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Herausgegeben von Rainer Butenschön, Daniela Dahn, Rolf Gössner,
Ulla Jelpke und Otto Köhler

Begründet 1997 von Eckart Spoo

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»Extremismusbekämpfung« auf deutsche Art

Sind es wirk­lich nur ein­zel­ne »schwar­ze Scha­fe« in den Sicher­heits­be­hör­den Deutsch­lands, die in der rech­ten und ras­si­sti­schen Sze­ne aktiv sind? Die inzwi­schen bekannt­ge­wor­de­nen Fak­ten spre­chen eine ande­re Spra­che: Erin­nert sei hier nur an die Flut von Droh-E-Mails, die mit »NSU 2.0« unter­zeich­net sind und vor allem an lin­ke Poli­ti­ke­rin­nen ver­sandt wer­den. Etli­che der dar­in ent­hal­te­nen per­sön­li­chen Daten stam­men aus hes­si­schen Poli­zei­com­pu­tern. Eine ver­mut­lich von rech­ten Tätern ver­üb­te Anschlags­se­rie in Ber­lin-Neu­kölln konn­te selt­sa­mer­wei­se bis heu­te nicht auf­ge­klärt wer­den. Zwei damit befass­ten Staats­an­wäl­ten wur­de die Fall­be­ar­bei­tung ent­zo­gen, nach­dem sie in den Ver­dacht gera­ten waren, mit Rech­ten zu sym­pa­thi­sie­ren. Offen­bar sind unse­re wegen ihrer angeb­li­chen Objek­ti­vi­tät gerühm­ten Sicher­heits­be­hör­den kei­nes­wegs immun gegen­über rech­ten und anti­de­mo­kra­ti­schen Posi­tio­nen und Ideo­lo­gien. Die Mit­glie­der rech­ter Netz­wer­ke, so schreibt der Poli­tik­wis­sen­schaft­ler Luca Heyer, »sind über die gan­ze Bun­des­re­pu­blik ver­teilt und rekru­tie­ren sich haupt­säch­lich aus Bun­des­wehr, Poli­zei, Geheim­dien­sten, Justiz und AfD«.

Inzwi­schen hat der Ver­fas­sungs­schutz den Auf­trag erhal­ten, auf­zu­klä­ren, wel­che Staats­be­dien­ste­ten in »extre­mi­sti­schen« Netz­wer­ken aktiv sind. Damit wird frei­lich der gefrä­ßi­ge Bock zum Gärt­ner des Demo­kra­tie­schut­zes gemacht. Vie­le Poli­ti­ke­rIn­nen haben offen­bar ver­ges­sen, dass die Ver­fas­sungs­schutz­äm­ter beim »Kampf gegen den Rechts­extre­mis­mus« bis­her auf gan­zer Linie ver­sagt haben, ja schlim­mer noch: Statt bei der Auf­klä­rung des ter­ro­ri­sti­schen Netz­wer­kes rund um den »Natio­nal­so­zia­li­sti­schen Unter­grund« (NSU) und des­sen über vie­le Jah­re anhal­ten­de Mord­se­rie tat­kräf­tig mit­zu­wir­ken, wur­de die poli­zei­li­che Ermitt­lungs­ar­beit zum Bei­spiel in Thü­rin­gen gezielt behin­dert und die eige­ne Ver­strickung in die Neo­na­zi­sze­ne durch die zahl­rei­chen V-Leu­te der »Ämter« syste­ma­tisch ver­tuscht. Der Bür­ger­recht­ler und Ossietzky-Mit­her­aus­ge­ber Rolf Gös­s­ner zieht denn auch ein ver­nich­ten­des Fazit: »Der Ver­fas­sungs­schutz hat nicht nur im NSU-Kom­plex, son­dern ins­ge­samt rechts­extre­me Sze­nen, Netz­wer­ke, Orga­ni­sa­tio­nen und Par­tei­en, die er ledig­lich beob­ach­ten soll, nicht etwa wirk­lich­keits­nah erfasst, beur­teilt und geschwächt, son­dern viel­fach über sei­ne bezahl­ten Spit­zel mit­fi­nan­ziert, geschützt und bestärkt. Über sein unkon­trol­lier­ba­res V-Leu­te-System ver­strick­te er sich heil­los in kri­mi­nel­le und mör­de­ri­sche Machen­schaf­ten. Auf die­se Wei­se ist der Ver­fas­sungs­schutz selbst Teil des Nazi-Pro­blems gewor­den, jeden­falls konn­te er kaum etwas zu des­sen Lösung oder Bekämp­fung beitragen.«

Eigent­lich besteht die gesetz­li­che Haupt­auf­ga­be der Ver­fas­sungs­schutz­äm­ter dar­in, Infor­ma­tio­nen über »Bestre­bun­gen« gegen unse­re demo­kra­ti­sche Ver­fas­sungs­ord­nung zu sam­meln und aus­zu­wer­ten (§ 3 Abs. 1 Bun­des­ver­fas­sungs­schutz­ge­setz). Statt­des­sen ver­ste­hen die »Ämter«, sekun­diert von Poli­ti­ke­rIn­nen und Medi­en, ihre Auf­ga­be in der Auf­klä­rung und Bekämp­fung des »Extre­mis­mus«. Mit die­sem unschar­fen Begriff wer­den höchst unter­schied­li­che Akti­vi­tä­ten poli­tisch absichts­voll in einen Topf gewor­fen – das Spek­trum reicht dabei von ter­ro­ri­sti­schen rech­ten Netz­wer­ken über gewalt­tä­ti­ge Isla­mi­sten bis hin zu enga­gier­ten Umwelt­schüt­ze­rIn­nen und Per­so­nen, die zum Bei­spiel die Ver­ge­sell­schaf­tung gro­ßer Woh­nungs­un­ter­neh­men for­dern. »Extre­mist« kann jeder oder jede sein, der oder die von den Ämtern nicht zur – wie auch immer defi­nier­ten – poli­ti­schen »Mit­te« gerech­net wird. Damit ent­schei­den nicht mehr objek­ti­ve Kri­te­ri­en über die Ver­hän­gung die­ses poli­ti­schen Ver­dikts, son­dern das Maß der Distanz gegen­über der poli­ti­schen »Mit­te«, die damit per se als das Posi­ti­ve erscheint. Vor allem mit der frag­wür­di­gen Huf­ei­sen­theo­rie wird sug­ge­riert, dass die Demo­kra­tie durch die »Extre­me« von rechts und links bedroht wer­de. Dabei bele­gen zahl­rei­che empi­ri­sche Unter­su­chun­gen, dass ras­si­sti­sche und anti­de­mo­kra­ti­sche Ein­stel­lun­gen kein Rand­pro­blem dar­stel­len, son­dern tief in die Mit­te der Gesell­schaft rei­chen und eben auch in Tei­len des Staats­ap­pa­ra­tes anzu­tref­fen sind.

Der poli­ti­sche Kampf­be­griff des »Extre­mis­mus« fin­det sich denn auch mit guten Grün­den weder im Grund­ge­setz noch im Bun­des­ver­fas­sungs­schutz­ge­setz, wohl aber seit eini­gen Jah­ren in der Abga­ben­ord­nung, dem Grund­la­gen­ge­setz zum Steu­er­recht. Nach deren § 51 fehlt einer Orga­ni­sa­ti­on die Gemein­nüt­zig­keit, wenn sie »im Ver­fas­sungs­schutz­be­richt des Bun­des oder eines Lan­des als extre­mi­sti­sche Orga­ni­sa­ti­on auf­ge­führt« wird. Im baye­ri­schen Ver­fas­sungs­schutz­be­richt – und nur in die­sem – wird die Ver­ei­ni­gung der Ver­folg­ten des Naziregimes/​Bund der Anti­fa­schi­stin­nen und Anti­fa­schi­sten (VVN-BdA) als »links­extre­mi­stisch beein­fluss­te Orga­ni­sa­ti­on« auf­ge­führt. Dies reich­te dem Ber­li­ner Finanz­amt für Kör­per­schaf­ten I, der Bun­des­ver­ei­ni­gung der VVN-BdA, immer­hin einer im Kampf gegen neo­na­zi­sti­sche Bestre­bun­gen beson­ders akti­ven Ver­folg­ten­or­ga­ni­sa­ti­on, die Gemein­nüt­zig­keit abzu­er­ken­nen. Übri­gens: Ober­ster Chef aller Finanz­äm­ter ist der SPD-Kanz­ler­kan­di­dat Olaf Scholz. Wir dür­fen gespannt sein, wie das von der VVN-BdA ange­ru­fe­ne Gericht die­se mas­si­ve staat­li­che Dis­kri­mi­nie­rung einer ent­schie­den anti­fa­schi­sti­schen Ver­ei­ni­gung mit­hil­fe des »Extremismus«-Begriffs beur­tei­len wird.

 

Alle Zita­te aus und mehr zum The­ma in: Cor­ne­lia Kerth/​Martin Kut­scha (Hg.): »Was heißt hier eigent­lich Ver­fas­sungs­schutz? Ein Geheim­dienst und sei­ne Pra­xis«, Papy­Ros­sa Ver­lag, 148 Sei­ten, 12,90 €