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Herausgegeben von Rainer Butenschön, Daniela Dahn, Rolf Gössner,
Ulla Jelpke und Otto Köhler

Begründet 1997 von Eckart Spoo

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Der Korpsgeist der Justiz

Con­rad Taler braucht man den Ossietzky-Lesern nicht vor­zu­stel­len. Seit vie­len Jah­ren ist er ihnen als regel­mä­ßi­ger Autor zahl­rei­cher wich­ti­ger Bei­trä­ge bekannt. Immer wie­der hat er auch durch Buch­ver­öf­fent­li­chun­gen auf sich auf­merk­sam gemacht.

Bereits im Jahr 2002 erschien sein Band »Zwei­er­lei Maß«. Hier unter­sucht er zunächst den Umgang der bun­des­deut­schen Justiz mit nazi­be­la­ste­ten Rich­tern und kommt zu dem erschrecken­den Resü­mee, dass kein ein­zi­ger von ihnen letzt­lich zur Ver­ant­wor­tung gezo­gen wur­de. Geschickt haben es Berufs­kol­le­gen von ihnen ver­stan­den, die Hür­de für die Erfül­lung des Tat­be­stan­des der Rechts­beu­gung so hoch zu legen, dass selbst Rich­ter, die an Todes­ur­tei­len mit­wirk­ten, dar­un­ter hin­weg­glit­ten. Manch­mal kann man sich des Ein­drucks nicht erweh­ren, dass auch ein gewis­ser Korps­geist dabei eine Rol­le gespielt haben muss. Selbst als sich das Land­ge­richt Ber­lin 1967 anschick­te, den frü­he­ren Rich­ter Hans-Joa­chim Reh­se wegen Bei­hil­fe zum Mord und ver­such­tem Mord zu fünf Jah­ren Zucht­haus zu ver­ur­tei­len, sorg­te der Bun­des­ge­richts­hof in der Revi­si­ons­in­stanz für die Auf­he­bung des Urteils und Zurück­ver­wei­sung der Sache an das Land­ge­richt. Im Mit­tel­punkt der Betrach­tung stand, ob der Rich­ter mit bestimm­tem Vor­satz das Recht gebeugt habe, als er als Bei­sit­zer im ersten Senat des Volks­ge­richts­hofs unter Otto Georg Thierack und dem berüch­tig­ten Roland Freis­ler an der Ver­hän­gung von 231 Todes­ur­tei­len mit­wirk­te, wovon nur ein klei­ner Teil Gegen­stand des Ver­fah­rens war. Das Land­ge­richt Ber­lin sprach Reh­se in einem zwei­ten Urteil von jeg­li­cher Schuld frei, da es kei­nen Nach­weis für ein bewuss­tes unrich­ti­ges Anwen­den des Rechts habe fin­den kön­nen. Als sich die Staats­an­walt­schaft jetzt gegen die­ses Urteil vom 6. Dezem­ber 1968 im Wege einer erneu­ten Revi­si­on an den Bun­des­ge­richts­hof wand­te, kam es nicht mehr zu einer Ent­schei­dung, da Reh­se 1969 starb. Sein Fall kann aber als gera­de­zu exem­pla­risch für das Schei­tern der deut­schen Justiz bei der Straf­ver­fol­gung von Nazi­rich­tern gel­ten. Sie ver­füg­ten spä­te­stens jetzt und fort­an über ein Privileg.

Im zwei­ten Teil sei­nes Buches stellt Taler dem die juri­sti­sche Kri­mi­na­li­sie­rung von DDR-Rich­tern und -Staats­an­wäl­ten nach dem Anschluss der DDR 1990 durch die bun­des­deut­sche Justiz gegen­über. Dabei arbei­tet er her­aus, dass der Umgang mit die­sen ein völ­lig ande­rer war. Hier zeig­te man sich uner­bitt­lich und war von deut­li­chem Ver­fol­gungs­in­ter­es­se geprägt. Man könn­te fast anneh­men, dass es auf die­se Wei­se dar­um gehen soll­te, das frü­he­re Ver­sa­gen nun­mehr ins Gegen­teil zu ver­keh­ren. Jetzt waren die Anfor­de­run­gen an die Erfül­lung des Tat­be­stan­des der Rechts­beu­gung bei wei­tem nicht mehr so streng for­ma­li­stisch in der Betrach­tung und wur­de viel eher ange­nom­men, dass der DDR-Rich­ter mit Vor­satz gehan­delt und Recht gebeugt habe. So erklärt sich auch der Titel des Buches, weil sich zeigt, dass der Grad­mes­ser ein ganz unter­schied­li­cher war. Wäh­rend bei den einen die äuße­ren Umstän­de – »Ver­strickung« in die Nazi­ideo­lo­gie und ein fana­ti­scher Glau­be – zugu­te-gehal­ten wur­den, wur­de den ande­ren nicht zuge­bil­ligt, in einem inzwi­schen nicht mehr exi­stie­ren­den Staat das dort gel­ten­de Recht ange­wandt zu haben, wel­ches sich von dem der Bun­des­re­pu­blik zumin­dest in Tei­len unterschied.

Talers Buch hat jetzt nach 18 Jah­ren eine zwei­te Auf­la­ge erfah­ren und ist nach wie vor zu emp­feh­len, vor allem einer jün­ge­ren Gene­ra­ti­on, die bei­de beschrie­be­nen Zeit­epo­chen nicht mit­er­lebt hat. Der Autor hält der Justiz den Spie­gel vor und wirft zu Recht Fra­gen auf, die auch künf­ti­ge Juri­sten­ge­ne­ra­tio­nen zumin­dest in der Aus­bil­dung noch beschäf­ti­gen sollten.

Con­rad Taler: »Zwei­er­lei Maß«, Papy­Ros­sa Ver­lag, 190 Sei­ten, 14,90 €