Skip to content

Herausgegeben von Rainer Butenschön, Daniela Dahn, Rolf Gössner,
Ulla Jelpke und Otto Köhler

Begründet 1997 von Eckart Spoo

Menu
Menu

Fußball mit Virus

Lie­be Fuß­ball­freun­din­nen und -freun­de des Balls, es ver­steht sich von selbst, dass unser schö­ner Sport auch in die­sen schwe­ren Zei­ten wei­ter­hin betrie­ben wird. Da mit einer wirk­sa­men Imp­fung gegen den bösen Anti­sport­vi­rus noch lan­ge nicht zu rech­nen ist, sind in Zukunft eini­ge neue Regeln zu beachten.

Erstens: Spiel­tak­tik und Aus­rich­tung von Stra­te­gien sind dem Abstands­ge­bot von 1,5 Metern zu unter­wer­fen. Der Deut­sche Fuß­ball-Bund (DFB) wird beauf­tragt, sofort mit einer Son­der­schu­lung der Trai­ner und Schieds­rich­ter aller Ligen zu beginnen.

Zwei­tens: Der Ver­stoß gegen die Abstands­re­geln wird beim ersten Mal mit einer Gel­ben Kar­te, bei zwei­ma­li­ger Regel­miss­ach­tung mit einer Roten Kar­te bestraft. Der Video­be­weis wird in Anti-Virus­über­tra­gungs­be­weis umbenannt.

Drit­tens: Alle Sta­di­en sind mit Sitz- oder Steh­plät­zen aus­zu­stat­ten, bei denen jeweils rund­um ein Abstand von 1,5 Metern ein­zu­hal­ten ist. Mund­schutz wäh­rend des gan­zen Spiel­be­triebs ist für alle Zuschaue­rin­nen und Zuschau­er Pflicht und bie­tet neue Ein­nah­men für Fanshops.

Vier­tens: Der Zuschau­er­ein­lass in das Sta­di­on ist so zu gestal­ten, dass Fie­ber­mess­kon­trol­len, das Vor­wei­sen einer Fuß­ball­zu­schau­er­ge­sund­heits­kar­te (regel­mä­ßi­ge Virus­kon­trol­le durch das zustän­di­ge Gesund­heits­amt) und das Tra­gen des Mund­schut­zes vor dem Zutritt gewähr­lei­stet sind. Die anfal­len­den Kosten trägt der spiel­aus­rich­ten­de Verein.

Fünf­tens: Das Schwen­ken von Ver­eins­fah­nen und damit Ver­tei­len mög­li­cher umher­schwir­ren­der Viren führt zum sofor­ti­gen Sta­di­on­ver­bot auf Lebenszeit.

Sech­stens: Mund­schutz für Spie­le­rin­nen und Spie­ler und Schieds­rich­te­rin­nen und Schieds­rich­ter ist Pflicht. Bei Ver­stoß erfolgt die sofor­ti­ge Schlie­ßung der Spiel­stät­te für min­de­stens einen Monat. In jeder Halb­zeit muss der Mund­schutz nach 22,5 Minu­ten Spiel­zeit gewech­selt wer­den. Mund­schutz­spon­so­ren sind wie Ärmel­spon­so­ren et cete­ra zulässig.

Sieb­tens: Es ist den Fuß­ball­spie­le­rin­nen und -spie­lern ver­bo­ten, so zu schwit­zen, dass Schweiß­trop­fen auf den Rasen fal­len oder den Geg­ner benet­zen. Bei Ver­stoß erfolgt Spiel­ab­bruch und Spiel­ergeb­nis­fest­le­gung für die geg­ne­ri­sche Mann­schaft mit 3:0. Wei­te­re Maß­nah­men wie unter sech­stens beschrie­ben. Der Fuß­ball­bund prüft spiel­taug­li­che Schutz­klei­dung. Mit der Zulas­sung ist in den näch­sten Wochen zu rech­nen. Vor­her ist der Spiel­be­trieb nur in Form von Tisch­fuß­ball möglich.

Ach­tens: Die Schieds­rich­ter­aus­bil­dung ist von einem kom­pe­ten­ten Mit­ar­bei­ter des Robert-Koch-Insti­tuts vor­zu­neh­men. Mot­to: Abstands­re­gel­ver­stoß ist, wenn der Schieds­rich­ter pfeift. Für die Aus­bil­dung sind mög­lichst vie­le Sta­ti­sti­ken ein­zu­set­zen, deren Berech­nungs­grund­la­ge sich gele­gent­lich ändert, um eine rea­li­täts­na­he Aus­bil­dung zu gewährleisten.

Neun­tens: Bei inter­na­tio­na­len Spie­len, an denen eine deut­sche Fuß­ball­mann­schaft betei­ligt ist, muss nach Aus­rei­se aus Deutsch­land vor Spiel­be­ginn eine 14-tägi­ge Qua­ran­tä­ne der gesam­ten Mann­schaft samt Betreu­er­stab ein­ge­hal­ten wer­den. Nach Rück­kehr erfolgt in Deutsch­land noch ein­mal eine 14-tägi­ge Qua­ran­tä­ne, bevor Spie­le in einer der deut­schen Ligen auf­ge­nom­men wer­den kön­nen. Die Ter­min­pla­nung hat die­se Ein­schrän­kun­gen zum Woh­le aller zu berücksichtigen.

Lie­be Fuß­ball­freun­din­nen und -freun­de, bit­te mit­sin­gen: »Fuß­ball ist unser Leben«!