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Herausgegeben von Rainer Butenschön, Daniela Dahn, Rolf Gössner,
Ulla Jelpke und Otto Köhler

Begründet 1997 von Eckart Spoo

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Die »Stasi« im Rechtsstaat

Das Grund­ge­setz sagt in Arti­kel 3: »Alle Men­schen sind vor dem Gesetz gleich.« Wer beim Mini­ste­ri­um für Staats­si­cher­heit (MfS) beschäf­tigt war (nach Peter-Micha­el Die­stel waren das fast 100.000) oder ihm als inof­fi­zi­el­ler Mit­ar­bei­ter dien­te, ist ein deut­scher Paria. Er hat kein Recht, als Abge­ord­ne­ter in den Bun­des­tag, in einen Land­tag gewählt zu wer­den oder eine Funk­ti­on auf kom­mu­na­ler Ebe­ne aus­zu­üben. Das steht in kei­nem Gesetz, aber das ist so. Der ehe­ma­li­ge Ber­li­ner Staats­se­kre­tär in der Senats­ver­wal­tung für Stadt­ent­wick­lung und Woh­nen der rot-rot-grü­nen Koali­ti­on, Andrej Holm, muss­te sei­nen Posten räu­men, weil er mit 18 Jah­ren Offi­ziers­schü­ler im Wach­re­gi­ment der Staats­si­cher­heit war. Der Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te der Lin­ken, Ger­hard Rie­ge, nahm sich das Leben aus Angst vor dem Hass, dem er sich im Bun­des­tag aus­ge­setzt fühlte.

»Sta­si«, das ist der Inbe­griff des Bösen. Dieb­stahl, Kin­des­miss­brauch und ande­re Ver­bre­chen ver­jäh­ren, nur Mord nicht. Das steht im Gesetz. »Sta­si« ver­jährt nicht. Das steht in kei­nem Gesetz.

Im Gesetz ist auch der Ver­lust der Amts­fä­hig­keit gere­gelt. In § 45 Abs. 1 StGB heißt es: »Wer wegen eines Ver­bre­chens zu Frei­heits­stra­fe von min­de­stens einem Jahr ver­ur­teilt wird, ver­liert für die Dau­er von fünf Jah­ren die Fähig­keit, öffent­li­che Ämter zu beklei­den und Rech­te aus öffent­li­chen Wah­len zu erlan­gen.« Im Rechts­staat ver­lie­ren ehe­ma­li­ge MfS-Ange­hö­ri­ge die­se Rech­te unbe­fri­stet, auch nach 30 Jah­ren noch, wenn sie kei­ne Straf­tat began­gen haben.

Gegen »Regie­rungs­kri­mi­na­li­tät« (der DDR ver­steht sich) wur­de inten­siv ermit­telt, in Ber­lin wur­de eine eige­ne »Zen­tral­stel­le« dafür ein­ge­rich­tet. In der Neu­en Justiz Nr. 1 von 2000 berich­te­te der einst für sie zustän­di­ge ehe­ma­li­ge Gene­ral­staats­an­walt Ber­lins, dass gegen 100.000 Per­so­nen Ermitt­lungs­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet und 300 von ihnen rechts­kräf­tig ver­ur­teilt wor­den sei­en, unter ihnen 25 Ange­hö­ri­ge der Staats­si­cher­heit. Die Pro­fes­so­ren Mar­xen und Wer­le berich­te­ten in ihrem 1999 bei de Gruy­ter erschie­ne­nen Buch »Die straf­recht­li­che Auf­ar­bei­tung von DDR-Unrecht« von 289 rechts­kräf­ti­gen Ver­ur­tei­lun­gen wegen »Regie­rungs­kri­mi­na­li­tät«, dar­un­ter 29 MfS-Ange­hö­ri­ge, von denen 20 zu Geld­stra­fen ver­ur­teilt wur­den, sie­ben zu Frei­heits­stra­fen mit Bewäh­rung und einer zu einer Frei­heits­stra­fe ohne Bewäh­rung. Ver­gleicht man die­se Ver­ur­tei­lun­gen mit dem Schick­sal ande­rer Geheim­dienst­an­ge­hö­ri­ger, etwa der Gesta­po oder des CIA, erscheint das wohl als unverhältnismäßig.

Im Rechts­staat müs­sen alle Mit­ar­bei­ter des Mini­ste­ri­ums für Staats­si­cher­heit der DDR ohne gesetz­li­chen Schutz Schimpf und Schan­de ertra­gen, von Straf­ren­ten leben, sie sind von Ehren­äm­tern und vom öffent­li­chen Dienst aus­ge­schlos­sen und müs­sen Nach­tei­le im Geschäfts­le­ben ertra­gen, etwa als Verleger.

Kein bun­des­deut­scher Jurist mel­det sich zu Wort, um die­se Pra­xis zu rügen. Doch, einer tut es jetzt, Peter Micha­el Die­stel in sei­nem Buch: »In der DDR war ich glück­lich. Trotz­dem kämp­fe ich für die Ein­heit« (Das Neue Ber­lin, 304 Sei­ten, 22 €). Übri­gens ein sehr emp­feh­lens­wer­tes Buch.

Gefan­ge­ne im hei­ßen Krieg wer­den bes­ser behan­delt als die­se unter­le­ge­nen Geg­ner im Kal­ten Krieg. Vier Geheim­dien­ste kämpf­ten gegen die DDR, erstreb­ten regime chan­ge. Ihre Ange­hö­ri­gen wur­den aus­ge­zeich­net und belohnt.

Es war eben nicht nur die Treu­hand, war­um die frü­he­ren DDR-Bür­ger sich unge­recht behan­delt fühlen.