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Herausgegeben von Rainer Butenschön, Daniela Dahn, Rolf Gössner,
Ulla Jelpke und Otto Köhler

Begründet 1997 von Eckart Spoo

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Zuschriften an die Lokalpresse

Wie ich aus den Medi­en weiß, gibt es nach wie vor mäch­tig Kri­tik an der zu lang­sa­men Durch­set­zung der digi­ta­len Revo­lu­ti­on in unse­rer Repu­blik. Der Rang­platz unse­res Lan­des macht dem tech­ni­schen Fort­schritt wenig Ehre. Der Pres­se – in die­sem Fal­le dem nd vom 6. Juni – ent­neh­me ich, dass es jetzt aber einen gehö­ri­gen Schritt nach vorn geben soll, da die »Auf­klä­rung von Kapi­tal­ver­bre­chen und ter­ro­ri­sti­schen Bedro­hungs­la­gen« dazu zwingt, wei­te­re digi­ta­le Mög­lich­kei­ten zu nut­zen. So sol­len end­lich auch »Daten von ver­netz­ten Haus­halts­ge­rä­ten … abge­schöpft wer­den« kön­nen. »Nur der Kühl­schrank war Zeu­ge« wird dpa von der Tages­zei­tung unter Ver­weis auf Smart-Home-Gerä­te und ande­re mit dem Inter­net ver­bun­de­ne Hilfs­mit­tel sati­risch zitiert. Ich fin­de das in Ord­nung, die Infor­ma­tio­nen rei­chen mir jedoch noch nicht aus. Des­halb bit­te ich um wei­te­re sach­dien­li­che Auf­klä­rung. Ich möch­te gern wis­sen, wel­che Gerä­te als Wan­zen ein­ge­setzt wer­den kön­nen, damit ich mei­ner Mit­wir­kung bei der Siche­rung gegen Gefah­ren durch die Aus­wahl von Gerä­ten noch bes­ser nach­kom­men kann. Ich gehe davon aus, dass die recht­li­che Basis – so bei­spiels­wei­se der Art. 13 des Grund­ge­set­zes – wei­ter­hin sicher gewähr­lei­stet ist. – Ari­bert Ein­falt (73), Beam­ter i. R., 38875 Sorge

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Wenn ich das rich­tig ver­stan­den habe, sol­len neu­er­dings auch Taxi­fah­rer für den Trans­port ver­wai­ster oder ver­letz­ter Vogel­kin­der oder Eich­hörn­chen ein­ge­setzt wer­den (sie­he Ber­li­ner Kurier vom 5. Mai). Ich fin­de das ange­sichts aus­ster­ben­der Tier­ar­ten sehr gut, habe dazu aber fol­gen­de Fra­gen: Wer genießt Beför­de­rungs­vor­zug, wenn sich gleich­zei­tig Bür­ger und Eulen um einen Trans­port bemü­hen? Und wel­che Taxi-Unter­neh­men sind berech­tigt, Vögel-, Eich­hörn­chen- oder viel­leicht auch Igel-Not­fahr­ten zu über­neh­men? Wer trägt die Kosten? Ich hal­te eine behörd­li­che Klä­rung schon des­halb für not­wen­dig, weil die Kon­kur­renz zwi­schen Taxi-Unter­neh­men groß ist und durch behörd­li­che Fest­le­gun­gen noch erschwert wird. Und die bestehen­den Rege­lun­gen erhö­hen den Unfrie­den zwi­schen den Fir­men und die Exi­stenz­un­si­cher­heit der Fah­rer schon jetzt genü­gend. – Eber­hard Brau­se­wet­ter (53), Taxi­fah­rer, 12589 Berlin-Kuckucksnest