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Herausgegeben von Rainer Butenschön, Daniela Dahn, Rolf Gössner,
Ulla Jelpke und Otto Köhler

Begründet 1997 von Eckart Spoo

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Gleichgültigkeit und Zynismus

Viel war in den letz­ten Wochen vom »Ver­sa­gen« der Bun­des­re­gie­rung wie auch ihrer west­li­chen Part­ner beim Abzug aus Afgha­ni­stan die Rede. Die Bun­des­wehr ließ, als sie im Juni abzog, die dor­ti­gen Orts­kräf­te größ­ten­teils zurück, mit vagen Ver­spre­chun­gen, sie könn­ten ja viel­leicht nach­kom­men, falls sich die Lage ver­schlech­tert, aber sie wer­de sich schon nicht ver­schlech­tern. Das kann man in der Tat als beschä­mend bezeich­nen, denn die Gefahr, dass die­se Kräf­te jetzt als Kol­la­bo­ra­teu­re ange­se­hen und der Rache durch die Tali­ban aus­ge­setzt sind, ist nicht zu unter­schät­zen. Die Gleich­gül­tig­keit bzw. Kalt­her­zig­keit selbst gegen­über den eng­sten Hel­fern ist aller­dings sym­pto­ma­tisch für den gene­rel­len Umgang mit afgha­ni­schen Staats­an­ge­hö­ri­gen, die Schutz benö­ti­gen. Das »Ver­sa­gen« ist in Wirk­lich­keit eine kal­ku­lier­te, flücht­lings­feind­li­che Poli­tik, die schon vie­le Jah­re lang betrie­ben wird.

Was die Orts­kräf­te angeht, ist die Poli­tik aller­dings nicht nur beschä­mend, son­dern aus Sicht des Mili­tärs auch ten­den­zi­ell kon­tra­pro­duk­tiv. Schließ­lich ist jedes Mili­tär im Aus­land dar­auf ange­wie­sen, dass ihm Ein­hei­mi­sche zuar­bei­ten; der voll­stän­di­ge Import von Dol­met­schern, Fah­rern, Köchen, Rei­ni­gungs­kräf­ten usw. wäre weder finan­zi­ell noch logi­stisch zu stem­men. Die Furcht, es kön­ne sich auch in ande­ren Ein­satz­ge­bie­ten, wie etwa Mali, her­um­spre­chen, dass die Orts­kräf­te ein­fach im Stich gelas­sen wer­den, wor­aus künf­tig ein Man­gel an eben­die­sen Kräf­ten resul­tie­ren kön­ne, war gera­de in Bun­des­wehr­krei­sen deut­lich zu spü­ren. Dar­in dürf­te auch der Grund lie­gen, war­um das Ver­tei­di­gungs­mi­ni­ste­ri­um noch am mei­sten Ener­gie auf­wand­te, die Orts­kräf­te her­aus­zu­ho­len, wäh­rend Innen­mi­ni­ster See­ho­fer viel zu lan­ge an einem büro­kra­ti­sier­ten und lang­wie­ri­gen Ver­fah­ren festhielt.

Die­ses bestand bis zuletzt, also bis die Tali­ban prak­tisch schon vor den Toren Kabuls stan­den, dar­in, dass zunächst eine soge­nann­te Gefähr­dungs­an­zei­ge beim der­zei­ti­gen oder ehe­ma­li­gen Arbeit­ge­ber gestellt wer­den muss­te. Dar­in muss­te plau­si­bel dar­ge­legt wer­den, dass die Orts­kraft nicht nur einer »laten­ten« Gefahr aus­ge­setzt war, son­dern einer kon­kre­ten. Man muss­te also abwar­ten, bis die eine oder ande­re Dro­hung erfolgt war oder man ange­grif­fen wur­de. Und man muss­te nach­wei­sen, dass die­se Dro­hun­gen in direk­tem Zusam­men­hang mit der Beschäf­ti­gung stan­den, nicht zuletzt muss­te der Sach­ver­halt, wie das Bun­des­in­nen­mi­ni­ste­ri­um (BMI) noch im Juli 2021 fest­hielt, »wider­spruchs­frei« dar­ge­legt wer­den. Das ist im Juli nur der Hälf­te der 227 Antrag­stel­ler gelun­gen, die dem deut­schen Poli­zei­pro­jekt in Afgha­ni­stan zuge­ar­bei­tet hat­ten. Im Ver­tei­di­gungs­mi­ni­ste­ri­um war man im Juni 2021 wenig­stens dazu über­ge­gan­gen, auf einen indi­vi­du­el­len Gefähr­dungs­nach­weis zu verzichten.

Gene­rell waren die Chan­cen, die­ses Ver­fah­ren zu bestehen, stets gering, wie Zah­len aus der Ver­gan­gen­heit zei­gen. Zwi­schen 2016 und 2018 stan­den 13 Bewil­li­gun­gen 79 Ableh­nun­gen gegen­über, und im April 2020 und März 2021 gab es 17 Zusa­gen, aber 29 Ableh­nun­gen. Der ehe­ma­li­ge Wehr­be­auf­trag­te Rein­hold Rob­be sprach bereits 2014, ange­sichts einer dama­li­gen Ableh­nungs­quo­te von 60 Pro­zent, von einem »beschä­men­den« Umgang mit den Orts­kräf­ten. Im Mai die­ses Jah­res schlug eine Exper­ten­grup­pe, bestehend aus meh­re­ren ehe­ma­li­gen Wehr­be­auf­trag­ten, Poli­ti­kern und Bun­des­wehr­an­ge­hö­ri­gen, erneut Alarm und for­der­te eine »zügi­ge und unbü­ro­kra­ti­sche Auf­nah­me«, und zwar »par­al­lel zum lau­fen­den Abzug des deut­schen Kon­tin­gents«. Der Ruf ver­hall­te unge­hört. Im Juni leg­ten dann die Links­frak­ti­on und Bünd­nis 90/​Die Grü­nen im Bun­des­tag Anträ­ge vor, mit denen eine schnel­le und unbü­ro­kra­ti­sche Auf­nah­me der Orts­kräf­te gefor­dert wur­de. Bei­de wur­den abgelehnt.

Bis zum Abzug der Bun­des­wehr waren ohne­hin nur sol­che Orts­kräf­te antrags­be­rech­tigt, deren Beschäf­ti­gung nicht län­ger als zwei Jah­re zurück­lag – nur dann, so die Annah­me, sei ein Zusam­men­hang mit der Beschäf­ti­gung plau­si­bel. Dass die­se Annah­me mit dem zuneh­men­den Kon­troll­ver­lust der afgha­ni­schen Regie­rung nach dem Abzug der west­li­chen Trup­pen so nicht mehr halt­bar war, sah die Bun­des­wehr durch­aus ein, sie strich die Zwei-Jah­res-Klau­sel. Für Orts­kräf­te im Bereich des Innen­mi­ni­ste­ri­ums oder der Ent­wick­lungs­hil­fe blieb sie aller­dings bestehen, exakt bis zur Ein­nah­me Kabuls durch die Taliban.

Bis vor kur­zem expli­zit aus­ge­schlos­sen vom Auf­nah­me­ver­fah­ren waren auch jene Kräf­te, die nicht direkt bei Bun­des­res­sorts oder Nicht­re­gie­rungs­or­ga­ni­sa­tio­nen ange­stellt waren, son­dern bei afgha­ni­schen Sub­un­ter­neh­mern. Erst im Zuge der chao­ti­schen Eva­ku­ie­rungs­ope­ra­tio­nen Mit­te August 2021 wur­de auch ihnen eine Auf­nah­me prin­zi­pi­ell zuge­sagt. Für alle indes gilt bis zum heu­ti­gen Tag: Wer bereits vor 2013 die Beschäf­ti­gung been­de­te, hat über­haupt kei­nen Anspruch auf Aufnahme.

Bis Mit­te August 2021 muss­ten jene, deren Gefähr­dung amt­lich bestä­tigt wur­de, sich anschlie­ßend um ein Visum küm­mern. Das erfor­der­te eine Rei­se nach Kabul, bzw., nach­dem die dor­ti­ge Bot­schaft 2017 durch einen Anschlag zer­stört wor­den war, zur deut­schen Ver­tre­tung ent­we­der in Islam­abad oder in Neu-Delhi. Die Zumu­tung, mehr­fach mit­ten durch ein Kriegs­ge­biet zu rei­sen, teil­ten sich Orts­kräf­te mit allen ande­ren, die ein Visum bean­tra­gen woll­ten, etwa jenen, die zu Ange­hö­ri­gen in Deutsch­land nach­zie­hen woll­ten. Vor der Ertei­lung des Visums erfolg­te eine Sicher­heits­über­prü­fung durch das BMI, und wer am Ende glück­lich ein Visum hat­te, muss­te sich dann einen Flug nach Deutsch­land buchen – auf eige­ne Kosten. Auch das wur­de erst im Som­mer 2021 geändert.

Aber, wie gesagt: Der Umgang mit Orts­kräf­ten ist nur die Spit­ze eines Eis­bergs. Schon seit Jah­ren müs­sen Tau­sen­de afgha­ni­scher Geflüch­te­ter, die es – ohne Regie­rungs­hil­fe – nach Deutsch­land geschafft hat­ten, erdul­den, dass ihr Recht auf Fami­li­en­nach­zug durch die Bun­des­re­gie­rung ver­schleppt wird.

Schon vor der Macht­über­nah­me der Tali­ban muss­ten afgha­ni­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge zwi­schen einem und zwei Jah­ren auf einen Kon­su­lats­ter­min in Islam­abad oder Neu-Delhi war­ten. 3000 Afgha­nen war­te­ten etwa Anfang Mai die­ses Jah­res auf einen Ter­min zur Visums­be­an­tra­gung. Zu die­ser War­te­zeit kommt noch die oft lang­wie­ri­ge Bear­bei­tungs­zeit. Das Aus­wär­ti­ge Amt begrün­det die Situa­ti­on mit der pan­de­mie­be­ding­ten, vor­über­ge­hen­den Schlie­ßung der Visa­stel­len. Doch das ist nicht der ein­zi­ge Grund: Aus der Ant­wort der Bun­des­re­gie­rung auf eine Anfra­ge der Links­frak­ti­on geht her­vor, dass das Per­so­nal in Islam­abad und Neu-Delhi im Lau­fe der letz­ten zwei Jah­re von 47 auf 39 Stel­len zusam­men­ge­stri­chen wurde.

Nicht ver­ges­sen wer­den darf zudem, dass vie­le afgha­ni­sche Geflüch­te­te in Deutsch­land zunächst kei­nen Anspruch auf Fami­li­en­zu­sam­men­füh­rung haben – was oft­mals ein Feh­ler der Asyl­be­hör­de ist. Die Feh­ler­quo­te des Bun­des­amts für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge (BAMF) ist bei Asyl­ex­per­ten berüch­tigt, beson­ders dra­stisch ist sie beim Her­kunfts­land Afgha­ni­stan: Mehr als drei Vier­tel der ange­foch­te­nen Afgha­ni­stan-Beschei­de des BAMF erwei­sen sich zuletzt bei inhalt­li­cher Prü­fung durch die Gerich­te als rechts­wid­rig. Allein in die­sem Jahr muss­ten die Gerich­te in 3203 Fäl­len Beschei­de des BAMF zugun­sten der Schutz­su­chen­den kor­ri­gie­ren. All die­sen Men­schen war der drin­gend benö­tig­te Schutz zunächst vor­ent­hal­ten oder nur ein unzu­rei­chen­der Schutz­sta­tus erteilt worden.

Doch anstatt die hohe Feh­ler­quo­te zu besei­ti­gen, hat die Asyl­be­hör­de im bis­he­ri­gen Jahr bis Ende Mai bereits 5.724 Wider­rufs­prü­fungs­ver­fah­ren afgha­ni­scher Staats­an­ge­hö­ri­ger, also Über­prü­fun­gen des erteil­ten Schutz­sta­tus, ein­ge­lei­tet. Die Zahl die­ser ein­ge­lei­te­ten Ver­fah­ren steigt seit 2016 mas­siv an, obwohl die Sicher­heits­la­ge in Afgha­ni­stan bereits in den letz­ten Jah­ren kata­stro­phal war und nichts dar­auf hin­deu­te­te, dass die Situa­ti­on sich nach­hal­tig ver­bes­sern könn­te. Mit­te August hat das Bun­des­amt nun einen Ent­schei­dungs­stopp bei den Ver­fah­ren afgha­ni­scher Flücht­lin­ge ver­hängt. Die Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­ti­on Pro Asyl kri­ti­siert dies als das »Her­aus­zö­gern« einer offen­sicht­lich not­wen­di­gen Schutz­ge­wäh­rung, da erst mit der Aner­ken­nung als Flücht­ling Rech­te wie das Recht auf Fami­li­en­zu­sam­men­füh­rung ein­her­ge­hen. Wobei »Fami­li­en­zu­sam­men­füh­rung« stets nur die »Kern­fa­mi­lie« meint, ohne erwach­se­ne Kin­der oder Geschwister.

So schä­big das Ver­hal­ten gegen­über den Orts­kräf­ten gewe­sen ist: Noch ärger dran sind zwei­fel­los Flücht­lin­ge, die nicht bei deut­schen Regie­rungs­stel­len beschäf­tigt waren. Die unter­schied­li­che Behand­lung ist unver­blüm­ter Aus­druck einer Nütz­lich­keits­er­wä­gung, die in Euro­pa Kon­sens ist. Das wur­de spä­te­stens mit der Ent­schlie­ßung der EU-Innen­mi­ni­ster vom 31. August deut­lich. »Bleibt dort«, hat­te der öster­rei­chi­sche Innen­mi­ni­ster Karl Neham­mer zuvor in Rich­tung Afgha­ni­stan geru­fen, sekun­diert von zahl­rei­chen Amts­kol­le­gen aus ande­ren Mit­glied­staa­ten. Bun­des­in­nen­mi­ni­ster See­ho­fer warn­te, man dür­fe kei­nes­falls »Pull-Effek­te« schaffen.

Die EU-Erklä­rung reiht sich ein in eine Serie flücht­lings­feind­li­cher Doku­men­te, mit denen die EU sich selbst ihrer Mas­ke als Hort der Mensch­lich­keit beraubt. Die eige­nen Orts­kräf­te will man zwar (angeb­lich?) her­aus­ho­len, aber vom Schutz­be­darf etwa von Jour­na­li­stin­nen, Anwäl­tin­nen, Men­schen­rechts­ak­ti­vi­stin­nen usw. ist in dem Doku­ment nicht ein­mal die Rede. Allen­falls »könn­ten« Staa­ten, die das gern machen möch­ten, mög­li­cher­wei­se eini­ge Ange­hö­ri­ge beson­ders schutz­be­dürf­ti­ger Grup­pen (genannt wer­den Frau­en und Kin­der) auf­neh­men – schon klar, dass die mei­sten EU-Län­der nicht »hier« rufen.

In einem waren sich die Mini­ster einig: »2015« darf sich nicht wie­der­ho­len. Man sei fest ent­schlos­sen, zu ver­hin­dern, dass erneut »unkon­trol­lier­te ille­ga­le Migra­ti­ons­be­we­gun­gen« auf­tre­ten. Dafür, dass sich afgha­ni­sche Flücht­lin­ge nicht auf den Weg Rich­tung Euro­pa machen, sol­len Afgha­ni­stans Nach­bar­staa­ten sor­gen. Aber war­um soll­ten die das wol­len? In Iran und Paki­stan leben bei­spiels­wei­se bereits geschätzt sechs Mil­lio­nen afgha­ni­scher Flüchtlinge.

Die EU setzt hier­zu unver­blümt auf das »Modell« ihres Deals mit der Tür­kei: Zum einen ver­spricht sie umfang­rei­che huma­ni­tä­re Hil­fe, allein Deutsch­land hat das Bud­get kurz­fri­stig um über eine hal­be Mil­li­ar­de Euro erhöht. Zum ande­ren kün­digt sie an, den betref­fen­den Län­dern bei der Stär­kung des »Grenz­ma­nage­ments« zu hel­fen. Fron­tex steht prak­tisch schon Gewehr bei Fuß, um sein Know-how ein­zu­brin­gen, Aus­rü­stungs­gü­ter von Büro­mö­beln bis zu Wär­me­bild­ka­me­ras dürf­ten dann bald fol­gen. Dass die Men­schen­rechts­la­ge in Iran und Paki­stan, vor­sich­tig aus­ge­drückt, nicht die beste ist, hat die EU auch schon in Hin­sicht auf die Tür­kei nicht gestört. Haupt­sa­che, die Flücht­lin­ge wer­den aufgehalten.

Wie ein blo­ßer Zynis­mus mutet da der Schluss der Erklä­rung an, in dem die Mit­glied­staa­ten ankün­di­gen, sie wür­den »auf Ver­su­che, ille­ga­le Migra­ti­on für poli­ti­sche Zwecke zu instru­men­ta­li­sie­ren, und auf ande­re hybri­de Bedro­hun­gen reagie­ren«. Damit spie­len sie auf die Macht­ha­ber in Marok­ko, der Tür­kei und aktu­ell Bela­rus an, die zeit- und fall­wei­se Flücht­lin­ge aus ihrem Land in das Hoheits­ge­biet eines EU-Staa­tes hin­aus­las­sen. Zwei­fel­los ist dies eine Instru­men­ta­li­sie­rung von Flücht­lin­gen, mit der die EU unter Druck gesetzt wer­den soll. Aber es ist die EU selbst, die sich unter Druck setzt. Wer die simp­le Tat­sa­che, dass Dritt­staa­ten Rei­se­frei­heit gewäh­ren und Flücht­lin­ge nicht hin­ter Sta­chel­draht fest­hal­ten, als »Bedro­hung« betrach­tet, hat kei­ner­lei Anspruch dar­auf, sich huma­ni­tär aufzuplustern.