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Herausgegeben von Rainer Butenschön, Daniela Dahn, Rolf Gössner,
Ulla Jelpke und Otto Köhler

Begründet 1997 von Eckart Spoo

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Alles andere als Kinderkram

Die Pan­de­mie hat die Kluft zwi­schen Arm und Reich mas­siv ver­tieft. Ende 2020 besa­ßen die zehn reich­sten Per­so­nen in Deutsch­land ein Ver­mö­gen von 242 Mil­li­ar­den US-Dol­lar. Offen­sicht­lich konn­te Coro­na ihrem Reich­tum nichts anha­ben, ganz im Gegen­teil. Seit Febru­ar 2019 ver­zeich­ne­ten die zehn Mil­li­ar­dä­re ein Ver­mö­gens­wachs­tum von 35 Pro­zent. Die Hilfs- und Ent­wick­lungs­or­ga­ni­sa­ti­on Oxfam weist dar­auf hin, dass eine Pfle­ge­kraft in Deutsch­land über 156 Jah­re arbei­ten müss­te, um auf das Jah­res­ge­halt eines Dax-Vor­stan­des zu kom­men, näm­lich auf durch­schnitt­lich etwa 5,6 Mil­lio­nen Euro.

Die Haupt­leid­tra­gen­den der Pan­de­mie – genau­er gesagt: der Regie­rungs­maß­nah­men und des Wirt­schafts­sy­stems – sind arme Fami­li­en und hier beson­ders die Kin­der. Die Lebens­hal­tungs­ko­sten stei­gen, vie­le Väter und Müt­ter kön­nen in ihren Jobs nicht arbei­ten, die Tafeln sind geschlos­sen, das Schu­les­sen fällt ersatz­los weg. Home­schoo­ling ist das (umstrit­te­ne) Zau­ber­wort für Schul­kin­der, doch für vie­le bleibt es ein fau­ler Zau­ber, wenn näm­lich die Aus­rü­stung man­gel­haft ist. Die Dia­ko­nie Baden hat vor­ge­rech­net: Für das aller­gün­stig­ste Tablet-Modell (136 Euro im Elek­tro­groß­markt) muss ein Hartz-IV-Emp­fän­ger sie­ben­ein­halb Jah­re spa­ren. Für ein mitt­le­res Modell wären gar 26 Jah­re Anspa­ren fäl­lig; nach dem Hartz-IV-Waren­korb sind näm­lich gera­de mal 1,50 Euro als Mit­tel für Inve­sti­tio­nen vor­ge­se­hen. Bil­dung und gesell­schaft­li­che Teil­ha­be unter Lock­down-Bedin­gun­gen sind für Kin­der in armen Fami­li­en zum Luxus­gut geworden.

Älte­re Pro­fis der Kin­der- und Jugend­hil­fe (wie der Autor) kön­nen da nur müde und oft resi­gniert abwin­ken. Denn seit Jahr­zehn­ten ist es erwie­sen und in Berich­ten ver­schie­de­ner Bun­des­re­gie­run­gen nach­zu­le­sen, dass es um das Wohl von Kin­dern in ärme­ren Fami­li­en schlecht steht, dass ihre gesund­heit­li­che Ent­wick­lung oft gefähr­det ist und ihre gesell­schaft­li­che Teil­ha­be ver­hin­dert bleibt. Obwohl die­se syste­ma­ti­sche Benach­tei­li­gung ein Leben lang wir­ken kann, obwohl die fak­ti­sche Ein­schrän­kung von Grund­rech­ten den »sozia­len Rechts­staat« Lügen straft, bleibt es bis­lang bei lee­ren Ver­spre­chun­gen: Armut und Ungleich­heit füh­ren zu syste­ma­ti­scher Benach­tei­li­gung, und weder Regie­run­gen noch das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt sor­gen für die Ver­wirk­li­chung der Grund­rech­te und eine Ein­lö­sung des Staats­ziels »sozia­ler Rechtsstaat«.

Doch jetzt naht das Ret­ten­de – könn­ten Opti­mi­sten glau­ben. Denn Ende Janu­ar hat das Bun­des­ka­bi­nett die Auf­nah­me von Kin­der­rech­ten ins Grund­ge­setz beschlos­sen. Damit sol­le signa­li­siert wer­den, »welch hohe Bedeu­tung Kin­dern und ihren Rech­ten in unse­rer Gesell­schaft zukommt«. Tat­säch­lich enga­gier­te sich ein Akti­ons­bünd­nis Kin­der­rech­te – Deut­sches Kin­der­hilfs­werk, Deut­scher Kin­der­schutz­bund, UNICEF Deutsch­land – schon seit 2007 für eine Ver­an­ke­rung sol­cher Rech­te im Grund­ge­setz, wäh­rend das The­ma zwi­schen den Regie­rungs­par­tei­en umstrit­ten war. Jetzt hat aber die hef­ti­ge Kri­tik wegen der tota­len Miss­ach­tung der Pro­ble­me und Bedürf­nis­se von Kin­dern durch die Coro­na-Maß­nah­men der Regie­rung das Ver­fah­ren beschleu­nigt: Es gibt eine Eini­gung, die in ihrer flos­kel­haf­ten Halb­her­zig­keit nicht nur unwirk­sam blei­ben wird, son­dern der Siche­rung des Kin­des­wohls und der frei­en Ent­fal­tung der Per­sön­lich­keit sogar schadet.

Der erste Grund lässt sich banal wie tref­fend so zusam­men­fas­sen: Auch Kin­der sind Men­schen. Die Grund- und Men­schen­rech­te gel­ten auch für sie; auch ihre Wür­de ist unan­tast­bar – auch wenn im poli­ti­schen und fami­liä­ren All­tag nicht immer ent­spre­chend gehan­delt wird. Wozu also ein Grund­recht, das fest­hält, dass Grund­rech­te zu ach­ten sind? Für die beson­de­re Schutz­wür­dig­keit die­ser Basis­rech­te hat die Staa­ten­ge­mein­schaft (alle Staa­ten außer den USA) die UN-Kin­der­rechts­kon­ven­ti­on beschlos­sen. In Arti­kel 3 heißt es: »Bei allen Maß­nah­men, die Kin­der betref­fen, (…) ist das Wohl des Kin­des ein Gesichts­punkt, der vor­ran­gig zu berück­sich­ti­gen ist.« Vor­ran­gig! Das heißt, alle ande­ren Zie­le von »öffent­li­chen oder pri­va­ten Ein­rich­tun­gen der sozia­len Für­sor­ge, Gerich­ten, Ver­wal­tungs­be­hör­den oder Gesetz­ge­bungs­or­ga­nen« haben dahin­ter zurück­zu­ste­hen. Das löst der Beschluss des Bun­des­ka­bi­netts bei wei­tem nicht ein, son­dern wirkt als Beschwich­ti­gungs­for­mel für miss­ach­te­te Kin­der­rech­te im Cha­os der staat­li­chen Corona-Regelungen.

Wann hat die Bun­des­re­gie­rung in der Sozi­al- und Wirt­schafts­po­li­tik (Hartz IV!), in der Ver­kehrs- und Bil­dungs­po­li­tik jemals den Arti­kel 3 der UN-Kin­der­rechts­kon­ven­ti­on ange­wandt? Woh­nungs­not, Arbeits­be­din­gun­gen, Pri­va­ti­sie­rung der Daseins­vor­sor­ge: Da sind doch Kin­der­rech­te das Aller­letz­te, wor­an deut­sche Mini­ste­rIn­nen den­ken. Wenn der Bun­des­re­gie­rung das Wohl der Kin­der tat­säch­lich am Her­zen liegt, soll­te sie wenig­stens dafür sor­gen, dass die hun­dert­tau­send Stel­len, die der­zeit laut Ber­tels­mann Stif­tung in Kin­der­ta­ges­stät­ten feh­len, umge­hend geschaf­fen wer­den und die Aus­bil­dung der Erzie­he­rIn­nen auf­ge­wer­tet und das Per­so­nal ange­mes­sen bezahlt wird.

Es ist wich­tig, dass Com­pu­ter für arme Kin­der zum The­ma wer­den. Wie­so aber gibt es über­haupt Kin­der­ar­mut im rei­chen Deutsch­land? Gerech­te Ver­tei­lung ist eine staat­li­che Auf­ga­be und Grund­la­ge des sozia­len Rechts­staa­tes. Aber der Schutz, die För­de­rung und Betei­li­gung von Kin­dern, die in Armut auf­wach­sen, wird von der Poli­tik nicht ein­mal igno­riert, um mit Karl Valen­tin zu spre­chen. Wenn über 40 Pro­zent allein­er­zie­hen­der Eltern­tei­le (meist Müt­ter) arm sind, wenn der Min­dest­lohn bei wei­tem nicht reicht, um als Rent­ne­rIn vor Armut geschützt zu sein, wenn jeder sech­ste Arbeit­neh­mer trotz Arbeit arm ist, lässt sich wohl kaum von einem sozia­len Rechts­staat spre­chen, schon gar nicht von einem Schutz des Kindeswohls.

Sym­bol­po­li­tik, Schau­fen­ster­re­den und Wahl­kampf­pa­ro­len prä­gen das poli­ti­sche Hand­lungs­feld »Kin­des­wohl«: Chan­cen­gleich­heit? Kin­der sind unse­re Zukunft? Kein Kind soll zurück­blei­ben? Nichts davon gilt in der Rea­li­tät. Bereits vor etwa 25 Jah­ren – also lan­ge vor Hartz-IV – hat der Sozi­al­wis­sen­schaft­ler Klaus Hur­rel­mann in einer Zusam­men­fas­sung vor­lie­gen­der Stu­di­en dar­auf hin­ge­wie­sen, dass Kin­dern die sozia­le Ungleich­heit in der Gesell­schaft mas­si­ven Scha­den zufügt. Nie hat die Regie­rungs­po­li­tik aus die­sen Erkennt­nis­sen Kon­se­quen­zen gezo­gen. Sie ist damit die wirk­sam­ste Insti­tu­ti­on der Kin­des­wohl­ge­fähr­dung. Und das wird sich auch durch Kin­der­rech­te im Grund­ge­setz nicht ändern. Denn das herr­schen­de Wirt­schafts- und Sozi­al­sy­stem basiert auf Ungleich­heit, auf pre­kä­rer Arbeit, Nied­rig­lohn, unbe­zahl­ter Frau­en­ar­beit, auf dem Zurück­drän­gen von Gewerk­schaf­ten und Tarif­ver­trä­gen. Und wer nicht mit­hal­ten kann im gna­den­lo­sen Kon­kur­renz­sy­stem, ist selbst schuld. Das ist die ein­ge­impf­te Ideo­lo­gie des neo­li­be­ra­len Kapi­ta­lis­mus, an der nicht gerüt­telt wer­den darf.

Bis eine Poli­tik erzwun­gen wer­den kann, die tat­säch­lich an Men­schen­wür­de, sozia­len Men­schen­rech­ten und Gemein­wohl und nicht an der Prio­ri­tät des Pro­fits ori­en­tiert ist, wird noch eini­ge Zeit ver­ge­hen. Aber Coro­na hat die Lage zuge­spitzt. Die Macht­eli­te, wie sie sich etwa beim Welt­wirt­schafts­fo­rum in Davos ver­sam­melt (gera­de aller­dings nur online), bekommt wegen dro­hen­der sozia­ler Unru­hen all­mäh­lich Angst. Und die Men­schen, die den Druck der Armut, des dro­hen­den sozia­len Abstiegs oder gar der exi­sten­zi­el­len Not täg­lich erfah­ren, kön­nen hof­fen, dass wenig­stens der aktu­el­le Auf­ruf der 36 Gewerk­schaf­ten und Sozi­al­ver­bän­de von der Regie­rung umge­setzt wird. Gefor­dert wird eine Anhe­bung der Regel­sät­ze in der Grund­si­che­rung auf min­de­stens 600 Euro plus ein Mehr­be­darfs­zu­schlag von 100 Euro, fer­ner die Ver­sor­gung von Kin­dern und Jugend­li­chen in Fami­li­en mit nied­ri­gem Ein­kom­men mit den not­wen­di­gen Gerä­ten und Lern­mit­teln als ein­ma­li­ge Lei­stung sowie ein Kün­di­gungs­schutz gegen den Ver­lust der Woh­nung durch pan­de­mie­be­ding­te Ein­kom­mens­ver­lu­ste. Die zer­stö­re­ri­sche Ungleich­heit wächst. Die Zeit drängt.