Offener Brief aus dem Dublin-Zentrum
Dublin: Ein paar Informationen vorab: Das in der Diskussion über die Abwehr von Flüchtlingen immer wieder erwähnte Dublin-Verfahren hat seinen Namen, weil die europäischen Regelungen zur Zuständigkeit für Asylverfahren ursprünglich in der irischen Hauptstadt vereinbart wurden. Inzwischen gilt hierfür die Dublin-III-Verordnung. Neben den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union wenden die Schweiz, Norwegen, Liechtenstein und Island die […]