In wenigen Monaten feiert die Menschheit den 150. Geburtstag von Eglantyne Jebb. Die »Mutter« der internationalen Kinderrechtsbewegung war nicht nur Hauptinitiatorin der ersten Kinderrechts-Deklaration von 1924 des Genfer Völkerbunds. Sie hatte sich schon zuvor gegen kinderrechts-verletzende Sanktionen engagiert.
Viele Menschen besitzen eine Hemmschwelle hinsichtlich der Tötung anderer Menschen. Dieser Hinderungsgrund stört bei der Militarisierung zur Kriegstüchtigkeit, denn der zu tötende Gegner sollte nicht wie ein würdevoller Mensch betrachtet werden, um seine Vernichtung leichter zu rechtfertigen. Möglich wird dies z. B., indem während des Ukraine-Krieges russische Soldaten – etwa von manchen Springer-Journalisten und Friedenspreis-Trägern des deutschen Buchhandels – als »Schweine« oder »Dünger« bezeichnet werden (vgl. Tobias Riegel: Die Hasssprache im Mainstream, in: Nachdenkseiten.de v. 8.11.2022).
Konkretes, direktes Töten ist allerdings immer noch eher out – abstraktes Töten aus weiter Entfernung (mittels Bomben aus Flugzeugen oder Raketen und Drohnen, am besten noch ferngesteuert aus Ramstein) ist hingegen ein sehr viel geringeres Problem. Noch akzeptierter sind Massentötungen durch Sanktionen und Hungerblockaden, da die meist zivilen Opfer – darunter insbesondere vulnerable Gruppen wie Kinder – an fehlenden Impfungen, fehlender Nahrung, fehlendem sauberem Trinkwasser und mangelnder medizinischer Versorgung quasi unsichtbar sterben und nicht direkt mit der Tat und den Tätern in Verbindung gebracht werden.
Eines der am längsten und härtesten von Sanktionen betroffenen Länder ist die Sozialistische Republik Kuba, die seit 1962 durch eine systematische US-Blockadepolitik ökonomisch erdrosselt werden soll. Seit 1992 wurden die verschiedenen Maßnahmen unter US-Präsident Clinton noch einmal verschärft. Dabei geht es nicht nur um Primärsanktionen, die bedeuten, dass Institutionen, Organisationen, Banken, Unternehmen aus den USA keinerlei Handel oder Wirtschaftsbeziehungen mit Kuba betreiben dürfen. Genauso wichtig sind die Sekundärsanktionen, also indirekte Verbote gegen alle Staaten, Organisationen, Banken und Unternehmen auf der Welt, die keine Geschäfte in oder mit den USA machen dürfen, wenn sie zugleich Handel mit kubanischen Einrichtungen unterhalten. Die Anschaffung jedes Hörgeräts, jedes Rollstuhls, jedes Medikaments, jedes OP-Geräts auf den Weltmärkten wird dadurch erschwert. Nicht nur aufgrund des buchstäblich genozidalen Aggressionscharakters solcher Repressionen erklärt die UN-Generalversammlung mit einer Mehrheit von über 180 Staaten seit 1992 jährlich die US-Blockade für illegal und fordert die USA zu deren Beendigung auf.
De facto wurde diese brutale Blockade seit Beginn des Jahres 2026 noch verschärft, da die USA völkerrechtswidrig keine Öl-Tanker mehr nach Kuba durchlassen, die Insel also praktisch isolieren wollen. Es ist somit eine Aushungerungs- und Zerstörungsstrategie der Vereinigten Staaten, die Kuba seit Jahrzehnten und jetzt noch einmal verschärft jährlich viele Milliarden Dollar zusätzlich kostet (junge Welt v. 11.02.2026). Mit ihrer Verschärfung der US-Blockade macht sich die Trump-Regierung des Völkermordes und der Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig.
Eine im Oktober 2025 in The Lancet veröffentlichte Studie ergab, dass Sanktionen, die in den 50 Jahren zwischen 1971 und 2021 von den USA und ihren westlichen Verbündeten verhängt wurden, jährlich mehr als 550.000 Todesfälle verursacht hätten – was in etwa der Gesamtzahl militärischer und ziviler Todesfälle durch Kriege pro Jahr im selben Zeitraum entspricht. Das bedeutet: Von 1971 bis 2021 verursachten Sanktionen über 27 Millionen Todesfälle, darunter fast zur Hälfte (13 Millionen) Kinder unter fünf Jahren.
Das Einverständnis mit diesen Tötungen ist zumindest in US-amerikanischen Regierungskreisen groß. Selbst die Ex-US-Außenministerin »Madeleine Albright gestand 1996 ein, dass die Sanktionen (gegen den Irak allein in der ersten Hälfte der 1990er Jahre; M. K.) ›eine halbe Million Kinder‹ getötet hätten. Doch dies sei der ›Preis‹, den man zahlen müsse« (Tagesspiegel v. 1.8.2000).
Dazu gehören z. B. auch die zehntausenden palästinensischen Toten der über 16 Jahre währenden israelischen Blockade gegen den Gaza-Streifen seit 2006, also lange vor dem 7. Oktober 2023, etwa, weil es nicht möglich war, den Gazastreifen zu verlassen, um medizinische Versorgung oder auch lebenswichtige Impfungen zu erhalten. Seit dem sog. Waffenstillstand von Oktober 2025 sind nicht nur weiterhin hunderte Palästinenser durch Schüsse und Bomben getötet worden. Über die mehr als 20.000 getöteten Kinder hinaus sind etwa 10.000 Kinder unter fünf Jahren akut vom Hungertod bedroht, weil sie von Lebensmitteln und Medikamenten abgeschnitten sind. »Und 32.000 Menschen, die von Israel verwundet wurden – darunter 5.000 Kinder –, werden bald sterben, weil sie daran gehindert werden, Gaza zu verlassen, um medizinische Versorgung zu erhalten« (Manova.news v. 8.1.2026). Bekanntlich hat die israelische Armee praktisch alle Krankenhäuser im Gazastreifen zerstört.
Derweil beschränkt sich die deutsche Beihilfe und Komplizenschaft beim israelischen Genozid im Gazakrieg nicht nur auf die Lieferung von Waffen und die gleichzeitige mediale und politische Darstellung des Völkermords als »Selbstverteidigung«. Auch die systematische Weigerung, den Opfern zu helfen, zählt zu den Kriterien der UN-Genozidkonvention So hat die Bundesrepublik Deutschland seit März 2024 bis November 2025 – im Unterschied zur Schweiz, zu Großbritannien, Frankreich, Norwegen, Italien, Spanien u. a. – keinerlei schwerverletzte Kinder in Deutschland aufgenommen, obwohl sich diverse deutsche Krankenhäuser dazu bereit erklärt hatten.
Inzwischen kann in der BRD ein deutscher Journalist mit brachialen EU-Sanktionen – samt seiner Kleinkinder – in die Obdachlosigkeit getrieben werden, weil er über pro-palästinensische Hochschuldemonstrationen gegen den Genozid in Gaza berichtet hat und dies als »pro-russische Desinformation« gewertet und kriminalisiert wurde (ohne Anklage, Beweisaufnahme, Verteidigung, Gerichtsurteil, versteht sich; vgl. Berliner Zeitung v. 24.3.2026).
Bereits vor dem völkerrechtswidrigen US-Überfall auf Venezuela am 3. Januar 2026 hatten die noch von Präsident Barak Obama 2015 verschärften Sanktionen und der Wirtschaftskrieg gegen die bolivarische Republik zu zusätzlich zehntausenden Todesfällen geführt (vgl. UN-Studie: https://reliefweb.int/report/venezuela-bolivarian-republic/report-special-rapporteur-negative-impact-unilateral-coercive). »Die Sanktionen zielen auf Venezuelas Ölindustrie ab und entziehen den Maßnahmen der Bolivarischen Revolution zur Bereitstellung von Nahrungsmitteln, Medikamenten und Wohnraum die finanziellen Mittel. Dies wirkt sich nicht nur auf arme Kinder aus; Schwierigkeiten bei Banktransaktionen aufgrund der Sanktionen führten beispielsweise auch dazu, dass venezolanischen Kindern lebensrettende Heilbehandlungen wie spezielle Krebstherapien im Ausland verwehrt wurden« (Manova.news v. 8.1.2026).
Aus Sicht dafür verantwortlicher Akteure ereignet sich hier offenbar ein scheinbar »sauberer« oder »zivilisierter« Mord, bei dem der Auftraggeber, der Exekutor, die Komplizen und die wegschauenden potenziellen Zuschauer keinerlei Blutspritzer auf der offenbar weißen Weste ertragen müssen. Demnach gibt es offensichtlich »akzeptable« oder »akzeptierte« Formen des Tötens und Ermordens, ohne dass etablierte Medien, Wissenschaften und Politik daran etwas auszusetzen hätten. Das erinnert an einen Gedanken des Dichters Bertolt Brecht. In seinem »Meti – Buch der Wendungen« heißt es dazu: »Es gibt viele Arten zu töten. Man kann einem ein Messer in den Bauch stecken, einem das Brot entziehen, einen von einer Krankheit nicht heilen, einen in eine schlechte Wohnung stecken, einen durch Arbeit zu Tode schinden, einen zum Selbstmord treiben, einen in den Krieg führen. Nur weniges davon ist in unserem Staat verboten.«
Die Save-the-Children-Gründerin Eglantyne Jebb (1876-1928) hatte schon vor über einem Jahrhundert den Kinderrechte- und Kinderschutzgedanken mit dem Kampf gegen sog. Hunger-Sanktionen, den »stillen« Formen des Krieges gegen Kinder verbunden. In der Chronik der internationalen Kinderrechtsbewegung spielte der Kampf gegen Hunger-Sanktionen schon seit dem Ende des Ersten Weltkrieges eine große Rolle. »Nach dem Ende des Ersten Weltkriegs erhielt Großbritannien eine Handelsblockade aufrecht, die Kinder in Europa hungern ließ. Ein Arzt beschreibt die unfassbare Lage: ›Die Knochen von Kindern sind wie Gummi, Tuberkulose breitet sich schlagartig aus, Unterernährung und Rachitis grassieren. Es gibt kaum Kleider, im Spital hat es einzig Papierbandagen.‹ Eglantyne Jebb nahm engagiert teil am öffentlichen Einsatz gegen Hunger und verbreiteten Informationen über die Zustände in Europa. 1919 wurde Jebb inhaftiert, weil sie auf dem Trafalgar Square Flugblätter verteilte. Auf den Flugblättern waren schockierende Bilder von hungernden Kindern zu sehen – und die Schlagzeile: ›Unsere Handelsblockade lässt Millionen von Kindern zu Tode hungern.‹ Jebb wurde angeklagt und schließlich verurteilt. Ihr Strafverteidiger war von ihrem Engagement derart beeindruckt, dass er ihr anbot, die fünf Pfund hohe Strafe zu übernehmen. Bald beschlossen die beiden Schwestern, dass protestieren allein nicht ausreichte, vielmehr war sofortiges Handeln gefordert. Im Mai 1919 wurde in der bis zum letzten Platz belegten Royal Albert Hall der Save the Children Fund ins Leben gerufen« (so schilderte es das Magazin Save the Children im März 2018). Wenn die Feierlichkeiten zum 150. Geburtstag von Eglantyne Jebb am 25. August 2026 starten, ist zu hoffen, dass wenigstens ein paar der den Kinderrechten sich verpflichtet fühlenden Menschen in der Welt auf das Schicksal der kindlichen und jugendlichen Sanktionsopfer z. B. in Kuba, Venezuela, Palästina, Iran im Geiste von Eglantyne Jebb aufmerksam machen.