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Titel418

Bemerkungen

Kleine Größe

Das Wort groß kann eine Umfangsbestimmung sein wie bei Schuhen und Mahlzeiten oder eine Bedeutungsbeschreibung bei Gott und Geist. Wenn ich das Wort Große Koalition höre, muss ich in letzter Zeit immer an Kinderschuhe denken.                                  

 

Günter Krone

 

 

 

Kurz notiert

Illusionen sind das Einwickelpapier einer tristen Wirklichkeit.

 

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Wer immun gegen Hoffnungen werden will, muss sich mit Verzweiflung infizieren.

 

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Der Aphorismus ist eine zerbrochene Frage, die keine Antwort leimen kann.

 

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Wer deinen Schmerz teilen möchte, gönnt dir vielleicht nicht seinen Besitz.

 

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Bei uns darf jeder lügen, wie er will. Nur die Wahrheit muss er sich genehmigen lassen.                              

 

Norbert Büttner

 

 

 

Rassismus und die Mafia

Der kürzlich verstorbene Autor Jürgen Roth war einer der bekanntesten deutschen Journalisten auf dem Gebiet der Wirtschaftskriminalität – zahlreiche seiner Veröffentlichungen riefen wütende Reaktionen der Bloßgestellten hervor. Roth hielt kriminelles Handeln für einen untrennbaren Teil kapitalistischen Wirtschaftslebens und verband seine Reportagen häufig mit einer gehörigen Portion Gesellschaftskritik.

 

In einem seiner letzten Bücher geht es allerdings nicht um die GAZPROM-Verstrickung eines gewesenen Bundeskanzlers, auch nicht um den CDU-dominierten »Sachsensumpf« oder die mörderischen Geschäfte der deutschen Rüstungsindustrie. Roth liefert eine wütende Kampfschrift gegen die im Zusammenhang mit der sogenannten Flüchtlingskrise der Jahre 2015/16 hochgekochte rassistische Welle in Deutschland und anderen europäischen Staaten.

 

Das Buch ist nicht uninteressant. Der Autor benennt zahlreiche Beispiele für finstersten Rassismus, polemisiert gekonnt gegen die soziale Demagogie samt asozialem Wirtschaftsprogramm der AfD und ihrer österreichischen Schwesterpartei FPÖ. Besonders empfehlenswert ist ein Kapitel, in dem Roth sich die autoritäre und offen rassistische Politik des ungarischen Staatschefs Victor Orbán zur Brust genommen hat. Wobei die Orbán-Regierung – wie im Buch nachgewiesen – nicht nur stockreaktionär und faschistoid, sondern auch von der Mafia infiltriert ist. In anderen Kapiteln bekommen weitere Länder mit mafiös unterwanderter und repressiv agierender Regierung ebenfalls ihr wohlverdientes Fett.

 

Die kriminelle Vergangenheit bio-deutscher Rechtsradikaler – als bekanntes Beispiel sei hier der Pegida-Gründer Bachmann genannt – wurde von Roth merkwürdigerweise kaum thematisiert. Ein ganzes Kapitel hat er hingegen russischen Spätaussiedlern gewidmet, sie werden abwechselnd als Basis einer kriminellen Subkultur, als Wahlvolk der AfD und als »Fünfte Kolonne des Kreml« dargestellt – was teilweise sogar zutreffen mag. Bevölkerungsgruppen bestehen allerdings aus Individuen, und solche sollte man nicht wegen ihrer Herkunft unter Generalverdacht stellen. Immerhin verglich Roth an anderer Stelle des Buches den Vorstand der Deutschen Bank mit der kriminellen Rockergruppe »Hells Angels«.

 

Ja, und worin besteht nun der Zusammenhang zwischen Wirtschaftskriminalität und dem Aufstieg von Möchtegern-Diktatoren plus deren rassistischer Parteibasis? Dass ein solcher Zusammenhang besteht, liegt nahe – da hatte Roth durchaus den richtigen Riecher. Das Buch liefert auch zahlreiche Fakten, die dies belegen. Handelt es sich in Ungarn, der Türkei und anderen Diktaturen der Neuzeit um eine Machtübernahme krimineller Kapitalgruppen, ähnlich, wie es Brecht in seinem »Arturo Ui« beschrieben hat? Leider hat der Autor seine Schlussfolgerungen an dieser Stelle nicht auf den Punkt gebracht. Sein Fazit erschöpfte sich im durchaus lieb gemeinten Appell, man möge bitte die demokratische Zivilgesellschaft stärken.

 

Gerd Bedszent

 

 

Jürgen Roth »Schmutzige Demokratie. Ausgehöhlt – Ausgenutzt – Ausgelöscht?«, Ecowin Verlag, 319 Seiten, 24 €

 

 

 

Eine Luftbrücke aus Liebe

Am 26. September 1942, morgens um vier Uhr, gerade 75 Jahre ist es her, verhaftete die Gestapo Günther und Joy Weisenborn in ihrer Berliner Wohnung in der Bayreuther Straße. Vier Wochen zuvor war Harro Schulze-Boysen verhaftet worden, der Kopf ihrer Widerstandsgruppe, die im Reichssicherheitshauptamt nur »Rote Kapelle« hieß, und in der Folge allein im Raum Berlin rund 120 Verdächtigte, darunter jetzt auch die Weisenborns.

 

Die Verhafteten kamen vors Kriegsgericht, obwohl sie Zivilisten waren. 59 von ihnen starben durch Henkers Hand in Plötzensee. Die Weisenborns überlebten. Joy wurde im April 1943 aus dem Polizeigefängnis am Alexanderplatz aus der Haft entlassen, die genauen Gründe erfuhr sie damals und auch später nicht. Günther musste den Antrag des Reichskriegsanwalts anhören, der für ihn die Todesstrafe forderte, und rechnete mit dem Schlimmsten: »Es ist Krieg, die einen fallen in Stalingrad, die anderen in Plötzensee« (5. Februar 1943). Doch der Schriftsteller und Dramaturg hatte, vielleicht wegen seiner Berühmtheit, unwahrscheinliches Glück. Er wurde wegen »Nichtanzeige eines hochverräterischen Verbrechens« zu drei Jahren Zuchthaus verurteilt. Kurz vor Kriegsende allerdings entging er der Hinrichtung vermutlich aber nur deshalb, weil der Anfangsbuchstabe seines Nachnamens am Ende der Liste der Abzuholenden stand. Bevor die Henker die zweite Gruppe und damit auch ihn anfordern konnten, kamen die Befreier, die Rote Armee.

 

»Liebe in Zeiten des Hochverrats« heißt der im Herbst 2017 erschienene Band mit Briefen, die sich das Ehepaar Weisenborn in der Haftzeit schrieb, und mit Tagebucheintragungen Joys, die hier erstmals veröffentlicht werden. Es war eine Ehe auf Bewährung, überschattet von der stündlichen Angst, der Willkür der Nazis doch noch zum Opfer zu fallen, mit Belastungen, »zu viel für ein Menschenleben« (Joy W. im Februar 1945).

 

In den Briefen schufen und bewahrten sich die beiden ihr eigenes, privates Reich (»Du hast mir so viel Liebes angetan, das werde ich nie vergessen …«; Günther W. im Juni 1943). Und sie verabredeten sich bereits im November 1942 zum Bau einer Art Luftbrücke: täglich wollten sie um 18 Uhr auf den Flügeln der freien Gedanken in dieser Gegenwelt sich treffen.

Das bewegende Zeitdokument wird eingeleitet und beschlossen von zwei kenntnisreichen und informativen Essays des Mitherausgebers Hans Woller, wissenschaftlicher Mitarbeiter im Institut für Zeitgeschichte, München. Sie betreffen das Ehepaar Weisenborn und gehen auch auf ihr Leben und Wirken in der Nachkriegszeit ein, und sie bringen eine historische Einordnung der »Roten Kapelle« vor dem Hintergrund neuer Erkenntnisse der Widerstandsforschung. Die beiden anderen Herausgeber sind Christian und Sebastian Weisenborn, die Söhne des Ehepaars. Christian W. hat im Juli 2017 seinen 90-minütigen Film »Die guten Feinde. Mein Vater, die Rote Kapelle und ich« ins Kino gebracht (siehe: www.salzgeber.de/kino/). In ihm thematisiert er auch die Frage, warum sein Vater und andere bis zu Weisenborns Tod im Jahre 1969 in ihrem Bemühen erfolglos blieben, eine Rehabilitierung seiner Freunde zu erreichen und den verantwortlichen Nazi-Richter zur Rechenschaft zu ziehen. Die alten Seilschaften waren halt noch zu mächtig.

 

Klaus Nilius

 

Joy und Günther Weisenborn: »Liebe in Zeiten des Hochverrats«, herausgegeben von Christian Weisenborn, Sebastian Weisenborn und Hans Woller. Unter Mitarbeit von Gabriele Jaroschka und Helga Tuček, C.H.Beck, 296 Seiten, 24,95 €

 

 

Walter Kaufmanns Lektüre

Sie kamen als Emigrantentöchter aus dem Osten nach Deutschland, erlebten Deutschland als neue Heimat, erkoren die deutsche Sprache zur zweiten Muttersprache, bereicherten die von ihnen verfasste Prosa mit eigenem Klang, eigenen Rhythmen: Nino Haratischwili in ihrem großen Roman »Das Achte Leben«, Katja Petrowskaja in den Geschichten über jüdische Schicksale in bitteren Zeiten und jüngst Sasha Marianna Salzmann in ihrem Roman »Außer sich«. Lese ich bei der Petrowskaja von Babij Jar, dem Ort des deutschen Massakers an den Kiewer Juden, bin ich an jene Augenblicke Mitte der siebziger Jahre erinnert, als mich in Berlin ein Freund anflehte: »Glaub mir, du musst es mir glauben, ich habe nicht gemordet, ich nicht! Ich habe damals über ihre Köpfe hinweggeschossen.« Und ich erstarre bei Katja Petrowskajas Erzählung von der alten Jüdin, die sich in Kiew aus ihrem Mietshaus auf die Engelsstraße schleppt und einen deutschen Offizier um Rat angeht, ihm in Jiddisch zu erklären versucht, dass sie zwar das Plakat gelesen habe, aber ihre kranken Füße sie nicht schnell genug zur Sammelstelle tragen. »Was soll ich tun?« Da zieht der Deutsche die Pistole und erschießt die Frau auf der Stelle. In dem folgenden Prosastück »Vielleicht Esther« greift die Petrowskaja das Schicksal dieser alten Jüdin noch einmal auf. Wir erleben sie als die Urgroßmutter der Petrowskaja, wobei der Name Esther nicht verbürgt ist. »Ich sagte Babuschka, und meine Eltern sagten Mutter«, hatte ihr der Vater erläutert. Sie aber besteht auf weitere Nachforschungen, bis keine Zweifel mehr aufkommen, dass es tatsächlich ihre Urgroßmutter war, die damals der Hausmeister bleiben ließ, als er die anderen jüdischen Bewohner aus dem Haus trieb. Sie war es, zu der die Nachbarn sagten: »Geh nicht. Bleib hier mit deinen kranken Füßen.« Die Kranke aber schleppte sich doch auf die Straße und dem deutschen Offizier in den Weg: »Was soll ich tun, Herr Offizier?« Als Antwort fiel ein Schuss und sie stürzte tot aufs Pflaster, während fernab in Kiews Babij Jar ...

 

Fürwahr, die Petrowskaja, die Haratischwili und die Salzmann haben die deutsche Literatur bereichert – sie schrieben sehr gute Bücher, von denen hier und jetzt der Geschichtenband »Vielleicht Esther« hervorgehoben sei.

 

Walter Kaufmann

 

 

Katja Petrowskaja: »Vielleicht Esther«, Suhrkamp, 283 Seiten, 10 €; Nino Haratischwili: »Das Achte Leben«, Frankfurter Verlagsanstalt, 1275 Seiten, 34 €; Sasha Marianna Salzmann: »Außer sich«, Suhrkamp, 368 Seiten, 22 €

 

 

 

Stiftungsarbeit

Im Beitrag »Der lange Arm« (Ossietzky 3/2018, S.79 ff) bemerkte der aufmerksame Leser D. H. ein arg pauschalisierendes Urteil: »[...] So trieben die Stiftungen von CDU, FDP, SPD, Bündnis90/Die Grünen und sogar die Rosa-Luxemburg-Stiftung (Die Linke) ihre bösen Spiele in Honduras wie im übrigen Südamerika.« Das sei hinsichtlich der RLS mindestens erklärungsbedürftig, schrieb D. H.

 

Er hat Recht. Dafür muss ich den Kopf hinhalten. Die Rosa-Luxemburg-Stiftung hätte ich nicht so einfach mit den übrigen Parteistiftungen in einen Topf werfen dürfen. Als ich den Satz schrieb, hatte ich mich von meiner Aversion gegen Einmischungen aller Art in die politischen Geschicke fremder Länder davontragen lassen. Sie hat mich selbst an der RLS gestört, als die sich in Honduras im Jahr 2013 (vergeblich, wie sich später herausstellte) für die Wahl der linken Xiomara Castro einsetzte. Für die »gute Seite« also, wenn man so will, aber trotzdem eine Einmischung ... Dennoch ist das selbstverständlich nicht mit dem weit fragwürdigeren Treiben anderer Stiftungen vergleichbar, die wie die Friedrich-Naumann-Stiftung der FDP aktiv auf regime change hinwirken. Meine Abneigung hat über die Einmischungsproblematik hinaus einen weiteren generellen Grund: Parteien, ihre Stiftungen und deren Tun werden aus Steuermitteln großzügigst finanziert, ohne dass das demokratisch transparent wäre.

 

Dass die RLS in einer anderen Weltregion als Südamerika, im Nahost-Konflikt, kein Ruhmesblatt auflegt, entschuldigt meinen Missgriff nicht. Stiftung ist nicht gleich Stiftung, das hätte ich klar zum Ausdruck bringen müssen.              

 

Volker Bräutigam

 

 

 

Juristischer Quantensprung II

In Ossietzky 25/2017 würdigte Ralph Hartmann, ehemaliger Botschafter der DDR in Jugoslawien, den Prozess des Haager Jugoslawientribunals gegen den ehemaligen Präsidenten Jugoslawiens, Slobodan Milošević ironisch als »juristischen Quantensprung«. Doch war dies nur die Hälfte der Geschichte. Die andere Hälfte sei hier nachgetragen, da sie auch in den zahlreichen Würdigungen unserer alltäglichen Medien mit keinem Wort erwähnt worden ist.

 

Am selben Tag, an dem die Chef-Anklägerin am Haager Tribunal, Carla Del Ponte, die Anzeige gegen die Regierungen der NATO-Staaten wegen Völkerrechtsbruchs und Kriegsverbrechen als unbegründet zurückwies, eröffnete in der evangelischen Kirche zum Heiligen Kreuz in Berlin das »Europäische Tribunal über den NATO-Krieg gegen Jugoslawien« seine Verhandlungen. Es war der 2. Juni 2000. Aus über 20 Ländern waren mehrere hundert Teilnehmer angereist, um der Anklage gegen die Staats- und Regierungschefs der 19 NATO-Staaten und ihre Militärs, den zahlreichen Zeugen aus dem Kriegsgebiet und den Sachverständigen – unter ihnen der ehemalige Botschafter und Autor Ralph Hartmann – zuzuhören. Dabei ging es auch um den ersten Einsatz der Bundeswehr nach dem Zweiten Weltkrieg gegen ein Nachbarland, welches schon einmal schwer unter den Angriffen der deutschen Armee gelitten hatte. Fast alle Medien ignorierten die zweitägigen Beratungen vollkommen, nur junge Welt und Neues Deutschland berichteten, Ossietzky berichtete mehrfach und druckte im Heft 14/2000 das vollständige Urteil ab.

 

Die zehnköpfige Jury kam aus acht europäischen Staaten. Sie verhandelte in der Tradition der Russel-Tribunale auf der Basis der UN-Charta und dem wesentlich in den Haager und Genfer Konventionen und ihren Zusatzprotokollen kodifizierten humanitären Völkerrecht. Sie verkündete am späten 3. Juni 2000 ihr Urteil und erklärte die Angeklagten wegen ihres Angriffs auf die Bundesrepublik Jugoslawien vom 24. März bis 10. Juni 1999 der schweren Völkerrechtsverletzung für schuldig. Hier sei an einige Erkenntnisse aus den Verhandlungen erinnert.

 

Die Jury sah in dem Angriff einen eindeutigen Verstoß gegen das Gewalt- und Aggressionsverbot (Art. 2 Ziff. 4 UN-Charta) sowie die Verletzung der territorialen Integrität Jugoslawiens. Die NATO-Mächte hatten den UN-Sicherheitsrat bewusst umgangen und konnten den Angriff auch nicht mit dem Selbstverteidigungsrecht gem. Art. 51 UN-Charta rechtfertigen. Die besonders von den Ministern Fischer und Scharping beschworene »humanitäre Katastrophe« hielt die Jury trotz der großen Verluste an Menschenleben in der Konfrontation der Verbände der UCK und der jugoslawischen Armee und Polizei für eine Übertreibung und Dramatisierung. Besonders unverantwortlich und schamlos empfand die Jury die Instrumentalisierung des Holocausts durch Fischers Vergleich mit dem Völkermord im KZ Auschwitz. Zudem hatten die Zeugenaussagen ergeben, dass die Zahl der Flüchtlinge und Vertreibungen wie der Toten und Verletzten mit Beginn der Bombardierungen um ein Vielfaches angestiegen war. Neben der Verletzung des NATO-Vertrages hat die Jury vor allem die Verletzung des 2+4-Vertrages von 1990 gerügt. Mit ihm hatten sich beide deutschen Regierungen verpflichtet, »dass vom deutschen Gebiet nur Frieden ausgehen wird« und »dass das vereinte Deutschland keine seiner Waffen jemals einsetzen wird, es sei denn in Übereinstimmung mit seiner Verfassung und der Charta der Vereinten Nationen«.

 

Umfangreiche Zeugenaussagen und Gutachten beschäftigten sich mit der Kriegsführung der NATO-Staaten und belegten einen »strategischen Plan der Zerstörung ziviler Einrichtungen« – ein schwerer Verstoß gegen die Genfer Konventionen von 1949 und Kriegsverbrechen gem. Art. 8 des Römischen Statuts von 1998. Das gilt vor allem auch für die Verwendung abgereicherten Urans. Nach damaligen Angaben soll die NATO etwa 31.000 Bomben über Jugoslawien abgeworfen haben, die abgereichertes Uran am Boden hinterlassen haben. Eine tödliche Erbschaft, die noch heute ihre Opfer fordert.

 

Das Tribunal befürchtete schon damals, »dass der Krieg gegen Jugoslawien ... eine geostrategische Bedeutung erlangt hat, die ihn ... zu einem Modell zukünftiger militärischer Interventionen im Namen einer Neuen Weltordnung macht«. So kam es: 2001 Afghanistan, 2003 Irak … Wem hilft es, dass Gerhard Schröder am 9. März 2014 bei Phönix bekannte, dass der Angriff auf Jugoslawien völkerrechtswidrig gewesen war.

 

Norman Paech

 

 

Der Autor war Vorsitzender des internationalen Richterkollegiums.

 

 

Ossietzky-UnterstützerInnen

Verlag und Redaktion bedanken sich für die zusätzliche finanzielle Unterstützung von Ossietzky bei: Karl Josef Brugger, Felix und Gunhild Weigel, Wilfried und Maria Kühn sowie Anna-Dorette Siebald. Ihr Engagement trägt dazu bei, dass wir die Leserinnen und Leser weiterhin mit Informationen versorgen können, die anderswo nicht zu finden sind!                        

 

Katrin Kusche

 

 

Zuschrift an die Lokalpresse

Wie die Berliner Woche am 7. Februar berichtet, bewerten die Besucher unsere beiden hauptstädtischen Zoos überwiegend positiv. Das ist eine Anerkennung für das Personal und für den Chef, der ich mich nur anschließen kann. Was mir dagegen nicht so recht einleuchtet, sind die von einer Marktforschungsagentur in diesem Zusammenhang für 2017 ermittelten statistischen Werte. »Der durchschnittliche Tierparkbesucher ist 49 Jahre alt, weiblich und berufstätig«, und »73 Prozent der Frauen, Männer und Kinder, die durch die Friedrichsfelder Anlage pirschen, sind Berliner ... aus den östlichen Stadtteilen.« Was, liebe Natur- und Tierfreunde, ist daran so verwunderlich? Und was ist dagegen zu sagen? Liegen die Ursachen, um geläufige Termini zu verwenden, in einer »sachgrundlosen Befristung«, in einem »linkslastigen Kiezverhalten« oder vielleicht lediglich in einem Defizit von »Parkwegebegleitgrün«? Man könnte selbstverständlich auch der Frage nachgehen, wieso sich die mehrheitlich berufstätigen Besucher auffallend stark für die Kamelwiese und das Verhalten von Dickhäutern interessieren. Aber die Untersuchungen werden ja noch fortgesetzt. – Erlander Bangemann (72), Statistiker i. R., 12672 Hellersdorf                    

 

Wolfgang Helfritsch