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Herausgegeben von Rainer Butenschön, Daniela Dahn, Rolf Gössner,
Ulla Jelpke und Otto Köhler

Begründet 1997 von Eckart Spoo

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Mensch Scholz – das ist verboten!

Der sozi­al­de­mo­kra­ti­sche Finanz­mi­ni­ster, Vize­kanz­ler und Kanz­ler­kan­di­dat, ist ver­fas­sungs­wid­rig. Das ist amt­lich. Jeden­falls ver­fas­sungs­schutz­amt­lich. Ein Foto aus dem Jahr 2017 über­führt ihn zwei­fels­frei. Es zeigt eine Vitri­ne in der Aus­stel­lung »Das Kapi­tal« des Ham­bur­ger Muse­ums für Arbeit. Hin­ter Glas: ein auf­ge­schla­ge­nes dickes Buch, deut­lich erkenn­bar der zwei­te Band vom »Kapi­tal«, wie Karl Marx sei­ne links­ra­di­ka­le »Kri­tik der poli­ti­schen Öko­no­mie« genannt hat. Es han­delt sich um das per­sön­li­che Exem­plar des dama­li­gen ersten Bür­ger­mei­sters der Han­se­stadt Olaf Scholz. Auf­ge­schla­gen das Kapi­tel »Der Kreis­lauf des pro­duk­ti­ven Kapitals«.

Scholz hat die­sen Band nicht nur beses­sen. Anstrei­chun­gen mit einem gel­ben Filz­stift, die sich über die gan­ze auf­ge­schla­ge­ne Sei­te Wort für Wort erstrecken, bewei­sen, dass er die­se auf­rüh­re­ri­sche Schrift gründ­lich stu­diert haben muss.

Was eine solch gründ­li­che Lek­tü­re bewirkt, ist dem Ham­bur­ger Amt für Ver­fas­sungs­schutz bekannt. Schon in sei­nem Bericht über ver­fas­sungs­feind­li­che Bestre­bun­gen für das Jahr 2018 hat das Amt die »Mar­xi­sti­sche Abend­schu­le« ent­deckt, die als »MASCH-Hoch­schul­grup­pe« »im Uni­ver­si­täts­be­reich tätig« ist und dort »Gesprächs- und Lese­krei­se« anbie­tet. Ein­zi­ger Vor­wurf: »Dort steht die Marx-Lek­tü­re im Vordergrund.«

Die­se Erkennt­nis hat inzwi­schen auch das Finanz­amt Ham­burg ereilt. Die Behör­de ent­zog Ende 2020 dem Lese­ver­ein die »Gemein­nüt­zig­keit« vom Jahr 2018 an. Nicht vom Jahr 2017, als die eben­so gefähr­li­che Scholz-Lek­tü­re bekannt wur­de. MASCH muss jetzt Steu­ern nach­zah­len. Begrün­dung: Die MASCH steht im Ver­fas­sungs­schutz­be­richt. Aber die heu­ti­gen Marx-Leser sind nicht die ein­zi­gen, denen die Gemein­nüt­zig­keit aberkannt wird. Syste­ma­tisch wird unter der Gro­ko mehr und mehr den regie­rungs­kri­ti­schen Orga­ni­sa­tio­nen die Gemein­nüt­zig­keit ent­zo­gen. Sie müs­sen jetzt rück­wir­kend für die Spen­den, die sie beka­men, und für sol­che, die sie künf­tig bekom­men, Steu­ern zahlen.

Das trifft die ban­ken­kri­ti­sche Attac. Und vor allem die »Ver­ei­ni­gung der Ver­folg­ten des Nazi­re­gimes«. Aller­dings hier, bei der VVN ist das eine ver­ständ­li­che und kon­se­quen­te Vor­ge­hens­wei­se. Aus­ge­rech­net die­je­ni­gen, die im Nazi­staat ihr gan­zes Ver­mö­gen ans Finanz­amt ablie­fern muss­ten, kön­nen doch nicht von den Finanz­äm­tern des recht­mä­ßi­gen Nach­fol­ge­staa­tes Vor­tei­le genießen.

Der Rechts­au­ßen­ein­rich­tung »Insti­tut für Staats­po­li­tik« des neu­en Füh­rers Götz Kubit­schek hin­ge­gen wur­de schon am 23. April letz­ten Jah­res durch Beschluss des Finanz­ge­richts Sach­sen-Anhalt die »Gemein­nüt­zig­keit« wie­der zuer­kannt, die ihm das Finanz­amt Mer­se­burg in Unkennt­nis der Grund­ord­nung unse­res Staa­tes aberkannt hatte.

Finanz­mi­ni­ster Olaf Scholz soll dar­auf­hin – ein Gerücht – dar­über nach­ge­dacht haben, ob man nicht wenig­stens der VVN eine Gemein­nüt­zig­keit wie­der zuer­ken­nen sol­le. Aber das ist lan­ge her. Nichts ist gesche­hen. Es hät­te auch sei­nem guten Ruf bei Wire­card gescha­det. Und Essig in den Kaf­fee gegos­sen, den er mit Herrn Olea­ri­us trank.