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Herausgegeben von Rainer Butenschön, Daniela Dahn, Rolf Gössner,
Ulla Jelpke und Otto Köhler

Begründet 1997 von Eckart Spoo

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Revolutionärer Volksentscheid

Nach nun­mehr über 30 Jah­ren Ein­heit hat man sich auf bei­den Sei­ten ein­ge­rich­tet. Wohl nie­mand will ein durch eine Mau­er zer­schnit­te­nes Land zurück. Die mei­sten der einst Getrenn­ten sind mehr oder weni­ger zufrie­den. Das Weni­ger betrifft die Hoff­nung, man kön­ne zu einer soli­da­ri­schen Gemein­schaft zusam­men­wach­sen. Statt­des­sen liegt Gereizt­heit und Ner­vo­si­tät in der Luft. Der Ton bleibt rau, die sozia­len Klüf­te ver­tie­fen sich. Das Erbe eines Ein­heits­pro­ze­de­res, das mehr einer kolo­nia­len Ein­ver­lei­bung glich, hin­ter­lässt immer noch Spu­ren. »Kein Anschluss unter die­ser Num­mer« gehör­te zu den Losun­gen mit bür­ger­recht­li­chem Witz – aber die Num­mer ist auf denk­bar humor­lo­se Art immer noch in Betrieb. Der Osten ist eine schlech­te Kopie des Westens gewor­den und die­ser eine schlech­te Kopie sei­ner selbst. Das neo­li­be­ra­le Kon­sum-Ver­spre­chen für den rei­chen Teil der Welt hat die Natur aus den Angeln geho­ben. Ein Teil der künf­tig am mei­sten Betrof­fe­nen, die Jugend­li­chen, sind immer­hin hellwach.

Die mehr­heit­lich älte­re deut­sche Wäh­ler­schaft dreht sich dage­gen im Kreis und beherrscht allein die Kunst, ein Ergeb­nis zu fabri­zie­ren, mit dem aber auch nie­mand zufrie­den sein kann. Ein per­fek­ter Spie­gel der all­ge­mei­nen Rat­lo­sig­keit. Der Regie­rungs­auf­trag geht nicht an ein kla­res Pro­gramm, nicht an eine Par­tei, son­dern an nivel­lie­ren­de Koali­tio­nen, die bis auf Nuan­cen den ein­ge­schla­ge­nen Weg fort­set­zen wer­den. Die LINKE hat sich auf die­sem Weg auch ein paar Her­ber­gen ein­ge­rich­tet, strei­tend, was die Sache nicht bes­ser macht. Sie über­lässt das Herz­stück der Demo­kra­tie, die Oppo­si­ti­on, zu oft den fal­schen Ant­wor­ten der Rech­ten und wird dafür fol­ge­rich­tig abge­straft. Die Zeit wäre reif, die zer­stö­re­ri­sche Funk­ti­ons­lo­gik des Kapi­tals zu beleuch­ten, also die System­fra­ge zu stel­len, also die Eigen­tums­fra­ge. Aber da müss­te man den beher­ber­gen­den Kon­sens­weg selbst­be­wusst verlassen.

Wenn der Lei­dens­druck groß genug ist, so hat in der Haupt­stadt nun eine außer­par­la­men­ta­ri­sche Oppo­si­ti­on bewie­sen, kann man mit radi­ka­len, also an die Wur­zeln gehen­den For­de­run­gen, aus dem Stand Mehr­hei­ten gewin­nen. Die Abge­ord­ne­ten von Ber­lin hat­ten die im Volks­be­geh­ren erho­be­ne For­de­rung nach Ver­ge­sell­schaf­tung der Woh­nungs­be­stän­de gro­ßer Unter­neh­men mehr­heit­lich abge­lehnt. Die Ber­li­ner Ver­fas­sung bie­tet für die­sen Fall die Mög­lich­keit eines Volks­ent­schei­des, den die Trä­ge­rin der »Initia­ti­ve Deut­sche Woh­nen & Co ent­eig­nen« nun am Wahl­tag fast neben­bei mit 57 Pro­zent Zustim­mung gewon­nen hat. (Allein der inhalt­lich und gram­ma­ti­ka­lisch unmög­li­che Name »Deut­sche Woh­nen« wäre schon ein Grund zur Ver­ge­sell­schaf­tung. Ist da gemeint »Deut­sche woh­nen« und ande­re nicht?)

Der Grund­stock die­ses in Deutsch­land größ­ten Woh­nungs­kon­zerns (mit sei­ner man­geln­den Sen­si­bi­li­tät nicht nur in der Spra­che), wur­de aus­ge­rech­net vom dama­li­gen rot-roten Senat pri­va­ti­siert. Angeb­lich zu Schleu­der­prei­sen, weil die Stadt durch die ver­fehl­ten Treu­hand-Metho­den so ver­schul­det war. Der Kon­zern ver­mie­tet heu­te in Ber­lin mehr als 150 000 Woh­nun­gen. Eigen­tü­mer sind im Wesent­li­chen Invest­ment­ban­ken und Ver­mö­gens­ver­wal­tun­gen mit Sitz in den USA. Der Wert der Aktie hat sich in den letz­ten Jah­ren ver­dop­pelt, weil sich auch die ange­bo­te­nen Mie­ten ver­dop­pelt haben. Größ­ter Ein­zel­ak­tio­när ist der berüch­tig­te Black Rocks. Über die Divi­den­den der Mie­ten freu­en sich die Wall Street und Ban­ken welt­weit. Muss das alles sein?

Zum ersten Mal in der Geschich­te der Bun­des­re­pu­blik ist nun von einer Opti­on des Grund­ge­setz­tes Art. 15 Gebrauch gemacht wor­den, näm­lich der des Gemein­ei­gen­tums. Das ist bei all dem Still­stand wirk­lich revo­lu­tio­när. Denn dabei han­delt es sich nicht nur um ein »ver­staub­tes Recht«, wie jetzt kom­men­tiert wur­de, son­dern um ein in der Pra­xis inexi­sten­tes Recht. Zu Gemein­ei­gen­tum, zu All­men­de, gibt es in Deutsch­land kei­ne Rechts­ma­te­rie. Dafür haben die West­al­li­ier­ten und in ihrem Wind­schat­ten die Ade­nau­er-Regie­rung gesorgt. Und auch die SPD hat sich 1959 mit ihrem Godes­ber­ger Pro­gramm ihrer einst nicht nur von August Bebel ver­tre­ten­den Hal­tung in die­ser Fra­ge ent­le­digt. Nur die LINKE befür­wor­te­te unein­ge­schränkt das Anlie­gen des Volkentscheids.

In der DDR war Volks­ei­gen­tum, das Syn­onym für Gemein­ei­gen­tum, Grund­la­ge der Ver­fas­sung, gehör­te zur Nor­ma­li­tät. Auch wenn es in den 40 Jah­ren nicht gelang, wohl auch nicht gelin­gen soll­te, ein demo­kra­ti­sches Ver­fü­gungs­mo­dell zu ent­wickeln, war der All­tag mit sei­nen fla­che­ren Hier­ar­chien in der Arbeit und sei­ner sozi­al grö­ße­ren Gleich­heit doch stark von die­ser Art Eigen­tum geprägt. Es war durch­aus mehr als Staats­ei­gen­tum, nicht nur weil im Grund­buch stand: Eigen­tum des Vol­kes. Und erst dann der Rechts­trä­ger, also etwa Kom­mu­na­le Woh­nungs­ver­wal­tung oder Rat der Gemein­de. Vor allem aber hat­ten die staat­li­chen Stel­len nicht die Befug­nis­se, die jeder bür­ger­li­che Eigen­tü­mer hat: sein Eigen­tum zu ver­kau­fen, zu belei­hen oder zu ver­pfän­den. Das heißt, kein Aktio­när hat­te Ansprü­che, Betrie­be hat­ten kei­ne feind­li­chen Über­nah­men, Mie­ter kei­ne Eigen­tü­mer­wech­sel samt Miet­erhö­hun­gen zu befürch­ten. Das bot eine gewis­se Rechts­si­cher­heit. Die­se Lebens­ge­wiss­heit gehör­te zur Kern­sub­stanz der DDR. Des­halb war es nicht ver­wun­der­lich, dass in den Wen­de­mo­na­ten und noch nach den März­wah­len von 1990, als das Wie der Ein­heit zur Dis­po­si­ti­on stand, immer noch 68 Pro­zent der Befrag­ten das Volk­ei­gen­tum erhal­ten und nur dane­ben ande­re For­men zulas­sen woll­ten (»Mei­nungs­for­scher ana­ly­sie­ren den Umbruch«, Ch.Links Ver­lag 1990, S.86). Ein gewis­ses Volks-Eigen­tü­mer­be­wusst­sein war wider Erwar­ten nicht abzusprechen.

Sind in der Bun­des­re­pu­blik Län­der oder Gemein­den Eigen­tü­mer einer Woh­nungs­ge­sell­schaft, so han­deln sie dabei als Juri­sti­sche Per­so­nen mit Hil­fe des Pri­vat­rechts. Besten­falls wid­men sie Tei­le ihres pri­va­ten Eigen­tums, wie Stra­ßen oder Spiel­plät­ze, öffent­li­chen Zwecken, wodurch es angeb­lich zu öffent­li­chem Eigen­tum wird (Hans-Jür­gen Papier: »eine Mogel­packung, eine Leer­for­mel«). Die Öffent­lich­keit steht nicht im Grund­buch, sie hat nichts zu sagen, denn die kom­mu­na­len Poli­ti­ker kön­nen die Wid­mung jeder­zeit unge­fragt zurück­neh­men. Gemein­ei­gen­tum dage­gen ist das Gegen­teil von pri­va­tem oder soge­nann­tem öffent­li­chem Eigentum.

Es hat mehr als 30 Jah­re gedau­ert, bis die Chan­cen von Gemein­ei­gen­tum wie­der ins Bewusst­sein brei­te­rer Schich­ten gera­ten sind. Nun hat eine Bür­ger­mehr­heit per Volks­ent­scheid den Ber­li­ner Senat beauf­tragt, ein Gesetz zu erar­bei­ten, nicht das Abge­ord­ne­ten­haus als Legis­la­ti­ve. Was nicht ganz ein­zu­se­hen ist. Pro­fit­ori­en­tier­te Unter­neh­men mit einem Bestand von mehr als 3000 Woh­nun­gen sei­en zu ver­ge­sell­schaf­ten. Das heißt, die­se Woh­nun­gen wären dann, so steht es im Beschluss, eben nicht Eigen­tum der Stadt Ber­lin, son­dern aller Ber­li­ne­rin­nen und Ber­li­ner. Die­se müss­ten im Grund­buch ste­hen. Völ­li­ges juri­sti­sches Neu­land, revo­lu­tio­när. Die Ent­schä­di­gungs­sum­me soll unter dem Ver­kehrs­wert lie­gen (wie­viel drun­ter ist zuge­las­sen? Neu­land!). Aus­ge­zahlt wer­den soll sie 40 Jah­re lang durch die auf gesenk­tem Niveau sta­bi­len Mie­ten. Kei­ne zusätz­li­chen Kosten also. Eine Repri­va­ti­sie­rung wäre ver­bo­ten (Neu­land für die West­deut­schen!). Eini­ge der Kon­zer­ne wie Ake­li­us, die zum Kreis der von einer Ver­ge­sell­schaf­tung Betrof­fe­nen gehö­ren wür­den, befürch­ten offen­bar das Schlimm­ste und haben Tei­le ihrer Bestän­de fix in die Ver­staat­li­chung gerettet.

Der Senat ist nicht ver­pflich­tet, den Auf­trag anzu­neh­men. SPD und FDP haben zwar zuge­sagt, den Volks­ent­scheid recht­lich prü­fen zu las­sen, aber es gehört nicht viel Fan­ta­sie dazu, sich den Befund aus­zu­ma­len. Wie­viel Igno­ranz gegen­über dem Wil­len der Bür­ger kann sich die Post­de­mo­kra­tie lei­sten? Wie immer das Gan­ze aus­geht, die Initia­to­ren des Volks­ent­schei­des haben die Dis­kus­si­on um das Tabu Gemein­ei­gen­tum in Gang gebracht. Die­ses sub­ver­si­ve Gedan­ken­gut wird hof­fent­lich nicht mehr ver­schüt­tet wer­den kön­nen. »So, wie es ist, bleibt es nicht. Und aus Nie­mals wird«: Mor­gen schon!