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Herausgegeben von Rainer Butenschön, Daniela Dahn, Rolf Gössner,
Ulla Jelpke und Otto Köhler

Begründet 1997 von Eckart Spoo

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Ich krieg euch alle! Ein Justizfall

Georg Z. ist wie­der in Frei­heit, nach acht Jah­ren im Straf­voll­zug. Der Justiz­fall wirft vie­le Fra­gen auf. Nicht nur für Georg Z. ist Ras­sis­mus, Anti­zi­ga­nis­mus, im Spiel. Wegen Umsatz­steu­er­hin­ter­zie­hung in 16 Fäl­len und Nöti­gung hat­te die 9. Straf­kam­mer des Land­ge­richts Augs­burg den Kfz-Mecha­ni­ker und Schrott­händ­ler im Janu­ar 2011 zu einer Frei­heits­stra­fe von zehn Jah­ren ver­ur­teilt. Nach acht Jah­ren kommt er auf Bewäh­rung frei. Seit­dem kämpft er für eine Wie­der­auf­nah­me des Verfahrens.

Der gelern­te Kfz-Mecha­ni­ker und 1953 gebür­ti­ge Augs­bur­ger über­nahm das Nischen­ge­we­be, den Han­del mit Metall­schrott, von sei­nem Schwie­ger­va­ter. Alle Fami­li­en­mit­glie­der waren der NS-Ver­fol­gung aus­ge­setzt gewe­sen, vie­le haben sie nicht über­lebt. Der Schrott­han­del bot vie­len Sin­ti eine wirt­schaft­li­che Exi­stenz in der Zeit, in der Poraj­mos, der Völ­ker­mord an Sin­ti und Roma, gesell­schaft­lich und poli­tisch noch kein The­ma war, statt­des­sen aber die Kri­mi­na­li­sie­rung und Dis­kri­mi­nie­rung von Sin­ti und Roma juri­stisch fort­dau­er­te. In die­ser Zeit der »zwei­ten Ver­fol­gung« baut Georg Z. den Schrott- und Metall­han­del erfolg­reich auf inter­na­tio­na­ler Basis aus. Er hat kei­ne Schwie­rig­kei­ten mit Steu­er­ge­set­zen. Wenn die Steu­er­prü­fung kam, gab es kei­ne Pro­ble­me, erzählt sei­ne Ehefrau.

Eine erste Haft­stra­fe wegen Umsatz­steu­er­hin­ter­zie­hung trifft ihn, als er 50 Jah­re alt ist. Schrott­händ­ler hat­ten ein Steu­er­ka­rus­sell mit Rech­nun­gen ohne Waren­trans­fer instal­liert. Damals kam er bald auf Bewäh­rung frei. Mit der Staats­an­walt­schaft war die Rück­zah­lung der Steu­er­schul­den ver­ein­bart. Doch am 13. Janu­ar 2010 kommt es zur Groß­raz­zia; er, fast alle Fami­li­en­mit­glie­der und vie­le sei­ner Geschäfts­part­ner kom­men in Haft. Die Augs­bur­ger Pres­se schreibt von »Schrott­ma­fia« und »Fami­li­en­clan«. Bald ist auch der Name Georg Z. zu lesen. Die Ankla­ge lau­tet auf ban­den­mä­ßi­ge Umsatz­steu­er­hin­ter­zie­hung. Obwohl der Tat­vor­wurf der Ban­den­bil­dung nicht halt­bar ist, bleibt der Scha­den der Ruf­mord­schä­di­gung durch die Presse.

Die Augs­bur­ger Staats­an­walt­schaft beauf­tragt nur acht Wochen nach sei­ner Inhaf­tie­rung einen Gerichts­me­di­zi­ner zur Prü­fung sei­ner Ein­wei­sung in Siche­rungs­ver­wah­rung. Doch der Ner­ven­arzt atte­stiert ihm psy­chi­sche Gesund­heit. Im Gut­ach­ten beschreibt er ihn als »bil­dungs­mä­ßig schlich­ten Mann, der als Fami­li­en­ober­haupt sich um das Wohl­erge­hen der Sei­nen sorgt und küm­mert«. Dane­ben sei er »pro­so­zi­al enga­giert: mit Ein­tre­ten für die Inter­es­sen der eth­no­kul­tu­rel­len Grup­pie­rung, der er ange­hört«. Erst viel spä­ter erfährt Georg Z. vom Ver­such, ihn für »immer weg­zu­sper­ren«, wie er das Gut­ach­ten wertet.

Als die Ver­hand­lun­gen im Herbst 2011 am Land­ge­richt Augs­burg begin­nen, nimmt Alex­an­der Die­pold, Diplom-Sozi­al­päd­ago­ge, damals Vor­stands­mit­glied des gemein­nüt­zi­gen Ver­eins »Sin­ti und Roma Cor­po­ra­ti­on e. V.«, als Pro­zess­be­ob­ach­ter dar­an teil. Die­pold ist Grün­der der Münch­ner Bera­tungs­stel­le für Sin­ti und Roma, heu­te Schöf­fen­rich­ter und Geschäfts­füh­rer der »Hil­de­gard-Lag­ren­ne-Stif­tung«. Mit Blick auf sei­ne dama­li­gen Auf­zeich­nun­gen stellt er fest, dass schon im Vor­feld eine grup­pen­spe­zi­fi­sche Dis­kri­mi­nie­rung bei der Augs­bur­ger Steu­er­fahn­dung statt­ge­fun­den hat­te: »Ich krieg euch alle!«, zitiert er einen Augs­bur­ger Steuerfahnder.

Im Herbst 2008 war der Ver­ein »Gipsy Con­fe­rence Board e. V.«, spä­ter umbe­nannt in »Sin­ti und Roma Cor­po­ra­ti­on e. V.«, auf Initia­ti­ve des Ausch­witz-Über­le­ben­den Hugo Höl­len­rei­ner gegrün­det wor­den. Nur 14 Mona­te spä­ter befin­det sich der zwei­te Vor­sit­zen­de Georg Z. hin­ter Git­tern. Im Vor­feld der Ver­haf­tungs­wel­le vom Janu­ar 2010 hat­te der Ver­ein mit sei­ner akti­ven Pro­zess­be­ob­ach­tung einen ersten Erfolg ver­bucht. Es gab Frei­spruch in einem Ver­fah­ren, in dem Ange­hö­ri­ge der Sin­ti, uniden­ti­fi­ziert und damit pau­schal, der Nöti­gung ver­däch­tigt waren. Die Täter sei­en »dem äuße­ren Anschein nach Zigeu­ner« gewe­sen, so lau­te­te die Aus­sa­ge des Schrott­händ­lers, der die Anzei­ge stell­te. Damals schon hät­te das All­ge­mei­ne Gleich­be­hand­lungs­ge­setz, das 2006 in Kraft trat, Anwen­dung fin­den kön­nen. Doch nie­mand brach­te es vor. So konn­te der Tat­vor­wurf, der auf die Min­der­hei­ten­grup­pe fiel, belie­big oft erho­ben wer­den. Nach den ersten Frei­sprü­chen wird der Tat­ver­dacht der Nöti­gung auf Georg Z. gerich­tet, und mit der Kron­zeu­gen­aus­sa­ge eines vor­be­straf­ten ehe­ma­li­gen Rich­ters und Staats­an­walts, der in einem pri­va­ten Gespräch Z.’s Geständ­nis gehört haben will, steht der Schul­di­ge fest.

Nach der Ver­ur­tei­lung von Georg Z. fragt das Finanz­amt Augs­burg nach den Regu­la­ri­en und Finan­zen des Ver­eins. Die­pold ist Schrift­füh­rer und gibt Rap­port. Was die Ver­eins­vor­stän­de nicht wis­sen: Sie wer­den abge­hört. Rund ein Jahr nach Z.’s Haft­ent­las­sung erhält Die­pold die schrift­li­che Mit­tei­lung: Die Tele­fon­ab­hö­rung wur­de been­det. Der Ver­ein hat­te die Obser­vie­rung bestan­den, es waren kei­ne Unrecht­mä­ßig­kei­ten fest­zu­stel­len. Doch die Tat­sa­che einer jah­re­lan­gen heim­li­chen Beob­ach­tung eines Ver­eins, der sich für Belan­ge einer Min­der­heit ein­setzt, irritiert.

Im Mai 2021 wird im Deut­schen Bun­des­tag der Bericht der Unab­hän­gi­gen Kom­mis­si­on Anti­zi­ga­nis­mus vor­ge­stellt. Mar­kus End hat­te für die Kom­mis­si­on struk­tu­rel­le Dis­kri­mi­nie­rung in Behör­den, spe­zi­ell inner­halb der Poli­zei und Justiz unter­sucht. Es sei­en über Jahr­zehn­te gewach­se­ne, meist unbe­wuss­te und sich ver­fe­stig­te Wahr­neh­mungs- und Denk­mu­ster, die in Behör­den wir­ken, erklärt der Histo­ri­ker auf Anfra­ge. Über eine Ana­ly­se, wie es behör­den­in­tern im Vor­feld zu Ent­schei­dun­gen kommt, zum Bei­spiel für den Auf­trag einer Groß­raz­zia, sei struk­tu­rel­le Dis­kri­mi­nie­rung der Min­der­heit über­prüf- und nach­weis­bar­bar. Doch an die Doku­men­te ran­zu­kom­men, die Erlaub­nis zur Akten­ein­sicht zu erhal­ten, sei sehr, sehr schwie­rig, fügt er hinzu.

Romeo Franz ist EU-Abge­ord­ne­ter und Sin­to. Georg Z. ver­sucht ihn seit Mona­ten zu spre­chen. »Justiz und Gerich­te sind unab­hän­gig, das wäre ein Armuts­zeug­nis für die Demo­kra­tie, wenn Poli­ti­ker Gerich­te beein­flus­sen könn­ten«, sagt Franz am Tele­fon. Er sei kein Justi­zi­ar, doch wenn Dis­kri­mi­nie­rung nach­weis­bar sei, kön­ne er als Poli­ti­ker tätig wer­den. Ob dies auch rück­wir­kend für einen abge­schlos­se­nen Justiz­fall gilt?

»Ich glau­be, dass in der Justiz die größ­te Benach­tei­li­gung über­haupt statt­fin­det für Sin­ti und Roma«, stellt Alex­an­der Die­pold fest. Im Straf­ver­fah­ren von Georg Z. kann er auf Anhieb meh­re­re Unrecht­mä­ßig­kei­ten vor allem im Ver­fah­rens­ab­lauf auf­zäh­len: Ver­ein­ba­run­gen zwi­schen Anwalt­schaft und Gericht sei­en nicht ein­ge­hal­ten wor­den, wich­ti­ge Doku­men­te zur Klä­rung der Steu­er­schul­den und der Ver­stei­ge­rungs­er­lö­se sei­en ver­schwun­den. Die Haupt­ver­hand­lung wur­de trotz sicht­li­cher Erkran­kung von Georg Z. nicht unter­bro­chen. Die Medi­ka­men­ten­ga­ben wäh­rend Z.‘s Ein­wei­sung in die psych­ia­tri­sche Abtei­lung der JVA sei­en nie über­prüft wor­den. Der Wahr­heits­ge­halt der Kron­zeu­gen­aus­sa­ge des sus­pen­dier­ten ehe­ma­li­gen Augs­bur­ger Staats­an­walts wur­de nicht oder unzu­rei­chend hin­ter­fragt. Und die ver­han­del­te Nöti­gung, Bedro­hung mit der Waf­fe, sei eine bis heu­te nicht bewie­se­ne Tat. Es sind vie­le Tat­sa­chen, die auf ein star­kes Ver­ur­tei­lungs­in­ter­es­se des Gerichts hinweisen.

Drei­mal wur­den die Ankla­ge­schrif­ten im Ver­fah­ren gegen Georg Z. ver­än­dert, die ersten Schrif­ten legen offen, dass ein ver­deck­ter Ermitt­ler, ein V-Mann, tätig war. Die Tele­fon­ab­hör­pro­to­kol­le nen­nen die Per­son »Dr. Faust«. Ein­mal wird erklärt, dass es sich dabei um einen »Deck­na­men« hand­le, der aus »Geheim­hal­tungs­grün­den« im Ermitt­lungs­ver­fah­ren Ver­wen­dung fin­de. »Dr. Faust« wird Teil von neu­en Geschäfts­ver­ein­ba­run­gen, er hält als Steu­er- und Wirt­schafts­kun­di­ger bald alle Fäden für die Geschäf­te von Georg Z. und sei­ner Ehe­frau in der Hand. Er leiht Eri­ka R. von sei­nem Pri­vat­ver­mö­gen Geld für das »Chi­na-Geschäft«, ver­mit­telt laut Z. den Inve­stor Schott­dorf, er arbei­tet die Ver­trä­ge für die Zink­erz-Lie­fe­run­gen nach Chi­na aus, für wel­che Eri­ka R. als Geschäfts­füh­re­rin zeich­net. Er über­zeugt das Ehe­paar über die Not­wen­dig­keit eines »GmbH-Man­tels« für die neu gegrün­de­te Fir­ma. Er ver­mit­telt dem Ehe­paar sei­ne Steu­er­be­ra­ter und die Anwalts­kanz­lei, in der er tätig ist.

Hin­ter »Dr. Faust« ver­birgt sich der ehe­ma­li­ge Augs­bur­ger Staats­an­walt, der erwähn­te Kron­zeu­ge. Im spä­te­ren Pro­zess­ver­lauf for­dert er von Eri­ka R. sein gelie­he­nes Geld zurück und begrün­det dies mit der dama­li­gen Über­wei­sungs­zah­lung des »Dr. Faust«. Der V-Mann ent­larvt sich damit selbst. Mit sei­nem fun­dier­ten Spe­zi­al­wis­sen hat­te er bald gro­ßes Ver­trau­en unter den Ange­hö­ri­gen der Min­der­heit, weil er als Rechts­be­ra­ter für den Ver­ein Sin­ti und Roma Cor­po­ra­ti­on ehren­amt­lich tätig war und weil er sag­te, dass er ras­si­sti­sche Ten­den­zen in der Vor­ge­hens­wei­se der Steu­er­fahn­dung sehe. Die Pro­to­kol­le der Tele­fon­über­wa­chung las­sen ihn als »agent pro­vo­ca­teur« ver­mu­ten. Falls er in die­sem Auf­trags­ver­hält­nis oder als V-Mann mit der Justiz arbei­te­te, schützt ihn bis heu­te ein rechts­frei­er Raum. Obwohl er wegen Geld­wä­sche, Betrug, Vor­teils­an­nah­me und Ver­wah­rungs­bruch von sei­nem Amt als Staats­an­walt und Rich­ter sus­pen­diert wor­den war, darf er als Rechts­as­ses­sor in Kanz­lei­en arbei­ten. »Dr. Faust« ver­mit­telt Georg Z. den chi­ne­si­schen Geschäfts­part­ner für Lie­fe­run­gen von Zink­erz, alles mit der Aus­sicht für das Ehe­paar auf Gewinn, mit dem noch aus­ste­hen­de Steu­er­schul­den begli­chen wer­den sol­len, und im siche­ren Glau­ben, dass die Geschäf­te recht­mä­ßig sei­en. Es ist die­ses mil­lio­nen­schwe­re Chi­na-Geschäft, das bis heu­te von Steu­er­be­ra­tern und Ban­ken geleug­net wird und in kei­nen Bilan­zen ver­zeich­net ist. Der Ver­such, »Dr. Faust« über Kon­takt­da­ten im Inter­net zu kon­tak­tie­ren, lief lei­der ins Lee­re. Die Recher­chen über ihn basie­ren vor allem auf der Aus­wer­tung der Gerichtsprotokolle.

»Bedro­hung mit der Waf­fe – das hat Georg Z. nie gemacht, er war viel­leicht ein Trick­ser, aber Gewalt – nein«, habe der Zeu­ge mehr­mals zu Die­pold gesagt. In der Haupt­ver­hand­lung sag­te er dann das Gegen­teil: Georg Z. habe die Nöti­gung ihm gegen­über zuge­ge­ben. Mit die­ser Kron­zeu­gen­aus­sa­ge erhält Z. zehn Jah­re Frei­heits­ent­zug – es ist die Zeit, nach der Finanz­klä­run­gen unmög­lich wer­den, weil sie ver­jäh­ren. Georg Z. und sei­ne Ehe­frau mel­den gera­de noch recht­zei­tig die Prü­fung der Steu­er­schul­den und Bilan­zen ihrer Fir­ma an. Der beauf­trag­te Steu­er­an­walt schreibt, er ver­ste­he nicht, wes­halb kein Ein­spruch gegen die Steu­er­fest­set­zung gemacht wur­de und man alle Fri­sten habe ver­strei­chen las­sen. »Es ging um 405.000 Euro Umsatz­steu­er. Wir hät­ten die Steu­er­schuld sofort zah­len kön­nen, das Geld war auf dem Kon­to«, dies sei nach­weis­bar, betont Georg Z. immer wie­der. Doch Ban­ken wür­den bis heu­te Kon­to­aus­künf­te ver­wei­gern, sei­ne dama­li­gen Anwäl­te und Steu­er­be­ra­ter sei­en seit dem Tag der Groß­raz­zia »ver­schwun­den«. Das Chi­na-Metall-Geschäft sei wie unsicht­bar gemacht. Wer hat es wei­ter­ge­führt, als Georg Z. und sei­ne Ehe­frau in Haft waren? Die Staats­an­walt­schaft Augs­burg ließ sein Haus und wei­te­re Besitz­tü­mer ver­stei­gern. »Wo ist das Geld hin­ge­kom­men?«, fragt er das Finanz­amt Augs­burg. Die Ant­wort steht bis heu­te aus.

Die Autorin ist Euro­päi­sche Eth­no­lo­gin mit den Schwer­punk­ten Regio­nal­ge­schichts­for­schung und Bio­gra­fie­ar­beit. 2017 erschien ihre Bio­gra­fie des Münch­ner Sin­to Peter Höl­len­rei­ner »Der Jun­ge aus Ausch­witz … eine Begeg­nung«, 224 S., 9,80 .