Erstens: Am 17. Februar 2005 wurde – tief in der Nacht und weitgehend unbeachtet von den Medien – das Gesetz über die Neuordnung der Reserve der Streitkräfte und zur Rechtsbereinigung des Wehrpflichtgesetzes beschlossen. Der Kern des Gesetzes ist die Anhebung des Alters von 45 auf 60 Jahre, bis zu dem Reservisten in Friedenszeiten einberufen werden können, und zwar nicht nur zu Übungen, wie bisher, sondern auch zu Einsätzen. Die Beschlussfassung im Bundestag geschah ohne mündliche Aussprache. Schriftlich gab Petra Pau, eine der nur zwei fraktionslosen PDS-Abgeordneten im damaligen Parlament, zu Protokoll: »Wir sind dagegen, weil sie – (die Änderungen zum bisherigen Gesetz) ein trojanisches Pferd in Stellung bringen. Denn: Der Gesetzentwurf entspringt einer inhaltlichen Logik, der wir nicht folgen. Es geht darum, den Status und die Pflichten von Reservistinnen und Reservisten an die offensiven militärpolitischen Leitlinien anzupassen.« Und zwar durch eine gewaltige Vergrößerung der Truppe. »Hinzu kommt: Sie wollen den Einsatz der Bundeswehr im Inneren der Bundesrepublik Deutschland vorbereiten.«
Zweitens: Männer im Alter zwischen 17 und 45 Jahren brauchen seit Januar 2026 prinzipiell eine Genehmigung, um Deutschland für länger als drei Monate zu verlassen. Das bestätigte das Verteidigungsministerium der Nachrichtenagentur dpa auf Nachfrage. Die Änderung ist Teil des neuen Gesetzes zur Anwendung des Wehrdienstgesetzes, das am 1. Januar in Kraft getreten ist. Ein Ministeriumssprecher sagte dazu: »Wir werden aber durch Verwaltungsvorschriften klarstellen, dass die Genehmigung als erteilt gilt, solange der Wehrdienst freiwillig ist.« Also bei Pflicht zum Kriegsdienst gilt das Verbot, das Land länger als drei Monate zu verlassen, und es gilt die Regelung vom Februar 2005, dass Reservisten bis zum 60. Lebensjahr zur Truppe gerufen werden können.
Dazu muss man wissen, dass der Wehrdienst grundsätzlich Pflicht ist. Die Anwendung des Wehrpflichtgesetzes wurde am 24.3.2011 ausgesetzt; das Gesetz nicht abgeschafft. Der Artikel 12a des Grundgesetzes besagt seit 1956: »1. Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden. 2. Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden.«
Sowohl im ersten Fall als auch im zweiten handelte es sich um eine allgemein unbeachtete, aber sehr tiefgreifende Regelung. Nur die junge Welt brachte im Februar 2005 einen – leider dümmlichen – Kommentar über die Gruftis bis 60 Jahren, die nun die Bundeswehr aufstocken sollen. Ich bot immer wieder den Medien Beiträge zum Thema an. Endlich, am 4. April 2007 berichtet das Neue Deutschland unter der Überschrift: »Die Reservearmee wird neu formiert. Es werden Tausende Kommandeursposten für den Einsatz der Bundeswehr geschaffen.«
Gesetzestexte sollten beachtet und bis zu Ende gelesen werden. Das lehrt das Déjà-vu.
Wenig beachtet wurde auch etwas Positives. Der Aufruf der Arbeiterbewegung zum politischen – nicht nur wirtschaftlichen – Streik, wie ihn Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg propagierten, wurde von den Schülerinnen und Schülern mit ihren Schulstreiks gegen die Wehrpflicht aufgegriffen. Auch die Sache mit der Reserve wurde durch die Schulstreiks erst richtig bekannt. Wenn die Jugendlichen ins Ausland fahren wollen, sollen sie die Bundeswehr um Erlaubnis fragen. Sie sollen Reservisten sein – bis zum Rentenalter.
Der Bundeswehrminister teilte kürzlich mit: In den nächsten zehn Jahren soll die Zahl der aktiven Soldatinnen und Soldaten von 180.000 auf 260.000, die Zahl der ständig einsatzbereiten Reservisten auf 200.000 steigen. Es sollen sich also mindestens 460.000 Soldaten ständig zur Verfügung halten. Und zwar für den Dienst im In- und Ausland. Denn die Notstandsgesetze sehen auch die Amtshilfe der Soldaten im Einsatz gegen die eigenen Landsleute vor, selbst dann, wenn diese endlich mal zu einer volksfeindlichen »Kanonen statt Butter«-Politik massenhaft Nein sagen würden. Und auf die Straße und in den Streik gehen.
Ganze Zeitungsseiten und hunderte Sendeminuten mit Kriegshysterie müssen wir täglich hinnehmen. Und nie auch nur eine Spalte oder Stunde mit Alternativen aus der Friedensbewegung. Solche Medien verstoßen gegen das Friedensgebot des Grundgesetzes und gegen Artikel 26 zum Verbot der Vorbereitung eines Angriffskrieges. Und gegen Artikel 139, Befreiung vom Nazismus und Militarismus. In der Präambel der Verfassung heißt es, dass das deutsche Volk »dem Frieden der Welt zu dienen« habe. Alles andere ist verfassungswidrig.