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Herausgegeben von Rainer Butenschön, Daniela Dahn, Rolf Gössner,
Ulla Jelpke und Otto Köhler

Begründet 1997 von Eckart Spoo

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1. Mai: Solidarität und Corona

»Soli­da­ri­tät ist Zukunft« lau­te­te das Mot­to des 1. Mai 2021. »Doch was macht soli­da­ri­sches Han­deln heu­te aus – vor allem jetzt, in der größ­ten Kri­se nach dem zwei­ten Welt­krieg?«, stell­te der DGB eine ent­schei­den­de Fra­ge (www.dgb.de/erster-mai-tag-der-arbeit). Ein Blick auf die Rol­le der Gewerk­schaf­ten in den letz­ten Mona­ten kann Ant­wor­ten geben, wor­an es mangelt.

Um »die ohne­hin ange­spann­te Wirt­schaft« wäh­rend der Covid-19-Pan­de­mie nicht zu schwä­chen, »soll­ten Betrie­be unter Wah­rung des Arbeits- und Gesund­heits­schut­zes geöff­net blei­ben«, erklärt der DGB-Vor­sit­zen­de Rei­ner Hoffmann.

Wie sich die­ser »Schutz« der Beschäf­tig­ten gestal­tet, zeigt der wich­tig­ste Satz der »SARS-CoV-2-Arbeits­schutz­re­gel« unter 4.1 Abs. 3: »Soweit arbeits­be­dingt die Abstands­re­gel nicht ein­ge­hal­ten wer­den kann und tech­ni­sche Maß­nah­men wie Abtren­nun­gen zwi­schen den Arbeits­plät­zen nicht umsetz­bar sind, müs­sen die Beschäf­tig­ten min­de­stens MNB zum gegen­sei­ti­gen Schutz tra­gen.« In der Pra­xis bedeu­tet dies: Die Unter­neh­men behaup­ten, »arbeits­be­dingt« sind kei­ne Ände­run­gen mög­lich, des­halb müs­sen Arbei­ten­de Mund-Nasen-Bedeckung (»MNB«) tra­gen. »Set­zen sie ihr Recht auf Abstand durch«, schrieb ein Vor­stand an die Beleg­schaft und dele­gier­te die Ver­ant­wor­tung für den Gesund­heits­schutz damit von sich weg. Die Zah­len lügen nicht: »Coro­na-Zah­len stei­gen dyna­mi­scher: Kin­der und Berufs­tä­ti­ge betrof­fen«, mel­de­te das Robert-Koch-Insti­tut in der »3. Coro­na-Wel­le« laut Ber­li­ner Zei­tung.

In Bolo­gna, Nea­pel und Genua streik­ten im März 2020 Arbei­ter für Betriebs­schlie­ßun­gen als Coro­na-Schutz­maß­nah­me – Gewerk­schaf­ten hier­zu­lan­de sehen ihre Auf­ga­be hin­ge­gen im Co-Manage­ment, um die Pro­duk­ti­on am Lau­fen zu hal­ten. Dies muss auf die Beschäf­tig­ten befremd­lich wir­ken, denn den Arbei­tern und Ange­stell­ten in den Betrie­ben fällt jeden Tag der Wider­spruch auf, dass »Dis-tanz hal­ten« das Maß der Din­ge sein soll und pri­va­te Tref­fen mit mehr als zwei Haus­hal­ten zu Buß­gel­dern füh­ren kön­nen, wäh­rend in der U-Bahn auf dem Weg zur Arbeit, in der Werks­hal­le oder im Groß­raum­bü­ro mehr als ein Dut­zend Per­so­nen zusam­men sind. Wäh­rend die Berufs­ge­nos­sen­schaf­ten kein Pro­blem mit den laschen Regeln der SARS-CoV-2-Arbeits­schutz­be­stim­mun­gen haben, befin­den sich ihre Betriebs­prü­fer im Home­of­fice – anstatt die Unter­neh­men aktiv zu über­prü­fen. Die­se Absur­di­tät neh­men die mei­sten Beschäf­tig­ten wahr. Ver­wer­tung der Arbeits­kraft unter Gefähr­dung der Gesund­heit – das ist das Gegen­teil von Soli­da­ri­tät. Die Gewerk­schaf­ten las­sen Poten­ti­al für Pro­te­ste unge­nutzt, vie­len Beschäf­tig­ten wir­ken sie als »Teil von denen da oben«.

Wäh­rend das Wei­ter­ar­bei­ten aus DGB-Sicht offen­bar alter­na­tiv­los ist, zei­gen Gewerk­schafts­se­kre­tä­re vor Ort kaum Prä­senz. Mehr wäre mög­lich, denn von den Pro­ble­men wis­sen auch Gewerk­schafts­vor­stän­de: »Da wird von den Kon­zer­nen und den Ver­bän­den über tol­le Hygie­ne­kon­zep­te gespro­chen, in der Pra­xis sieht es aber viel­fach mies aus. Zum einen wer­den kaum Kon­trol­len durch­ge­führt. Zum ande­ren müs­sen die Betriebs­rä­te teil­wei­se in Eini­gungs­stel­len gegen ihren Arbeit­ge­ber ver­nünf­ti­ge Hygie­ne­kon­zep­te erkämp­fen. So kann das nicht wei­ter­ge­hen», kri­ti­siert der Ver­di-Vor­sit­zen­de Frank Wer­ne­ke – zieht aber kei­ne Konsequenzen.

Wäh­rend der DGB den 1. Mai 2020 rein vir­tu­ell orga­ni­sier­te, fan­den im Jahr dar­auf Streiks der IG Metall zur Tarif­run­de statt. Streiks und betrieb­li­che Pro­test­ak­tio­nen waren schon zu Beginn der Pan­de­mie ange­bracht. Wie sehen Kon­zep­te für Betriebs­ver­samm­lun­gen unter Hygie­ne-Bedin­gun­gen aus? Wo bleibt der Online-Zugang der Gewerk­schaf­ten zum Home­of­fice? Wenn die Gewerk­schaf­ten hier­zu­lan­de schon nicht für Betriebs­schlie­ßun­gen bei vol­lem Lohn­aus­gleich strei­ken wol­len, sind For­de­run­gen nach einem Tarif­ver­trag zu betrieb­li­chen Coro­na-Schutz­maß­nah­men, Aus­stat­tung von Arbeits­plät­zen zuhau­se und bezahl­ten Pau­sen bei Mas­ken­zwang zwingend.

Auch ist die Ein­bin­dung durch Mini­ste­ri­en zu hin­ter­fra­gen. Die SARS-CoV-2-Arbeits­schutz­re­gel wur­de von den Arbeits­schutz­aus­schüs­sen des Bun­des­ar­beits­mi­ni­ste­ri­ums maß­geb­lich miter­ar­bei­tet. Auch Gewerk­schaf­ter sind Mit­glie­der die­ser Gre­mi­en. Wenn Gewerk­schafts­ver­tre­ter die­se Tex­te vor­ab erhal­ten und fest­stel­len, dass der Gesund­heits­schutz in erster Linie im Tra­gen von Mas­ken ohne Pau­sen­re­ge­lun­gen besteht, kann doch nie­mand zur Tages­ord­nung über­ge­hen. Dann müs­sen dies die Beschäf­tig­ten früh­zei­tig erfah­ren. Die Absur­di­tät, dass eine Regie­rung »Gesund­heit geht vor« pro­pa­giert, in der Pra­xis aber haupt­säch­lich das Wei­ter­lau­fen der Maschi­nen sicher­stel­len will, muss gewerk­schaft­li­ches The­ma sein, muss über Aktio­nen in den Betrie­ben mas­siv kri­ti­siert wer­den. Die Ent­täu­schun­gen über die­ses Mit­tra­gen von Regie­rungs­ent­schei­dun­gen wer­den auch nach der Pan­de­mie eine Mobi­li­sie­rung der Beleg­schaf­ten erschweren.

»Fakt ist: Nur mit Soli­da­ri­tät lässt sich ein Weg aus der aktu­el­len Situa­ti­on fin­den«, erklärt der DGB. Aber Lip­pen­be­kennt­nis­se hel­fen nicht wei­ter. Die Kam­pa­gne »#Zero­Co­vid« for­dert, Betrie­be zu schlie­ßen (https://zero-covid.org). Auch Brit­ta Rabe vom Grund­rech­te­ko­mi­tee for­dert völ­lig zu Recht: »Die Sinn­haf­tig­keit des Abstand­hal­tens ist der­zeit ein­leuch­tend, eine Kon­takt­sper­re ist dabei auch ver­hält­nis­mä­ßi­ger als eine kom­plet­te Aus­gangs­sper­re. Damit Men­schen sich dar­an hal­ten kön­nen, müs­sen aber die ent­spre­chen­den Vor­aus­set­zun­gen geschaf­fen wer­den. Bei­spiels­wei­se bräuch­te es vor allem eine finan­zi­el­le Absi­che­rung für alle Arbei­ten­den, damit sie nicht wei­ter­hin Jobs ver­rich­ten müs­sen, in denen sie einem hohen Ansteckungs­ri­si­ko aus­ge­setzt sind. Die­je­ni­gen, deren Arbeit aktu­ell unver­zicht­bar ist, müs­sen zudem aus­rei­chend geschützt wer­den.« Gemein­sam kämp­fen, betrieb­li­che Kämp­fe ver­net­zen – das wäre Soli­da­ri­tät in der Praxis.