlich keineswegs kritisiert – selbst nachdem ihr die Rechtsproblematik in der Diskussionsrunde aufgezeigt wurde (durch Jan van Aken in der Talkrunde von Anne Will). Wer sich über Recht (Legislative) und Gesetz (Judikative) hinwegsetzt, ist sicherlich für die Untergebenen ein Vorbild, aber es ist wohl eine rhetorische Frage, ob im guten Sinn, also der Demokratie, dem Geist der Inneren Führung.

 

Graf Baudissin erklärte mir den Kern seiner Idee der Inneren Führung: Recht und Moral sollten auch in einer Armee über der Einsatzbereitschaft und dem Kampfgeist stehen. Nicht allen Ministerinnen scheint die Unabdingbarkeit dieses Vorrangs aber klar zu sein. Nachdem mangelndes Unrechts- (und Moral-) Bewusstsein in höheren Bundeswehrkreisen meist sofort durch den Hinweis auf Irrtum oder Ausnahmezustände kaschiert wird, während Rechtstreue geheuchelt wird, sei nur auf zwei Dinge verwiesen: Die Ablehnung verbindlicher Entscheidungen der Judikative hat das Ministerium in einem ministeriellen Hinweis für die Rechtsberater und Rechtslehrer der Bundeswehr (um letztere geht es im Fall A. besonders) sogar schriftlich niedergelegt (nachzulesen im Buch »Totschlag im Amt – Wie der Friede verraten wurde«)! Und dass in den Alarmrotten nur noch Soldaten fliegen, die das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (zum Luftsicherheitsgesetz) unter »nice to know« verbuchen und unschuldige Passagiere in einem entführten Flugzeug auf Verdacht ohne große Skrupel töten würden, ist schon lange kein Geheimnis mehr (vgl. »Bestrafte Gesetzestreue«, Ossietzky 11/2013).

 

Sollte die Bundeswehr stolz auf ihre Macht sein? Wenn sie den Geist der Inneren Führung auch auf der Ebene des Ministeriums leben will, sollte sie den Fehler der eigenen Anmaßung, Gerichtsurteile und Gesetze missachten zu können, einräumen, da ihr eine solche Position in einer Demokratie nicht zusteht. Die Ministerin sollte nicht zu lange warten, die politische Verantwortung dafür zu übernehmen, dass dies noch immer nicht korrigiert wurde. Die Ausbildung sollte gründlich geändert werden – im Sinne der Demokratie, das heißt: Gewaltenteilung, Respekt vor den Gesetzen, Anerkennung aller bindenden Gerichtsurteile. Soldaten, die sich rechtstreu verhalten, sollten nicht mehr in ihrer Karriere gegenüber denen benachteiligt werden, die bekunden, das Recht brechen zu wollen. Noch besser wäre es, diejenigen zu belangen, die Recht und Moral als unnütze Last betrachten und zum Ignorieren anstiften. Meine Befürchtung: Die Ministerin wird die tieferen Ursachen und ihre Mitschuld kaum der Öffentlichkeit gestehen – nicht einmal sich selbst.

 

Florian D. Pfaff ist ein ehemaliger Major der Bundeswehr, der seinen Einsatz im Irakkrieg ablehnte und sich jahrelange gerichtliche Auseinandersetzungen mit der Bundeswehr lieferte (vgl. Ossietzky 11/2013).