Die Kampagne »Ich will meine Akte sehen« wurde gerade mal wieder im Falle der sogenannten Stasi-Opfer erneuert (NDR-Geschichte vom 13.3.26). Eine Kampagne für den Einblick in die Gestapo-Akten hat es jedoch nie gegeben. Warum wohl? Und was ist mit dem Einblick in die Verfassungsschutzakten? Auf diesem Feld zu ackern, wäre nach der Weimer-Attacke gegen Buchhändler, die völlig ahnungslos waren, besonders angebracht. Was viele nicht wissen: Das Akteneinsehen ist auch bei den aktuellen VS-Ämtern möglich, wenn auch in sehr beschränktem Ausmaß. Dennoch wäre die massenhafte Inanspruchnahme des Rechts auf Auskunft schon deshalb wichtig, weil dann endlich Betroffene offiziell von den Bespitzelungen durch den VS etwas erfahren – und sie können dann damit an die Öffentlichkeit gehen und sich wehren. Denn es ist es doch so: Die Buchhändler wussten vor dem Weimer-Angriff nicht, dass sie »observiert« wurden, und fielen dann aus allen Wolken. Die VS-Beobachtung führte zu »Erkenntnissen«, die wie solche eines Gerichts gewertet werden. Sie werden getroffen von Leuten wie jenem Herrn Maaßen, bis 2018 VS-Chef und hochgradig rechtsextremistisch, damals wie auch danach.
Die Wirkungsweise des VS führt zu neuen Berufsverboten. Und sie führte zum Abzug des Status‘ der Gemeinnützigkeit demokratischer Organisationen noch zu Maaßens Zeiten. Begründet wurde dies damit, dass z. B. der Autor dieser Zeilen linksextremistisch und Bundessprecher der VVN-BdA sei, er würde Karl Liebknecht zustimmend zitieren. Der damalige Finanzminister Olaf Scholz (SPD) verfügte: Wer in einem VS-Bericht eines Bundeslandes genannt wird, ist zu behandeln, als stehe er in allen Geheimdienstberichten sämtlicher Bundesländer. Als Sander dann aus Altersgründen als VVN-Bundessprecher ausschied, entfiel die Begründung für den Eintrag der VVN-BdA in dem bayerischen VS-Bericht, der für die ganze Republik galt. Dies und der vieltausendfache Protest führten zur Aufhebung des Beschlusses für den Entzug des Gemeinnützigkeitsstatus‹. Allerdings nur im Falle der VVN-BdA, andere Organisationen werden weiter nach der Scholz-Methode diskriminiert. Übrigens hatte der Entzug des Gemeinnützigkeitsstatus‹ der VVN-BdA einen von dessen Verursachern ungewollten Nebeneffekt. Es waren 3000 neue VVN-BdA-Mitglieder zu verzeichnen!
Wenn wir auf die gegenwärtige Regierungskampagne gegen die Förderung demokratischer Nicht-Regierungsorganisationen blicken, so wissen wir, dass es auch bald wieder losgehen kann mit dem flächendeckenden Entzug des Gemeinnützigkeits-Status‹. Und dabei wird es nicht bleiben. Am 27.3.26 enthüllte Heribert Prantl in der Süddeutschen, wie und warum die Regierung Merz Demokratieförderprogramme einstellt: »Weil ihr der Einsatz für manche Themen suspekt ist.« Die gesamte Zivilgesellschaft soll vom Verfassungsschutz durchleuchtet werden.
Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) delegitimiert demokratische Organisationen und Bewegungen, deren Förderung sie streichen will. Damit wird den Rechtsextremisten der Wunsch erfüllt, ihnen Kritiker möglichst vom Leib zu halten. Prantl: »Zur Zivilgesellschaft gehören zum Beispiel die Initiativen, Vereine und Stiftungen, die in den vergangenen zwei Wochen in ganz Deutschland zu Veranstaltungen unter dem Motto ›100 Prozent Menschenwürde‹ aufgerufen haben – mit großem Echo.«
Also ran an den Vorschlag, den mir kürzlich ein prominenter Rechtsanwalt schilderte: »Auf das Recht auf Auskunft immer wieder öffentlich aufmerksam zu machen und darüber hinaus, ein – gesetzlich zu verankerndes – Recht auf Einsicht in die eigene VS-Akte einzufordern – etwa per Petition …«.
Starten wir eine Kampagne: »Ich will meine VS-Akten sehen!« Um dann gegen deren illegale Urteile über Demokraten entschieden vorzugehen.