Was auf dem Cover des neuen Buches »Macht und Recht« von Volkmar Schöneburg sogleich ins Auge springt: »Macht« überragt das »Recht« an Größe und Stärke. Zudem illustriert eine erschöpft wirkende »Justitia in der Waagschale«, die sich dort auszuruhen scheint, das Buchthema. Ihre Augen sind nicht gleichmäßig bedeckt und in ihrer linken Hand baumelt eine kleine Waage mit zwei Figuren, die wie Richter und Angeklagter wirken. Es handelt sich um eine Illustration des früheren Strafverteidigers und freien Künstlers Philipp Heinisch (Berlin; www.kunstundjustiz.de).
Das Buch beginnt mit der Erkenntnis des Rechtsphilosophen Gustav Radbruch, wonach »Rechtsverhältnisse in die Rechtsform übersetzte soziale Machtverhältnisse« sind. Dabei könne sich das Klasseninteresse dieser Rechtsform nicht bedienen, »ohne seinerseits von ihr beherrscht zu werden«. Also: das Recht nicht nur als Mittel, sondern auch als »Maß der Macht«. Auch die Macht hat sich also – zumindest dem Anspruch nach – daran zu halten. Um dieses schwierige Verhältnis von Macht (-interessen; -ausübung) und Recht geht es in dieser Sammlung bereits veröffentlichter und bislang unveröffentlichter Texte, die der Autor zu unterschiedlichen Problemlagen und Anlässen der letzten Jahre und Jahrzehnte verfasst hat. Gegliedert ist sein Buch in »Historisches«, »Kritik am Recht«, »Strafrechts- und Kriminalpolitik« und »Rechtspolitisches«.
Von besonderem Interesse ist zweifellos Volkmar Schöneburgs kritischer Blick auf die beiden deutschen Staaten und ihre Rechtssysteme und Rechtspolitik: zunächst auf die der ehemaligen DDR, in der er aufgewachsen ist, seine akademische Laufbahn absolvierte und über Strafrecht und Kriminologie promovierte. Dann seine Auswertung der justitiellen DDR-Aufarbeitung nach der »Eingemeindung der DDR in die BRD« (Schöneburg) unter dem Titel »Rechtsstaat versus Unrechtsstaat. Oder vom politischen Nutzen der Vereinfachung«. Hier spricht er etwa am Beispiel der »Mauerschützenprozesse« sowie angesichts der Strafverfahren gegen die ehemals Mächtigen der DDR vom »verlorenen Charme des Rechtsstaates« – um dann später die Fragen »Der Rechtsstaat – ein Mythos? Oder: Was lässt die Politik vom rechtsstaatlichen Strafrecht übrig?« zu stellen und sie mit nachvollziehbarer Begründung so zu beantworten: »Das Sicherheitsstrafrecht verdrängt das rechtsstaatliche Strafrecht«. Und: In Zeiten sozialer Unsicherheit komme es zu einer »Renaissance des Strafrechts«.
Hier richtet sich Schöneburgs kritischer Blick bereits auf die bundesdeutschen Rechtsverhältnisse: Gerade diese konnte der einstige DDR-Bürger Schöneburg nach der »Wende« von innen kennenlernen, teilweise auch mitgestalten – und zwar in seinen Funktionen als Rechtsanwalt, als Richter am brandenburgischen Verfassungsgericht (2006 – 2009) sowie als Justizminister des Landes Brandenburg (2009 – 2013). Ein umfassender Erfahrungsschatz, an dem der Autor seine Leserschaft teilhaben lässt. Und als Abgeordneter im brandenburgischen Landtag (für Die Linke) war er auch Mitglied und Obmann des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zum Komplex »Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)« (2016 – 2019).
In diesem Zusammenhang ist besonders Schöneburgs Fazit unter dem Titel »Rechtsradikalismus und Staat« hervorzuheben, in dem er seine Erkenntnisse und Konsequenzen aus dieser dreijährigen ernsthaften, aber letztlich unvollendeten parlamentarischen Aufarbeitung des NSU-Komplexes in Brandenburg zusammenfasst. Dabei beschäftigt er sich insbesondere mit der fatalen Rolle des Inlandsgeheimdienstes »Verfassungsschutz«, den er als »kaum zu kontrollierenden Fremdkörper in der Demokratie« charakterisiert und speziell im Zusammenhang mit dem NSU-Desaster scharf kritisiert. Tatsächlich ist seit Bekanntwerden dieser ungeheuerlichen NSU-Geschichte mit zahlreichen rassistisch motivierten Morden, Raubüberfällen und Sprengstoffanschlägen der ohnehin schlechte Ruf dieses »Verfassungsschutzes« vollends ruiniert – zumal dieser Inlandsgeheimdienst so gut wie nichts zur Aufdeckung des NSU beigetragen hat. Und dies, obwohl – oder weil? – er über sein teils kriminelles, unkontrollierbares und staatsfinanziertes V-Leute-System heillos in das Umfeld dieser Terrororganisation verstrickt war und auf diese Weise letztlich selbst Teil des Naziproblems geworden ist.
Gerade nach diesem geheimdienstlichen Desaster zeigt sich Volkmar Schöneburg aktuell besonders darüber erstaunt, dass so viele Menschen selbst aus linken und grünen Parteikreisen diesem »Verfassungsschutz« in Bund und Ländern, den sie zuvor aus guten Gründen scharf kritisiert hatten, inzwischen gehörig Vertrauen entgegenbringen und sich auf seine oft fragwürdigen »Erkenntnisse« verlassen und berufen. Und dies ausgerechnet mit der Begründung, dass er doch (vorgeblich) verstärkt gegen Rechtsextremismus, gegen AfD & Co. zum Einsatz komme. Das bedeutet nicht nur, dass offenbar der gute Zweck die prekären Mittel heiligt, sondern letztlich auch: Akzeptanz und Vertrauen ausgerechnet gegenüber einem demokratisch schwer kontrollierbaren Inlandsgeheimdienst mit seiner ellenlangen Skandalgeschichte durch die Jahrzehnte hindurch. Eine Geschichte, die ihren absoluten Tiefpunkt mit dem NSU-Skandal erlebte, der bis heute bundesweit aus Geheimhaltungs- und Vertuschungsgründen (u. a. per Aktenschredderei) nicht vollständig aufgearbeitet werden konnte.
Insgesamt handelt es sich bei »Macht und Recht« um ein sehr aufschlussreiches Buch über die sozialen und politischen Auseinandersetzungen um Machtinteressen, Recht und Gerechtigkeit – gerade in einem Staat, der sich als demokratischer Rechtsstaat mit »freiheitlicher demokratischer Grundordnung« versteht. Volkmar Schöneburgs Buch endet mit einer zeitübergreifendenden Botschaft: »Auch und gerade in der Welt von heute gilt: Es gibt keine Selbstverwirklichung von Recht und Gerechtigkeit. Wirklich, es rettet uns kein höheres Wesen. Wer die von Oben betriebene Entwicklung des Rechts nicht durch eine Entwicklung von Unten zu konterkarieren und daher für seine eigenen Rechte zu kämpfen bereit ist, der wird seiner Pflicht weder gegen sich selbst noch gegenüber der Gesellschaft gerecht« (so der Rechtsphilosoph Hermann Klenner in dem von ihm herausgegebenen Werk Rudolf von Jherings »Der Kampf ums Recht« [1872], Freiburg/Berlin 1992). Ja, es stimmt: Demokratie, Menschenrechte und Gerechtigkeit erfordern auch den aktiven und kreativen, wo nötig auch widerständigen Einsatz der Bürgerinnen und Bürger für ihre eigenen Interessen, aber auch für übergreifende Interessen des Gemeinwohls.
Insgesamt und auch deshalb sei »Macht und Recht« sowohl Juristinnen und Juristen als auch zeitgeschichtlich und rechtspolitisch Interessierten zur Lektüre und als Fundgrube empfohlen.
Volkmar Schöneburg, Macht und Recht, Neue Impulse Verlag, Essen 2026, 272 S., 24,80 €.