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Herausgegeben von Rainer Butenschön, Daniela Dahn, Rolf Gössner,
Ulla Jelpke und Otto Köhler

Begründet 1997 von Eckart Spoo

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Corona-Regeln im Kapitalinteresse

»Das Coro­na­vi­rus zwingt uns zur Distanz. Und doch bringt die­ser Aus­nah­me­zu­stand auch Momen­te von Wär­me und Soli­da­ri­tät«, schreibt der Spie­gel. Die Beschäf­tig­ten machen in den Betrie­ben der­zeit ande­re Erfah­run­gen – wenn es um das Ver­hal­ten von Unter­neh­men geht.

Wäh­rend der­zeit »Social Distan­cing« eine der wich­tig­sten Vor­ga­ben der Lan­des­re­gie­run­gen ist und Bun­des­kanz­le­rin Mer­kel von einem emp­foh­le­nen Abstand von zwei Metern zu ande­ren Men­schen spricht, wird die­se Vor­ga­be in vie­len Betrie­ben igno­riert. Der oft ver­wen­de­te Begriff »Lock­down« ver­schlei­ert, dass in Betrie­ben durch­ge­hend wei­ter­ge­ar­bei­tet wur­de und wird, nicht nur in Ein­zel­han­del, Pfle­ge oder Kran­ken­haus. Auch bei­spiels­wei­se Rüstungs­be­trie­be, Che­mie­in­du­strie, Ban­ken, Ver­si­che­run­gen oder Logi­stik­bran­che stell­ten kei­nes­wegs das Arbei­ten ein, schick­ten auch nicht alle ins Homeoffice.

Berufs­ge­nos­sen­schaft oder Gewer­be­auf­sicht las­sen sich in nor­ma­len Zei­ten schon eher sel­ten im Betrieb blicken, erst recht nicht zur Vor­ab­prü­fung von Pan­de­mie­plä­nen. Ob Distanz­re­geln bei der Arbeit auf der Bau­stel­le, beim Gang zum Drucker in der Ver­wal­tung oder im Groß­raum­bü­ro ein­ge­hal­ten wer­den, inter­es­siert Unter­neh­men wenig. Denn von Behör­den­sei­te wird offen zuge­ge­ben: Da Coro­na allen Betrie­ben Schutz­maß­nah­men abver­lan­ge, sei der­zeit eine brei­te Über­wa­chung des Arbeits­schut­zes nicht mög­lich, so das säch­si­sche Wirt­schafts­mi­ni­ste­ri­um. Die behörd­li­che Über­wa­chung beschrän­ke sich dar­auf, Beschwer­den Lohn­ab­hän­gi­ger nach­zu­ge­hen, so die Spre­che­rin. »Zu Betriebs­schlie­ßun­gen ist es noch nicht gekom­men«, erklär­te die Spre­che­rin gegen­über dem neu­en deutsch­land (15.4.2020).

Ver­ord­nun­gen auf Län­der­ebe­ne zei­gen, dass die Regeln, die offen­sicht­lich nicht über­prüft wer­den, auch wachs­weich for­mu­liert sind. So ist zum Bei­spiel für das Bau­ge­wer­be in Baden-Würt­tem­berg die Min­dest­ab­stands­re­gel von 1,50 Meter nicht kate­go­risch vor­ge­schrie­ben. Das Lan­des­wirt­schafts­mi­ni­ste­ri­um legt in einer Coro­na-Schutz­be­stim­mung fest: »Wo immer mög­lich« gel­te das »Ein­hal­ten eines Abstands zu den Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen und zu ande­ren Men­schen von min­de­stens 1,50 m.« Auch heißt es, dass gemein­sa­me Fahr­ten der Bau­ar­bei­ter in einem Fahr­zeug »mög­lichst ver­mie­den wer­den soll­ten«. Das Risi­ko tra­gen dem­nach die Beschäf­tig­ten – es geht um ihre Gesundheit.

Bei den Schwäch­sten, den Ern­te­hel­fern in der Land­wirt­schaft, sieht es noch extre­mer aus. Medi­en­wirk­sa­me Erklä­run­gen von Regie­rungs­ver­tre­tern und Bau­ern­ver­bän­den, die Sai­son­ar­beits­kräf­te vor Infek­tio­nen zu schüt­zen, waren schnell ver­ges­sen. Kata­stro­pha­le Arbeits­be­din­gun­gen bemän­geln die Gewerk­schaf­ten: »Arbeits­grup­pen mit bis zu 45 Per­so­nen, Unter­brin­gung in voll aus­ge­la­ste­ten Mehr­bett­zim­mern, Mund-Nasen-Mas­ken meist Fehl­an­zei­ge – einen Toten gibt es schon«, kri­ti­siert DGB-Vor­stand Anne­lie Buntenbach.

Es über­rascht kaum, dass Bun­des­land­wirt­schafts­mi­ni­ste­rin Klöck­ner auf Sei­ten der Unter­neh­men steht: »Es kom­men Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer, die frei ent­schei­den kön­nen, wo sie arbei­ten wol­len in Euro­pa, weil sie Geld ver­die­nen möch­ten« (https://daserste.ndr.de). Im Sin­ne der Kapi­tal­ver­tre­ter han­deln auch ihre Kabi­netts­kol­le­gen. Die Anfang des Jah­res in Kraft getre­te­nen mini­ma­li­sti­schen »Pfle­ge­per­so­nal­un­ter­gren­zen« für die Kran­ken­häu­ser hat Gesund­heits­mi­ni­ster Spahn schon wie­der aus­ge­setzt. Die Deut­sche Kran­ken­haus­ge­sell­schaft (DKG) jubelt, die Pfle­ger wer­den wei­ter bela­stet. Auch der Druck auf die Ein­zel­han­dels­an­ge­stell­ten wird erhöht. Eine der ersten Regie­rungs­maß­nah­men in Coro­na-Zei­ten war die »Erlaub­nis zum Sonn­tags­ver­kauf«. Bun­des­ar­beits­mi­ni­ster Heil ging im April noch einen Schritt wei­ter, indem er per Ver­ord­nung den 12-Stun­den­tag für Kran­ken­pfle­ge­rIn­nen ermög­lich­te, erst mal bis zum 30. Juni 2020. Wäh­rend in Öster­reich dafür noch die FPÖ als Regie­rungs­par­tei benö­tigt wur­de, ist hier­zu­lan­de die Pan­de­mie ausreichend.

Der Schutz für die Beleg­schaf­ten vor Über­ar­bei­tung? Fehl­an­zei­ge. Soli­da­ri­tät sieht anders aus.

 

Mar­cus Schwarz­bach ist Autor des neu­en isw-wirt­schafts­in­fo 56: »Home­of­fice: Vom Traum zum Alp­traum«, sie­he: https://www.isw-muenchen.de/produkt/wirtschaftsinfo-56/