Manchmal sind es auch die kleinen Pressemeldungen, die einen zum Nachdenken anregen und Fragen aufwerfen.
In diesen Tagen war zu lesen »Eichmann – Akten: BND darf Schwärzen«. Verschiedene Tageszeitungen berichteten davon, dass der Bundesnachrichtendienst »den vollständigen und ungeschwärzten Zugang zu Unterlagen zur Entführung des Nazi-Verbrechers Adolf Eichmann durch israelische Agenten vor mehr als 65 Jahren in Argentinien verwehren« kann. Das Bundesverwaltungsgericht hatte insoweit entschieden, dass eine »vom Kanzleramt abgegebene Sperrerklärung aus Gründen der Geheimhaltung rechtmäßig« sei. Zu dem Verfahren war es gekommen, weil die Journalistin Gaby Weber Klage erhoben hatte und die vollständige Offenlegung der Akten erreichen wollte. Sie forscht seit vielen Jahrzehnten zur Person von Eichmann, dem »Spediteur des Todes«, der 1962 in Israel zum Tode verurteilt und gehängt wurde. Mit großer Akribie hat sie sich dieser Aufgabe verschrieben und auch über lange Jahre nicht entmutigen lassen, dieses Ziel zu erreichen. Bereits im Jahr 2012 erschien ihr Buch »Eichmann wurde noch gebraucht«. Darin erhellte sie die »Hintergründe und die politische Instrumentalisierung der Entführung des NS-Kriegsverbrechers«. Zwei Jahre zuvor waren Akten des BND zu Eichmann zumindest in weiten Teilen freigegeben worden. Auch das hatte das Bundesverwaltungsgericht damals entschieden und den Sperrvermerk des Bundeskanzleramtes für rechtswidrig erklärt. Damit wurden weite Teile der vorhandenen 3400 Seiten der Akten zugänglich. Daraus ergab sich, dass in Bonn, dem Sitz der damaligen Bundesregierung, in den 1950er Jahren nicht das geringste Interesse bestand, dass man der Person Eichmanns habhaft wird. Zu vermuten war das immer, zumal der nazibelastete Staatssekretär im Bundeskanzleramt Hans Globke nicht in den Fokus öffentlicher Diskussion geraten sollte.
Das war nicht nur dem damaligen Hessischen Generalstaatsanwalt Fritz Bauer bewusst, der deshalb durch einen Hinweis zu Eichmanns Aufenthalt an die israelische Regierung dessen Ergreifung ermöglichen wollte. Jeder herkömmliche Rechtsweg hätte dazu geführt, dass Adolf Eichmann gewarnt worden wäre und hätte untertauchen können. Fritz Bauer nahm dafür ein hohes Risiko auf sich. Im Falle seiner Enttarnung hätte das nicht nur sein berufliches Aus, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen zur Folge gehabt. Sein unerschütterliches Rechtsempfinden sorgte aber dafür, dass er alle Skrupel beiseiteschob. Dieses mutige Handeln wurde erst lange nach seinem Tod bekannt. Seit 1952 wusste der BND und sein Vorgänger, die Organisation Gehlen, von Eichmanns Aufenthalt ohne dass etwas veranlasst worden war.
Auch als Eichmann längst in Israel vor Gericht stand, wurde noch immer alles unternommen, um auch von deutscher Seite die Ereignisse zu beeinflussen. DDR-Anwalt Friedrich Karl Kaul hielt sich zum Zeitpunkt des Prozesses als Beobachter in Jerusalem auf. Eine zuvor von ihm angestrebte Nebenklage war abgelehnt worden, nachdem das israelische Parlament durch eine Änderung der dort geltenden Strafprozessordnung die Nebenklage abschaffte und so verhinderte, dass Kaul als aktiver Verfahrensbeteiligter in dem Prozess agieren und mit ziemlicher Sicherheit auch den Namen Globke hätte ins Spiel bringen können. Trotzdem brachen BND-Mitarbeiter, deren Namen bekannt sind, in sein Hotelzimmer im »King-David-Hotel« ein und entwendeten Unterlagen aus seinem Besitz. Genützt hat das letztlich wenig, da er auf einer vor Ort gegebenen Pressekonferenz vor den aus aller Welt angereisten Journalisten die Person Globkes zur Sprache brachte. Dieser Umstand dürfte nicht unerheblich dazu beigetragen haben, dass dieser 1963 zusammen mit seinem damaligen Chef Konrad Adenauer in den Ruhestand ging. Als er späterhin seinen Alterssitz in die Schweiz verlegen wollte, wurde ihm dies dort mit Blick auf seine Vergangenheit als Kommentator der Nürnberger Rassegesetze verweigert.
Es bleibt die Frage, weshalb nach wie vor und nach 66 Jahren noch immer Materialien zur Festnahme von Eichmann in Argentinien in Teilen geheim gehalten werden sollen. Die Begründung, man könne ansonsten nach wie vor das allgemeine Vorgehen von Geheimdiensten, welches auch heute noch relevant sei, nachvollziehen, erscheint zumindest wenig überzeugend.