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Herausgegeben von Rainer Butenschön, Daniela Dahn, Rolf Gössner,
Ulla Jelpke und Otto Köhler

Begründet 1997 von Eckart Spoo

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Eine wun­der­ba­re Idee: Das Bran­den­bur­gi­sche Staats­or­che­ster Frank­furt will anläss­lich der Been­di­gung des Krie­ges vor 75 Jah­ren ein Kon­zert geben. Am Ort einer der blu­tig­sten Schlach­ten vor den Toren Ber­lins, auf den See­lower Höhen, soll die 7. Sin­fo­nie, die »Lenin­gra­der«, von Dmit­ri Schost­a­ko­witsch erin­nern und mah­nen. Im Vor­ver­kauf der Ein­tritts­kar­ten deu­te­te sich bereits gro­ßes Inter­es­se an dem Ereig­nis an. Offen­bar waren auch Begehr­lich­kei­ten beson­ders schüt­zens­wer­ter Per­so­nen geweckt wor­den. Anfang März ver­mel­de­te die Lokal­pres­se, das Staats­or­che­ster habe die Auf­la­ge erhal­ten, den Namen eines jeden Kon­zert­be­su­chers an das Bun­des­kri­mi­nal­amt zu mel­den, weil für das Kon­zert aus­schließ­lich per­so­na­li­sier­te, nicht über­trag­ba­re Ein­tritts­kar­ten aus­ge­ge­ben wür­den. Zum Kon­zert dürf­ten nur vor­her vom BKA über­prüf­te Per­so­nen. Zum Zweck der Über­prü­fung sei­en Name, Geburts­da­tum und -ort sowie Anschrift an das Staats­or­che­ster zu über­mit­teln. Die Auf­la­gen beträ­fen auch jene, die bereits im Vor­ver­kauf Tickets erwor­ben hät­ten. Alle Kar­ten wür­den am Ver­an­stal­tungs­tag gegen Vor­la­ge des Per­so­nal­aus­wei­ses oder Pas­ses in per­so­na­li­sier­te Kar­ten umge­tauscht. Wie bit­te? Das BKA über­prüft Kon­zert­be­su­cher und beauf­lagt mit der Beschaf­fung der Daten das Staatsorchester?

Gemäß der gel­ten­den Bestim­mun­gen der Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (DSGVO) darf ich als Bür­ger auf einem öffent­li­chen Spiel­platz kein lachen­des Kin­der­ge­sicht ohne Ein­wil­li­gung der Eltern foto­gra­fie­ren. Fast jede Tätig­keit unter­liegt dem stren­gen Daten­schutz. Für ein Kon­zert wird staat­lich ver­langt, Grund­da­ten der Per­son an ein Staats­or­che­ster zu über­mit­teln, das, wer weiß woher, plötz­lich lau­ter daten­schutz­kom­pe­ten­te Mit­ar­bei­ter hat und beschäf­ti­gen kann. Wie erheb­lich muss die Furcht von beson­ders zu schüt­zen­den Per­so­nen vor Kon­zert­be­su­chern sein, wenn sol­che Daten­men­gen gesam­melt wer­den müs­sen. Von Inter­es­se wäre, wie Bun­des- und Lan­des­da­ten­schutz­be­auf­trag­te die­sen Vor­gang beurteilen.

Bedau­er­lich ist, dass die gute Idee zu einer Far­ce ver­kom­men ist. Im schwer bela­ste­ten »Unrechts­staat« DDR wäre so etwas wahr­schein­lich eine »Pro­to­koll­ver­an­stal­tung« für ein­ge­la­de­ne Gäste gewor­den, und mög­li­cher­wei­se hät­te es ein nor­ma­les Kon­zert für Inter­es­sier­te gege­ben. Im Rechts­staat ent­schei­det das Bun­des­kri­mi­nal­amt über den Kon­zert­be­such. Die Coro­na-Pan­de­mie wird’s rich­ten. Das Kon­zert soll am 15. Mai stattfinden.