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Herausgegeben von Rainer Butenschön, Daniela Dahn, Rolf Gössner,
Ulla Jelpke und Otto Köhler

Begründet 1997 von Eckart Spoo

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Gerichtshof gegen Zeitdiebstahl

Etwas Posi­ti­ves von der Euro­päi­schen Uni­on: Im letz­ten Jahr sorg­te der Euro­päi­sche Gerichts­hof (EuGH) mit einem Urteil für Schlag­zei­len. Beginn und Ende der Arbeits­zeit sind vom Unter­neh­men syste­ma­tisch zu erfas­sen, for­dert der EuGH. Eine spa­ni­sche Gewerk­schaft ist mit ihrer Kla­ge gegen eine Toch­ter­ge­sell­schaft der Deut­schen Bank vor­ge­gan­gen, um ein System zur Erfas­sung der gelei­ste­ten täg­li­chen Arbeits­zeit einzurichten.

Die Ent­schei­dung ist für vie­le Beschäf­tig­te bedeut­sam. Denn immer mehr Betrie­be set­zen auf das Prin­zip der »indi­rek­ten Steue­rung«. Sie erfolgt, indem sich Beschäf­tig­te in eige­ner Ver­ant­wor­tung inner­halb der Vor­ga­ben direkt dem Kun­den gegen­über am Markt ori­en­tie­ren müs­sen. Das Arbeits­ver­hält­nis soll zum Ver­hält­nis »Dienst­lei­ster gegen­über Kun­de« wer­den, um so schein­bar aus dem Ange­stell­ten einen »Unter­neh­mer im Unter­neh­men« zu machen. »Star­re Abläu­fe, stren­ge Hier­ar­chien oder Arbeit nach Plan in den zemen­tier­ten Gren­zen der Abtei­lun­gen pas­sen nicht zu der digi­ta­len Ära. Die Gren­ze zwi­schen Arbeit und Frei­zeit ver­schwin­det und mit ihr ver­trau­te Gewiss­hei­ten über feste Arbeits­zei­ten und -orte. Dank Smart­phones, Lap­tops und Video­kon­fe­ren­zen ist es zuneh­mend egal, wo gear­bei­tet wird. Gefragt sind fle­xi­ble, dyna­mi­sche, ver­netz­te Struk­tu­ren, die unmit­tel­bar reagie­ren auf die Ver­än­de­run­gen«, beschreibt die Kran­ken­ver­si­che­rung DAK-Gesund­heit die Situation.

Das moder­ne Unter­neh­men »ermu­tigt Mit­ar­bei­ter, aktiv und schnell indi­vi­du­el­le Lösun­gen an der direk­ten Kon­takt­stel­le zum Kun­den zu ent­wickeln, anstatt auf zen­tra­le Vor­ga­ben zu war­ten oder durch zu vie­le und zu star­re büro­kra­ti­sche Pla­nungs-, Kon­troll- und Report­ing-Akti­vi­tä­ten gelähmt zu wer­den«, erklärt Achim Moll­bac von der Unter­neh­mens­be­ra­tung Kienbaum.

Ein Bei­spiel hier­für kön­nen Ziel­ver­ein­ba­run­gen sein. Bei die­sen ist nicht »der Weg« das Ent­schei­den­de, viel­mehr zählt nur das Ziel, etwa die Pro­jekt­er­rei­chung zu einem bestimm­ten Zeit­punkt oder der Ver­kauf von Pro­duk­ten. Wie­viel Zeit der Beschäf­tig­te dabei benö­tigt, ob er die Arbeit in der Woche oder am Sams­tag oder Sonn­tag erle­digt, ist für das Unter­neh­men ohne Bedeutung.

Die Unter­neh­men set­zen auf ver­schie­de­ne For­men des Zeit­dieb­stahls: Das kann über den Arbeits­ver­trag erfol­gen, indem Über­stun­den als mit dem Gehalt »abge­gol­ten« gel­ten, also nicht bezahlt wer­den. Arbeits­recht­lich ist das so pau­schal nicht zuläs­sig, oft ist es auch ein Ver­stoß gegen den Tarif­ver­trag – aber trotz­dem in vie­len Betrie­ben Praxis.

Ein wei­te­rer Ver­such, die Arbeits­zeit aus­zu­wei­ten, erfolgt über »Ver­trau­ens­ar­beits­zeit«: Dabei wird auf die Erfas­sung von Arbeits­zeit ver­zich­tet. Gera­de mobi­le Arbeit oder Arbeit im Home­of­fice wird von Unter­neh­men dafür gern als Vor­wand genutzt. »Der Spruch, dass Kon­trol­le durch Ver­trau­en ersetzt wer­den soll, ver­deckt jedoch, wor­um es geht: Die Arbeit­ge­ber schaf­fen die Zeit­er­fas­sung erst dann ab, wenn sie vor­her Bedin­gun­gen geschaf­fen haben, unter denen sich die Abschaf­fung der Zeit­er­fas­sung für sie rech­net«, ana­ly­siert der Phi­lo­soph Klaus Peters die Fol­gen der Abschaf­fung der Stem­pel­uhr beim Com­pu­ter-Kon­zern IBM. In der Pra­xis erle­ben Beschäf­tig­te, dass die Ein­füh­rung der »Ver­trau­ens­ar­beits­zeit« weit­ge­hen­de nega­ti­ve Fol­gen hat. Denn die Zeit­er­fas­sung stellt eine Absi­che­rung des Werk­tä­ti­gen dem Unter­neh­men gegen­über dar.

Das EuGH-Urteil ist des­halb umso wich­ti­ger. Ent­schei­dend ist aller­dings das Klein­ge­druck­te – denn was wur­de ent­schie­den? Ein Gesetz ist mit der EU-Arbeits­zeit­richt­li­nie unver­ein­bar, wenn die Unter­neh­men nicht ver­pflich­tet sind, ein System der Zeit­er­fas­sung ein­zu­rich­ten, erklärt der Gerichts­hof im besten Juri­sten­deutsch. Gefor­dert ist also der Gesetz­ge­ber. Aber die Ent­schei­dung hat bis heu­te zu kei­nen Akti­vi­tä­ten von Bun­des­re­gie­rung oder Bun­des­tag geführt.

Gefor­dert sind des­halb vor Ort Betriebs­rä­te und Gewerk­schaf­ter, die ver­su­chen, über geän­der­te Betriebs­ver­ein­ba­run­gen Gren­zen zu set­zen. Der Kampf um die Arbeits­zei­ten ist ein Dau­er­kon­flikt im Kapi­ta­lis­mus. Bereits Karl Marx for­mu­lier­te zur Län­ge des Arbeits­ta­ges: »Und so stellt sich in der Geschich­te der kapi­ta­li­sti­schen Pro­duk­ti­on die Nor­mie­rung des Arbeits­tags als Kampf um die Schran­ken des Arbeits­tags dar – ein Kampf zwi­schen dem Gesamt­ka­pi­ta­li­sten, das heißt der Klas­se der Kapi­ta­li­sten, und dem Gesamt­ar­bei­ter, oder der Arbei­ter­klas­se« (MEW 23: 249).

Wie akut die Pro­ble­me sind, bele­gen aktu­el­le Unter­su­chun­gen: »Die aktu­el­len Befun­de des DGB-Index ›Gute Arbeit‹ zei­gen«, so der DGB-Vor­sit­zen­de Rei­ner Hoff­mann, »der Arbeits­stress bleibt auf einem besorg­nis­er­re­gend hohen Niveau.« 53 Pro­zent der Befrag­ten berich­ten, dass sie sich bei der Arbeit sehr häu­fig oder oft gehetzt füh­len. Ins­ge­samt kla­gen 26 Pro­zent der Beschäf­tig­ten, dass sie sehr häu­fig oder oft die Arbeits­men­ge, die sie eigent­lich erle­di­gen müss­ten, nicht in der vor­ge­se­he­nen Arbeits­zeit schaf­fen können.

Auch die Kran­ken­kas­sen lie­fern Zah­len. Die Aus­fall­zei­ten durch psy­chi­sche Erkran­kun­gen sind im Ver­gleich zum Vor­jahr mit einem Plus von 5,4 Pro­zent am mei­sten gestie­gen. Inner­halb von zehn Jah­ren haben sich die Fehl­ta­ge mit die­ser Dia­gno­se mehr als ver­dop­pelt, der Zuwachs betrug 129,4 Pro­zent, ver­deut­licht der Gesund­heits­re­port der Betriebs­kran­ken­kas­sen (BKK).

Um psy­chi­sche Bela­stun­gen und Stress ein­zu­däm­men, »benö­ti­gen wir eine Anti­stress­ver­ord­nung mit kla­ren und ver­bind­li­chen Richt­li­ni­en für Arbeit­ge­ber«, for­dert Jut­ta Krell­mann von der Bun­des­tags­frak­ti­on Die Lin­ke (jun­ge Welt 6.12.2019) völ­lig zu Recht.