Bayerischer Präventivgewahrsam
Präventivgewahrsam bedeutet: Menschen landen vorbeugend in einer Zelle. Bestimmt gibt es Argumente, die diese Haftform rechtfertigen, terroristische Bedrohungslagen zum Beispiel. Es gibt allerdings auch Grenzen – gesetzliche und verfassungsrechtliche. Über diese Grenzen wurde jüngst in Bayern verhandelt. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof kam dabei zu dem Ergebnis, dass der sogenannte ausgeweitete polizeiliche Präventivgewahrsam verfassungsgemäß ist. Die entsprechenden […]