Skip to content

Herausgegeben von Rainer Butenschön, Daniela Dahn, Rolf Gössner,
Ulla Jelpke und Otto Köhler

Begründet 1997 von Eckart Spoo

Menu
Menu

Das Ende der »Ampel-Regierung«?

»Die ich rief, die Gei­ster /​ Werd’ ich nun nicht los«, so Johann Wolf­gang Goe­the im »Zau­ber­lehr­ling«. Wie konn­te man 2009 mehr­heit­lich im Bun­des­tag und in Fol­ge in den Land­ta­gen poli­tisch und gleich­zei­tig öko­no­misch so bor­niert sein und dem Staat ver­fas­sungs­recht­lich qua­si das Schul­den­ma­chen ver­bie­ten? Die­se uner­träg­li­che Bor­niert­heit macht der zur­zeit und zukünf­tig herr­schen­den Poli­tik, die über einen poli­ti­schen und dafür not­wen­di­gen finan­zi­el­len Hand­lungs­spiel­raum ver­fü­gen muss, nun end­gül­tig den Gar­aus. War die­ser Spiel­raum auch schon seit 2009 ein­ge­schränkt, so wird nun das von der CDU/C­SU-Frak­ti­on im Deut­schen Bun­des­tag ver­an­lass­te Urteil des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­rich­tes vom 15. Novem­ber 2023 zu maxi­mal öko­no­mi­schen Schä­den füh­ren. Die Frank­fur­ter Rund­schau titel­te zum Urteil des höch­sten Gerichts: »Klat­sche aus Karls­ru­he. Die Ampel-Regie­rung darf 60 Mil­li­ar­den Euro Coro­na-Hil­fen nicht in den Kli­ma­schutz verschieben.«

Es geht mit dem jetzt vom Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt gefäll­ten Urteil aber nicht nur um die ein­ma­li­gen 60 Mil­li­ar­den Euro nicht mehr benö­tig­ter Kre­di­te zur Bewäl­ti­gung der Coro­na-Kri­se, die von der Ampel-Regie­rung wider­recht­lich in den Ener­gie- und Kli­ma­fonds umge­bucht wor­den sind. Es geht viel­mehr mit dem ersten Urteil des Ver­fas­sungs­ge­rich­tes seit 2009 in Sachen staat­li­cher Schul­den­brem­se gemäß Art. 109 und 115 GG sowie Art. 109a GG um etwas Grund­sätz­li­ches: Der Staat ist zukünf­tig, mit Aus­nah­me von Natur­ka­ta­stro­phen und not­la­gen­be­ding­ter Situa­tio­nen, ver­pflich­tet, die Schul­den­brem­se ein­zu­hal­ten, und das heißt, der Bund darf sich jähr­lich maxi­mal bis zu einem soge­nann­ten struk­tu­rel­len Defi­zit von 0,35 Pro­zent net­to­neu­ver­schul­den, also zur Bezah­lung sei­ner not­wen­di­gen struk­tu­rel­len Aus­ga­ben Kre­di­te auf­neh­men, und gleich­zei­tig darf die auf­ge­lau­fe­ne staat­li­che Schul­den­last dabei maxi­mal bei 60 Pro­zent des nomi­na­len Brut­to­in­lands­pro­dukts lie­gen. Die Höhe des struk­tu­rel­len Defi­zits berech­net sich hier durch eine Berei­ni­gung der Ein­nah­men und Aus­ga­ben des Bun­des­haus­halts von Kon­junk­tur­ein­flüs­sen. Die­se wer­den durch eine sym­me­trisch kon­junk­tu­rel­le Kom­po­nen­te, bezo­gen auf das inhä­ren­te Auf und Ab inner­halb von Kon­junk­tur­zy­klen, bestimmt. Die Dif­fe­ren­zie­rung soll wei­ter eine keyne­sia­ni­sche anti­zy­kli­sche Fis­kal­po­li­tik ermög­li­chen. Immer dann, wenn das gesamt­wirt­schaft­li­che Pro­duk­ti­ons­po­ten­zi­al kon­junk­tu­rell über- oder unter­aus­ge­la­stet ist, darf (muss) der Staat mit einer ent­spre­chen­den Fis­kal­po­li­tik kon­junk­tur­mä­ßig ein­schrei­ten. Das impli­ziert aber zugleich, dass ver­mehr­te staat­li­che Aus­ga­ben im kon­junk­tu­rel­len Abschwung im Auf­schwung an den Staat wie­der zurück­ge­führt wer­den müs­sen. Es muss also zu einem über­zy­kli­schen Haus­halts­aus­gleich kom­men. Hier hat im Bud­get die »schwar­ze Null« zu ste­hen. Die­se gesam­te fis­kal­po­li­ti­sche Kom­ple­xi­tät wird noch kom­ple­xer durch das Wir­ken von auto­ma­ti­schen Kon­junk­tur­sta­bi­li­sa­to­ren und ande­rer ver­stär­ken­der Effek­te. Dies alles zu beur­tei­len und danach ratio­na­le, poli­ti­sche Ent­schei­dun­gen zu tref­fen, über­for­dert jedoch das öko­no­mi­sche Wis­sen fast aller Volks­ver­tre­te­rIn­nen bei wei­tem. Dies macht es dann ein paar weni­gen Inter­es­sen­ideo­lo­gen und Staats­ver­äch­tern leicht, den öko­no­misch nicht­wis­sen­den Par­la­men­ta­ri­ern die Geschich­te von der »schwä­bi­schen Haus­frau« in die Köp­fe zu implan­tie­ren, die auch nicht mehr aus­ge­ben kön­ne als sie an Ein­nah­men ver­bucht hat. Und es sei zutiefst unan­stän­dig, den kom­men­den Gene­ra­tio­nen die Schul­den auf­zu­bür­den. Bei­des ist natür­lich öko­no­mi­scher Unsinn, den auch der amtie­ren­de Bun­des­fi­nanz­mi­ni­ster der FDP, Chri­sti­an Lind­ner, gebets­müh­len­haft pre­digt. Ein eige­nes Auto könn­ten sich danach wohl nur die wenig­sten Haus­frau­en in Schwa­ben lei­sten, vom »Häus­le baue« gar nicht zu reden. Ich habe daher in einem Arti­kel auf den Nach­Denk­Sei­ten am 6. Juli 2022 gefor­dert: »Herr Lind­ner, tre­ten sie zurück.«

Schon der bedeu­ten­de Finanz­wis­sen­schaft­ler Lorenz von Stein stell­te 1878 fest: Ein Staat ohne Staats­schuld tut ent­we­der zu wenig für sei­ne Zukunft oder for­de­re zu viel von sei­ner Gegen­wart. Aber alle plap­pern, wie ein Papa­gei, den Unsinn über Staats­ver­schul­dung nach, und dass damit angeb­lich Deutsch­land auf eine »finan­zi­el­le Kata­stro­phe« zulau­fen wür­de. Erstens spie­len die Schul­den eines ein­zel­nen pri­va­ten Haus­halts oder eines Unter­neh­mens für die Volks­wirt­schaft über­haupt kei­ne Rol­le; hin­ge­gen ist die Schul­den­po­li­tik des Staa­tes ange­sichts sei­nes hohen Anteils an der Wirt­schaft für den volks­wirt­schaft­li­chen Ablauf von gro­ßer Bedeu­tung. Zwei­tens sind Schul­den von pri­va­ten Haus­hal­ten oder von Unter­neh­men mit den Schul­den von Staa­ten nicht ver­gleich­bar; denn die öffent­li­che Ver­schul­dung ist eine Kre­dit­sum­me, die wir – Bür­ge­rIn­nen und Insti­tu­tio­nen wie Ban­ken und Ver­si­che­run­gen – uns selbst schul­den. Dem­ge­gen­über sind pri­va­te Schul­den For­de­run­gen zwi­schen ver­schie­de­nen Wirt­schafts­ein­hei­ten. Nur eine äuße­re Staats­schuld ist daher mit den Maß­stä­ben der betriebs­wirt­schaft­li­chen Finan­zie­rungs­leh­re zu betrach­ten. Und drit­tens wer­den nicht nur die Schul­den ver­erbt, son­dern natür­lich auch die den Schul­den gegen­über­ste­hen­den öffent­li­chen Ver­mö­gens­wer­te; die Sum­me der Schul­den ist in einer Volks­wirts­haft immer gleich groß der Sum­me allen Ver­mö­gens. Aber selbst die­se Kreis­lauf­tri­via­li­tät über­steigt bei den mei­sten Volks­ver­tre­te­rIn­nen schon den öko­no­mi­schen Hori­zont. Dabei zeigt uns die Volks­wirt­schaft­li­che Gesamt­rech­nung (VGR) im empi­ri­schen Befund für Deutsch­land von 1999 bis 2022 einen jah­res­durch­schnitt­li­chen Ver­mö­gens­zu­wachs sowohl der pri­va­ten Haus­hal­te als auch der nicht­fi­nan­zi­el­len Kapi­tal­un­ter­neh­men und des gesam­ten finan­zi­el­len Sek­tors in Höhe von 188,6 Mil­li­ar­den Euro. Das Ver­mö­gen ist dabei, wie könn­te es in einer kapi­ta­li­sti­schen Wirt­schafts­ord­nung anders sein, extrem ungleich ver­teilt. Dies zeigt u. a. die Armuts­quo­te von über 16 Pro­zent im Land; das sind rund 13 Mil­lio­nen Menschen.

Den oben genann­ten drei Gläu­bi­ger­kon­ten ste­hen zwei Schuld­ner­kon­ten gegen­über. Der Staat mit jah­res­durch­schnitt­lich 33,1 und das Aus­land mit 155,5 Mil­li­ar­den Euro Schul­den. Der Sal­do aller Gläu­bi­ger- und Schuld­ner­kon­ten ist, wie bereits erwähnt, natür­lich immer gleich null. Bei der jähr­lich auf­ge­lau­fe­nen staat­li­chen Net­to­neu­ver­schul­dung von 33,1 Mil­li­ar­den Euro muss sich die deut­sche Volks­wirt­schaft mit einem nomi­na­len jähr­li­chen Brut­to­in­lands­pro­dukt von 3.876,8 Mil­li­ar­den Euro (2022) nun wirk­lich kei­ne Sor­gen bezüg­lich eines Staats­bank­rotts machen. Dies gilt auch für eine Schul­den­stands­quo­te von 66,1 Pro­zent in 2022 nach Maas­tricht-Kri­te­ri­en. Dies waren im 2. Quar­tal 2023 abso­lut ins­ge­samt für den Bund, die Bun­des­län­der und Gemein­den sowie die Sozi­al­ver­si­che­run­gen 2.417,0 Mil­li­ar­den Euro. Inter­es­sant ist hier, dass der größ­te Schuld­ner nicht der Staat ist, son­dern mit gro­ßem Abstand das Aus­land. Die Ursa­che ist ein poli­tisch-neo­li­be­ra­ler Wahn: mög­lichst gro­ße Export­über­schüs­se zu erzie­len, um damit Arbeits­lo­sig­keit ins Aus­land zu ver­la­gern und ande­re Volks­wirt­schaf­ten in die Ver­schul­dung zu trei­ben. Die Deut­schen leben dafür unter ihren Pro­duk­ti­ons- bzw. Kon­sum­ti­ons- und Inve­sti­ti­ons­ver­hält­nis­sen. Die gesamt­wirt­schaft­li­che Erspar­nis über­steigt die bin­nen­wirt­schaft­li­chen Net­to­in­ve­sti­tio­nen. Die Dif­fe­renz fließt als Kapi­tal­ex­por­te ins Aus­land ab.

Ursa­che der Staats­schul­den, die letzt­lich nichts ande­res zei­gen als das öko­no­mi­sche Ver­sa­gen der pri­va­ten Wirt­schaft (Karl Marx nann­te dies die »Ver­äu­ße­rung des Staats«), sind aller­dings ihre Umver­tei­lungs­ef­fek­te. Nur Ver­mö­gen­de kön­nen dem Staat Kre­di­te geben und erhal­ten dafür Zins­zah­lun­gen. Die­se Zin­sen und auch eine Til­gung der Staats­schuld müs­sen aus Steu­er­ein­nah­men, die von allen Bür­ge­rIn­nen kom­men, auf­ge­bracht wer­den. Dadurch fin­det eine Redis­tri­bu­ti­on der Ein­kom­men von unten nach oben statt. So ver­wun­dert es auch nur den öko­no­mi­schen Lai­en, wenn er ent­setzt fest­stellt, dass die Rei­chen nach einer Kri­se, die mit Staats­ver­schul­dung bekämpft wur­de, noch rei­cher gewor­den sind.

Wie konn­te aber die soge­nann­te staat­li­che Schul­den­brem­se bzw. Kre­dit­brem­se über­haupt den »Weg ins Grund­ge­setz« fin­den. Man stel­le sich hier nur ein­mal vor, Volks­ver­tre­te­rIn­nen hät­ten geplant, eine Kre­dit­brem­se für Unter­neh­men in die Ver­fas­sung zu schrei­ben. Nun, man hät­te die uns in den Par­la­men­ten ver­tre­ten­den Poli­ti­ke­rIn­nen schlicht für gei­stes­krank erklärt. Dazu woll­ten sie es dann doch nicht kom­men las­sen. Nein, die Schul­den­brem­se ist das Ergeb­nis eines neo­li­be­ra­len Staats­ver­ständ­nis­ses, das man als wei­te­ren poli­ti­schen Wahn ein­stu­fen muss, also als eine unkor­ri­gier­ba­re Falsch­be­ur­tei­lung der Wirk­lich­keit, die unbe­ein­fluss­bar von per­sön­li­chen Erfah­run­gen auf­tritt und an der mit abso­lu­ter sub­jek­ti­ver Gewiss­heit fest­ge­hal­ten wird. Der Staat wird als der »Kost­gän­ger« der Wirt­schaft gese­hen, als »büro­kra­ti­sches Mon­ster«. In die­sem Duk­tus wer­den Staats­aus­ga­ben und Staats­schul­den von heu­te als die Steu­er­erhö­hun­gen von mor­gen gese­hen. Und Steu­er­erhö­hun­gen wol­len natür­lich alle die­je­ni­gen Wirt­schafts­sub­jek­te nicht, die über hohe Ein­kom­men und Ver­mö­gens­be­stän­de verfügen.

Mit dem jetzt vor­lie­gen­den Urteil des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­rich­tes ist der Bund, in Anbe­tracht der zukünf­ti­gen gigan­ti­schen struk­tu­rell not­wen­di­gen Auf­ga­ben im Grun­de hand­lungs­un­fä­hig. Und es kommt noch schlim­mer, bedenkt man, dass die Bun­des­län­der und ihre Kom­mu­nen schon heu­te über­haupt kei­ne Kre­di­te zur Finan­zie­rung ihrer Aus­ga­ben mehr machen dür­fen; dies aber den­noch aus Not gemacht haben! Auch hier gilt zukünf­tig: »Die ich rief, die Gei­ster /​ Werd’ ich nun nicht los.« Hier hat dann wohl die CDU/​CSU ein poli­ti­sches Eigen­tor geschos­sen, regiert sie doch auf Län­der­ebe­ne mit. Als Nord­rhein-West­fa­le bin ich gespannt, wie die amtie­ren­de schwarz­grü­ne Lan­des­re­gie­rung auf das Urteil aus Karls­ru­he reagie­ren wird, zumal auch hier schon eine Kla­ge wegen soge­nann­ter »Son­der­haus­hal­te« beim Ver­fas­sungs­ge­richts­hof des Lan­des in Mün­ster vor­liegt. Es wird auf Bun­des­ebe­ne nicht nur im Hin­blick auf die gewal­ti­gen Kli­ma­schutz­in­ve­sti­tio­nen, son­dern auch für nicht mehr hin­rei­chend finan­zier­ba­re staat­li­che Inve­sti­tio­nen in den Berei­chen Infra­struk­tur, Digi­ta­li­sie­rung, Woh­nungs­bau, Bil­dung, Gesund­heit und nicht zuletzt für eine Arbeits­lo­sig­keits- und Armuts­be­kämp­fung, ganz zu schwei­gen von Aus­ga­ben für eine not­wen­di­ge Migra­ti­ons­po­li­tik, zu einer gewal­ti­gen Streich­li­ste kom­men. Allein im Kli­ma und Trans­for­ma­ti­ons­fonds soll­ten zwi­schen 2024 und 2027 ins­ge­samt 211,8 Mil­li­ar­den Euro staat­li­cher Gel­der bereit­ge­stellt wer­den. Jetzt feh­len hier 60 Mil­li­ar­den bzw. gut 28 Pro­zent. Alles wird auf den Prüf­stand kom­men, auch die Inve­sti­tio­nen für den Aus­bau des Schie­nen­net­zes bei der Deut­schen Bahn und eben­so die geplan­ten Mil­li­ar­den­sub­ven­tio­nen für »grü­nen« Was­ser­stoff in der deut­schen Stahl­in­du­strie. Die Streich­li­ste wird zudem das eh nur gerin­ge Wirt­schafts­wachs­tum wei­ter schwä­chen und damit auch die steu­er­li­che Ein­nah­men­sei­te des Staates.

Im Grun­de kann die Ampel-Regie­rung nur noch abdan­ken, weil sie poli­tisch unfä­hig sein wird, dra­stisch not­wen­di­ge Steu­er­erhö­hun­gen für Ein­kom­mens­rei­che und Ver­mö­gens­mil­lio­nä­re durch­zu­set­zen. Denn dies bleibt der Regie­rung als ein­zi­ge poli­ti­sche Hand­lungs­op­ti­on. Ein neu gewähl­tes Par­la­ment müss­te dann mit einer Zwei-Drit­tel-Mehr­heit ver­su­chen, die Ver­schul­dungs­brem­se in der heu­ti­gen Form aus dem Grund­ge­setz zu strei­chen und den vor 2009 gül­ti­gen Ver­schul­dungs­ar­ti­kel 115 GG wie­der in Kraft zu set­zen. Hier wur­de allen öffent­li­chen Haus­hal­ten eine ver­fas­sungs­recht­li­che Pflicht zur anti­zy­kli­schen Haus­halts­ge­stal­tung durch ein akti­ves defi­cit spen­ding auf­er­legt. In die­sem Kon­text gab es nur eine Gren­ze für die Kre­dit­auf­nah­me des Bun­des und der Län­der. Dies waren die Net­to­in­ve­sti­ti­ons­aus­ga­ben (Brut­to­in­ve­sti­tio­nen minus Abschrei­bun­gen) des Staa­tes. Dahin­ter ver­barg sich die rich­ti­ge öko­no­mi­sche Inter­pre­ta­ti­on von staat­li­chen Inve­sti­tio­nen, die nicht nur einen Schul­den-, son­dern auch einen Ver­mö­gens­zu­wachs implizieren.

Das Urteil aus Karls­ru­he hat eine gro­ße Trag­wei­te. Man kann nur hof­fen, dass die von uns gewähl­ten Par­la­men­ta­ri­er jetzt end­lich die vor­lie­gen­de Schul­den­brem­se aus dem Grund­ge­setz ent­fer­nen und eine öko­no­mi­sche Ver­nunft ein­kehrt. Lei­der ist zu befürch­ten, dass dies nicht der Fall sein wird. Die schwie­rig­sten Pro­zes­se bei uns Men­schen sind halt Bil­dungs­pro­zes­se. Des­halb muss es zu einer außer­par­la­men­ta­ri­schen Oppo­si­ti­on kom­men. Gewerk­schaf­ten, Umwelt- und Sozi­al­ver­bän­de sowie die Kir­chen und nicht zuletzt die Hoch­schu­len sind auf­ge­ru­fen, unse­ren Volks­ver­tre­te­rIn­nen klar­zu­ma­chen, dass sie Poli­tik für und nicht gegen das Volk zu machen haben.