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Herausgegeben von Rainer Butenschön, Daniela Dahn, Rolf Gössner,
Ulla Jelpke und Otto Köhler

Begründet 1997 von Eckart Spoo

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Die Linke am Scheideweg

War­um tut sich DIE LINKE mit den Aus­land­ein­sät­zen der Bun­des­wehr eigent­lich so schwer? Wenn der Sicher­heits­rat der Ver­ein­ten Natio­nen stell­ver­tre­tend für die Welt­ge­mein­schaft wegen einer Bedro­hung des inter­na­tio­na­len Frie­dens zu einem gemein­sa­men mili­tä­ri­schen Vor­ge­hen gegen die­se Bedro­hung auf­ruft, kann und darf Deutsch­land ange­sichts sei­ner Geschich­te nicht abseits­ste­hen. Es geht also um das uner­läss­li­che UNO-Man­dat, ohne das sich die Bun­des­wehr auf die Lan­des­ver­tei­di­gung beschrän­ken muss. Ein blo­ßes Man­dat des Bun­des­ta­ges genügt im Gegen­satz zu der geläu­fi­gen, ver­kürz­ten Dar­stel­lung des out-of-area-Urteils von 1994 für einen Aus­lands­ein­satz der Bun­des­wehr nicht.

Das hat das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt damals so fest­ge­schrie­ben, und die Abge­ord­ne­ten des Bun­des­ta­ges soll­ten die Begrün­dung die­ses Urteils viel­leicht noch ein­mal lesen, bevor sie bei der näch­sten Abstim­mung über einen Aus­lands­ein­satz die Hand heben. Mit sei­nen 108 Druck­sei­ten ist es eines der läng­sten Urtei­le, das die Karls­ru­he Rich­ter jemals gefällt haben. Einer der Kern­sät­ze lau­tet: »Die von der Bun­des­re­gie­rung beschlos­se­nen Ein­sät­ze deut­scher Sol­da­ten, denen jeweils ein vom Sicher­heits­rat der Ver­ein­ten Natio­nen erteil­tes Man­dat zugrun­de liegt, fin­den ihre ver­fas­sungs­recht­li­che Grund­la­ge in Arti­kel 24 Absatz 2 des Grund­ge­set­zes, der den Bund ermäch­tigt, sich einem System gegen­sei­ti­ger kol­lek­ti­ver Sicher­heit einzuordnen.«

Ver­fas­sungs­recht­lich abge­seg­net wur­den also nur Ein­sät­ze, die auf der Grund­la­ge eines Man­dats der Ver­ein­ten Natio­nen erfolg­ten. Alle ande­ren Aus­lands­ein­sät­ze sind dem­nach nicht ver­fas­sungs­kon­form, es sei denn, Deutsch­land wird von außen mit Waf­fen­ge­walt ange­grif­fen und macht von sei­nem Recht auf Selbst­ver­tei­di­gung Gebrauch. In dem Fall muss der Sicher­heits­rat unver­züg­lich infor­miert wer­den, der sich dann alle wei­te­ren Schrit­te vor­be­hält. Gemäß Arti­kel 51 der UNO-Char­ta ist er berech­tigt, »jeder­zeit die Maß­nah­men zu tref­fen, die er zur Wah­rung oder Wie­der­her­stel­lung des Welt­frie­dens und der inter­na­tio­na­len Sicher­heit für erfor­der­lich hält«.

Der Betei­li­gung an einer Frie­dens­trup­pe unter dem Kom­man­do der Ver­ein­ten Natio­nen kann sich Deutsch­land nicht ver­schlie­ßen. Das soll­te DIE LINKE auf­grund ihres anti­fa­schi­sti­schen Selbst­ver­ständ­nis­ses, das mit der Frie­dens­sehn­sucht der Men­schen in einer unauf­lös­ba­ren Wech­sel­be­zie­hung. steht, end­lich akzep­tie­ren. Die apo­dik­ti­sche For­de­rung des Par­tei­vor­stan­des vom 23. Janu­ar 2021, die Bun­des­wehr aus allen Aus­lands­ein­sät­zen zurück­zu­ho­len und sich UNO-Mis­sio­nen auch wei­ter­hin zu ver­schlie­ßen, ist welt­fremd. Sie zemen­tiert die Iso­la­ti­on der Lin­ken und beraubt sie jeg­li­cher poli­ti­schen Gestaltungsmöglichkeit.

Mit die­sem Klotz am Bein wird es die neue Lin­ken-Co-Vor­sit­zen­de Susan­ne Hen­nig-Well­sow schwer haben, die Par­tei zu neu­en Ufern zu füh­ren. Sie kann sich näm­lich eine Betei­li­gung an klas­si­schen Ein­sät­zen unter dem Dach der Ver­ein­ten Natio­nen durch­aus vor­stel­len. Nach ihren Wor­ten muss DIE LINKE ein kla­res Bekennt­nis zur Ver­ant­wor­tung able­gen und das Regie­ren als Chan­ce betrach­ten. Fazit: Ohne einen Kurs­wech­sel in die von Hen­nig-Well­sow ange­deu­te­te Rich­tung bleibt die Hoff­nung auf eine Bun­des­re­gie­rung ohne CDU Schall und Rauch.

Die Aus­ein­an­der­set­zung mit dem Irr­glau­ben, mili­tä­ri­sche Gewalt kön­ne irgend­eins der gro­ßen Pro­ble­me lösen, muss des­we­gen eben­so wenig not­lei­dend wer­den wie der Kampf um eine gerech­te Ver­tei­lung des gemein­schaft­lich erwirt­schaf­te­ten Reich­tums. Noch immer gilt, was Hei­ne vol­ler Humor im »Win­ter­mär­chen« auf fas­zi­nie­ren­de Wei­se beschreibt: »Ver­schlem­men soll nicht der fau­le Bauch, /​ was flei­ßi­ge Hän­de erwar­ben. /​ Es wächst hie­nie­den Brot genug /​ für alle Men­schen­kin­der, /​ auch Rosen und Myr­ten, Schön­heit und Lust, /​ und Zucker­erb­sen nicht min­der. /​ Ja, Zucker­erb­sen für jeder­mann, /​ sobald die Scho­ten plat­zen! /​ Den Him­mel über­las­sen wir /​ den Engeln und den Spat­zen.«