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Herausgegeben von Rainer Butenschön, Daniela Dahn, Rolf Gössner,
Ulla Jelpke und Otto Köhler

Begründet 1997 von Eckart Spoo

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Sanktionen sind Krieg

Könn­te man auch als Sank­tio­nen bezeich­nen, was poli­tisch kor­rekt selbst­ver­ständ­lich »rus­si­scher Angriffs­krieg« oder »Putins Angriffs­krieg« hei­ßen muss? »Nie­mals«, lau­tet wohl die spon­ta­ne Ant­wort, aber zwei­fels­frei begrün­den lässt sie sich nicht.

Sank­ti­on und Krieg unter­schei­den sich deut­lich in der Wahl der Mit­tel, aber kaum in der Ziel­set­zung: In bei­den Fäl­len geht es dar­um, die Gegen­sei­te durch Zufü­gung emp­find­li­chen Scha­dens zum Akzep­tie­ren bestimm­ter For­de­run­gen oder zum Unter­las­sen bestimm­ter Hand­lun­gen zu zwin­gen. Der Unter­schied ent­spricht unge­fähr dem zwi­schen den Straf­tat­be­stän­den Kör­per­ver­let­zung und Erpres­sung; die Gewalt­an­wen­dung ist im einen Fall phy­sisch und im ande­ren men­tal, aber nicht nur die phy­si­sche Gewalt kann töten.

Min­de­stens in einem Fall wis­sen wir, dass die töd­li­chen Fol­gen wirt­schaft­li­cher Sank­tio­nen die Aus­ma­ße eines Mas­sen­mor­des errei­chen kön­nen: Das nach dem Golf­krieg 1991 gegen den Irak ver­häng­te Embar­go hat nach Fest­stel­lun­gen der UNO eine hal­be Mil­li­on ira­ki­sche Kin­der das Leben geko­stet, weil die Mate­ria­li­en nicht gelie­fert wer­den durf­ten, die nötig gewe­sen wären, um das kriegs­zer­stör­te Trink­was­ser­sy­stem zu repa­rie­ren. Wir wis­sen außer­dem, dass die sei­ner­zei­ti­ge US-Außen­mi­ni­ste­rin Alb­right den Tod so vie­ler Kin­der nach­träg­lich als akzep­ta­blen Preis für die Besei­ti­gung eines schlim­men Dik­ta­tors gewer­tet hat.

Nicht genau bekannt ist dage­gen, ob eben­so vie­le oder mehr Kin­der ums Leben gekom­men sind durch den Angriffs­krieg – inklu­si­ve Napalm-Ein­satz – der USA gegen das viet­na­me­si­sche Volk, den Ame­ri­ka mit der Opfe­rung von 60 000 eige­nen Sol­da­ten immer­hin hel­den­haft ver­lo­ren hat, wenn auch nicht ehren­haft, denn der Ein­satz gif­ti­ger Che­mi­ka­li­en, als »Ent­lau­bungs­ak­ti­on« beschö­nigt, war ein schwe­res Kriegs­ver­bre­chen. Die ver­sprüh­te Dioxin-Men­ge hät­te bei ent­spre­chend fein­ge­ziel­ter Ver­tei­lung aus­ge­reicht, die gesam­te Mensch­heit umzubringen.

Ob Sank­tio­nen ziel­füh­ren­der und weni­ger tod­brin­gend gewe­sen wären, muss hier eben­so Spe­ku­la­ti­on blei­ben wie im Fall des noch lang­wie­ri­ge­ren Angriffs­kriegs gegen Afgha­ni­stan, den die USA und ihre Kom­pli­zen weni­ger hel­den­haft ver­lo­ren haben und der wenig mehr erbracht hat als die Aus­lö­schung zahl­lo­ser Hoch­zeits­gä­ste und die Chan­ce für einen deut­schen Oberst, sich durch ein Mas­sa­ker für die Beför­de­rung zum Gene­ral zu qualifizieren.

Ein wesent­li­cher Unter­schied zwi­schen Sank­ti­on und Krieg bleibt natür­lich das Aus­maß des Risi­kos, das der Sank­tio­nie­rer oder der Angrei­fer ein­geht. Aller­dings lässt sich, wie 1999 der Angriffs­krieg gegen Jugo­sla­wi­en gezeigt hat, das Risi­ko auch schon durch die Beschrän­kung auf groß­räu­mi­ge Inten­siv­bom­bar­die­rung ohne Ein­satz von Boden­trup­pen erheb­lich redu­zie­ren. Und gemein­sam ist der Sank­ti­on und dem mili­tä­ri­schen Angriff das Vor­lie­gen einer mehr oder weni­ger lan­gen und mehr oder weni­ger rele­van­ten Vor­ge­schich­te, die zum aktu­el­len Han­deln moti­viert hat. Eben­so gemein­sam ist bei­den Reak­ti­ons­mög­lich­kei­ten die Nei­gung, die­se Vor­ge­schich­te zu leug­nen, umzu­deu­ten oder zu rela­ti­vie­ren. In der Dis­kus­si­on ergibt sich dar­aus eine jener Grau­zo­nen, deren Unbe­stimm­bar­keit den Vor­teil bie­tet, wider­strei­ten­de kras­se Schwarz-Weiß-Ver­ein­fa­chun­gen zu ermög­li­chen und zugleich zu kaschieren.

Da in der Eigen­wahr­neh­mung wie in der gegen­sei­ti­gen Zuschrei­bung die gren­zen­los Guten den abso­lut Bösen gegen­über­ste­hen, erüb­rigt sich so die ratio­na­le Suche nach einem Kom­pro­miss zwi­schen kon­f­li­gie­ren­den Inter­es­sen, da es um etwas so nüch­tern Kal­ku­lier­ba­res wie Inter­es­sen über­haupt nicht geht, son­dern um die Ver­tei­di­gung uni­ver­sell gül­ti­ger und dar­um nicht ver­han­del­ba­rer »Wer­te«. Aus einer prag­ma­ti­schen Fra­ge des poli­ti­schen Mit­ein­an­der-Aus­kom­mens wird damit eine Fra­ge der jewei­li­gen Posi­tio­nie­rung auf einer Stu­fen­lei­ter der mora­li­schen Digni­tät, die der ver­meint­lich höher­wer­ti­gen Sei­te die straf­recht­li­che Kom­pe­tenz der Ankla­ge, der Ver­ur­tei­lung und der Sank­tio­nie­rung zuweist.

Spä­te­stens hier zeigt sich, dass die Zuord­nung der Wirt­schafts­sank­tio­nen zu den gewalt­frei­en, fried­li­chen Kon­flikt­lö­sungs­in­stru­men­ten wie etwa der Diplo­ma­tie (wie sie auch der Phi­lo­soph Jür­gen Haber­mas vor­ge­nom­men hat) auf einem Irr­tum beruht. Sank­tio­nen sind krie­ge­ri­sche Gewalt­ak­te, die sich von mili­tä­ri­schen Attacken allen­falls quan­ti­ta­tiv (Aus­maß des poten­ti­el­len Scha­dens), aber nicht qua­li­ta­tiv unter­schei­den. Das Embar­go, das die USA vor gut sechs Jahr­zehn­ten gegen Kuba ver­hängt haben, um den sozia­li­sti­schen Insel­staat durch Aus­hun­gern gefü­gig zu machen, ist ein mitt­ler­wei­le sech­zig Jah­re andau­ern­der Angriffskrieg.

Es wird höch­ste Zeit, Sank­tio­nen als das zu erken­nen und zu behan­deln, was sie sind: Krieg­füh­rung mit den Waf­fen der Wirt­schaft. Sie die­nen nicht dem Frie­den, son­dern ver­schär­fen die Kon­flik­te und erschwe­ren erheb­lich die Suche nach einer für alle Betei­lig­ten ver­tret­ba­ren Lösung. Sie müs­sen eben­so klar und ein­deu­tig ver­ur­teilt wer­den wie der mili­tä­ri­sche Angriffs­krieg. Ziel müss­te eine ver­bind­li­che Rege­lung sein, dass allein die UNO oder ein Frie­dens­rat als Organ der Uno das Recht hat, Sank­tio­nen anzu­ord­nen oder zu genehmigen.