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Herausgegeben von Rainer Butenschön, Daniela Dahn, Rolf Gössner,
Ulla Jelpke und Otto Köhler

Begründet 1997 von Eckart Spoo

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Asse II: Ungenügende Kontrolle

Der Bun­des­rech­nungs­hof (BRH) hat in einem kürz­lich bekannt­ge­wor­de­nen Bericht nicht nur vor Kosten­stei­ge­rung bei der Rück­ho­lung des Atom­mülls aus dem Salz­berg­werk Asse II gewarnt, son­dern vor allem schar­fe Kri­tik an der Arbeit des Bun­des­um­welt­mi­ni­ste­ri­ums (BMU) und des Bun­des­am­tes für Strah­len­schutz (BfS) zu Asse II geübt.

Die Quint­essenz des Berich­tes: Der Atom­müll soll zwar nach gel­ten­der Rechts­la­ge aus dem ehe­ma­li­gen Salz­berg­werk Asse II zurück­ge­holt wer­den, doch im unter­such­ten Zeit­raum 2010 bis 2016 wur­de nur ein gerin­ger Anteil der Finan­zen (acht Pro­zent) für Rück­ho­lungs­maß­nah­men ver­wen­det. Außer­dem moniert der Rech­nungs­hof, dass das BMU sei­ne Auf­sicht über den Betrei­ber nur unge­nü­gend wahr­nimmt. Am Betrei­ber BfS sei man­geln­de Trans­pa­renz bezüg­lich der Kosten­ent­wick­lung zu kri­ti­sie­ren: Im Jahr 2013 hat das BfS die Kosten­dar­stel­lung so umge­stellt, dass die Ver­gleich­bar­keit ver­lo­ren ging. Zudem fehl­te beim BfS die Abstim­mung von Pro­jekt- und Finanz­con­trol­ling. Ins­ge­samt, so der Rech­nungs­hof, sind BMU und BfS ihrer Ver­ant­wor­tung für Asse II nicht gerecht geworden.

Zu gerin­ger Anteil der Asse-II-Finan­zen für Rückholungsmaßnahmen

Seit Jah­ren moniert der Asse-II-Koor­di­na­ti­ons­kreis unab­hän­gi­ger Bür­ger­initia­ti­ven gegen die Flu­tung von Asse II, dass kaum an Maß­nah­men gear­bei­tet wird, die für eine Rück­ho­lung des Atom­mülls erfor­der­lich sind. Dazu gehö­ren der Bau eines Schach­tes Asse 5, die Ent­wick­lung von fern­ge­steu­er­ter Ber­ge­tech­nik und die Erstel­lung eines detail­lier­ten Master­plans. Die­se Kri­tik bestä­tigt der Rech­nungs­hof in sei­nem Bericht: Dem­nach betrug von 2010 bis 2016 der jähr­li­che Anteil der Aus­ga­ben für die Rück­ho­lung durch­schnitt­lich ledig­lich acht Pro­zent. Der Anteil für den Offen­hal­tungs­be­trieb, die Not­fall- und Gefah­ren­ab­wehr und für Son­der­maß­nah­men hin­ge­gen 92 Pro­zent. Weni­ger als ein Zehn­tel der Asse-Kosten für Rück­ho­lungs­pla­nun­gen bezie­hungs­wei­se Rück­ho­lungs­maß­nah­men auf­zu­wen­den erscheint als Armuts­zeug­nis dafür, wie das in den unter­such­ten Jah­ren 2010 bis 2016 zustän­di­ge BfS unter der Lei­tung von Wolf­ram König mit dem Auf­trag zur Rück­ho­lung des Atom­mülls umge­gan­gen ist.

BMU nimmt sei­ne Ver­ant­wor­tung für Asse II nur unge­nü­gend wahr

Der Rech­nungs­hof bemän­gelt die unzu­rei­chen­de Auf­sicht des Umwelt­mi­ni­ste­ri­ums über den Betrei­ber der Jah­re 2009 bis 2017 in einem eige­nen Kapi­tel »Steue­rung des Pro­jekts Asse II durch das BMU«. Er beschreibt die Ver­ant­wort­lich­keit des Umwelt­mi­ni­ste­ri­ums und beur­teilt des­sen Lei­stung mit den Wor­ten: »Das zustän­di­ge Res­sort hat eine ent­spre­chen­de Ver­ant­wor­tung gegen­über Par­la­ment und Öffent­lich­keit, ein sol­ches Pro­jekt zu steu­ern. Das BMU nahm die­se Ver­ant­wor­tung wäh­rend des Betriebs der Asse II durch das BfS nicht aus­rei­chend wahr. War­um sich das BMU … auf eine aus Sicht des Bun­des­rech­nungs­ho­fes inak­zep­ta­ble ›Fach­auf­sicht mit Abstand‹ gegen­über dem BfS berief, ist nicht nachvollziehbar.«

In die­ser Zeit waren die zustän­di­gen Bun­des­mi­ni­ster Sig­mar Gabri­el (SPD), Nor­bert Rött­gen (CDU), Peter Alt­mai­er (CDU) und Bar­ba­ra Hendricks (SPD). Alle besuch­ten die Asse, doch wem nützt es, wenn Mini­ster pres­se­wirk­sam in der Asse erschei­nen – anson­sten sich aber nicht beson­ders dar­um küm­mern, was dort geschieht?

Intrans­pa­ren­te Kosten­struk­tur des BfS zu Asse II

Der Rech­nungs­hof kri­ti­siert auch das unzu­rei­chen­de Pro­jekt­con­trol­ling durch das BfS unter Wolf­ram König (Bünd­nis 90/​Grüne) in sei­ner Zeit als Betrei­ber von Asse II. Zur Mit­te sei­ner Ver­ant­wor­tungs­zeit im Jahr 2013 wur­de die Pro­jekt­pla­nung umge­stellt. Die­se Maß­nah­men beschreibt der BRH fol­gen­der­ma­ßen: »Das BfS ord­ne­te die [bis dahin 36] Pla­nungs­ele­men­te neun neu ein­ge­rich­te­ten Teil­pro­jek­ten zu. Die bis­he­ri­gen vier Kosten­grup­pen wur­den nicht an die Teil­pro­jek­te der neu­en Pro­jekt­struk­tur ange­passt. Das BfS begrün­de­te dies mit dem hohen Auf­wand für die Anpas­sung der Kosten­grup­pen. … Das BfS räum­te aller­dings ein, dass es mit einer Anglei­chung der Kosten­grup­pen die Kosten genau­er und ver­ur­sa­chungs­ge­recht hät­te zuord­nen kön­nen. Das Finanz­con­trol­ling wäre dann trans­pa­ren­ter gewesen.«

Dazu heißt es in dem Bericht: »Der Bun­des­rech­nungs­hof hält es daher für unver­zicht­bar, dass der jewei­li­ge Betrei­ber ein auf­ein­an­der abge­stimm­tes Pro­jekt- und Finanz­con­trol­ling gewähr­lei­stet, mit dem die Details des Pro­jekt­fort­schritts (ein­schließ­lich der Ein­hal­tung der Ter­mi­ne) und die damit ver­bun­de­nen Kosten unmit­tel­bar nach­voll­zieh­bar sind. Die Bemü­hun­gen des ehe­ma­li­gen Betrei­bers BfS, ein sol­ches Con­trol­ling sicher­zu­stel­len, waren nicht ausreichend.«

Rech­nungs­hof for­dert Master­plan und macht auf Kosten­stei­ge­rung aufmerksam

Abschlie­ßend for­dert der Bun­des­rech­nungs­hof indi­rekt sogar einen Master­plan für die Rück­ho­lung des Atom­mülls aus Asse II, indem er Anfor­de­run­gen an das Con­trol­ling der der­zei­ti­gen Betrei­ber­ge­sell­schaft, der Bun­des­ge­sell­schaft für End­la­ge­rung (BGE), formuliert.

Er schreibt der BGE als der­zei­ti­ger Betrei­be­rin unter ande­rem ins Stamm­buch, dass der (geplan­te) Beginn und das (geplan­te) Ende der Auf­ga­ben dar­ge­stellt sowie erfor­der­li­che Ter­min­än­de­run­gen begrün­det und doku­men­tiert sowie Zusam­men­hän­ge zwi­schen ver­schie­de­nen Auf­ga­ben dar­ge­stellt wer­den müssen.

Zu Recht betont der Bun­des­rech­nungs­hof auch die erheb­li­chen Kosten­stei­ge­rungs­ri­si­ken. Der Bund muss sich dar­auf ein­stel­len, wesent­lich mehr Geld für Asse II als bis­her geschätzt aus­zu­ge­ben, um dem gesetz­li­chen Auf­trag zur Rück­ho­lung nach­zu­kom­men und um die Men­schen und die Umwelt der Asse-Regi­on vor radio­ak­ti­ver Ver­seu­chung so weit wie mög­lich zu schützen.