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Herausgegeben von Rainer Butenschön, Daniela Dahn, Rolf Gössner,
Ulla Jelpke und Otto Köhler

Begründet 1997 von Eckart Spoo

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Ist Deutschland souverän?

Reden wir nicht dar­um her­um: Die Coro­na­kri­se hat auch die unbe­que­me Fra­ge wie­der hoch­ge­bracht, ob Deutsch­land sou­ve­rän ist. Das führt zu der Not­wen­dig­keit, zu klä­ren, was unter Sou­ve­rä­ni­tät zu ver­ste­hen ist und wer in Deutsch­land der Sou­ve­rän ist, wenn die Fra­ge nicht in skur­ri­len Theo­rien oder dump­fen Tabus stecken­blei­ben soll.

Um sinn­lo­se Miss­ver­ständ­nis­se zu ver­mei­den, sei vor­weg­ge­schickt: Mit der Unter­zeich­nung des »Zwei-plus-Vier«-Vertrages am 1. Okto­ber 1990, mit dem die alli­ier­ten Sie­ger­mäch­te Frank­reich, USA, Groß­bri­tan­ni­en und Russ­land im Bei­sein der Ver­tre­ter bei­der deut­scher Teil­staa­ten, BRD wie DDR, ihre Vor­be­halts­rech­te auf­ga­ben, erhielt das wie­der­ver­ei­nig­te Deutsch­land im heu­te gel­ten­den völ­ker­recht­li­chen Sin­ne sei­ne staat­li­che Sou­ve­rä­ni­tät auf der Grund­la­ge des für die BRD seit dem 23.Mai 1949 gel­ten­den Grundgesetzes.

Wir sehen kei­nen Anlass, die­se Ver­trags­la­ge juri­stisch zu bezwei­feln. Eine ande­re Fra­ge ist, ob damit auch der gehei­me Zugriff der West­mäch­te auf den Post- und Fern­mel­de­ver­kehr sowie auf die Geheim­dien­ste ent­fiel, den Kon­rad Ade­nau­er sei­ner­zeit außer­ver­trag­lich legi­ti­miert hat­te, oder ob die­ser still­schwei­gend in die Zusatz­ver­ein­ba­run­gen zum Nato-Trup­pen­sta­tut ein­ge­gan­gen ist, wie es man­che Staats­recht­ler erklärten.

Eine ande­re Fra­ge ist auch, wodurch die Sou­ve­rä­ni­tät der jet­zi­gen Bun­des­re­gie­rung innen­po­li­tisch legi­ti­miert ist, wenn es im Grund­ge­setz heißt, dass alle Gewalt vom Vol­ke aus­ge­he. Die neue Sou­ve­rä­ni­tät geht aber nur von dem »Zwei-Plus-Vier«-Vertrag aus.

Nach die­sem Vor­spann kön­nen im Fol­gen­den die eigent­li­chen Fra­gen erör­tert wer­den: Wer oder was ist Deutsch­land? Wor­in besteht der Umbruch? Was heißt Sou­ve­rä­ni­tät? Und wer, schließ­lich, sind wir?

Begin­nen wir mit dem Ein­fach­sten, der Bedeu­tung des Begrif­fes »Sou­ve­rä­ni­tät«: Nach herr­schen­dem Sprach­ver­ständ­nis ist damit die Fähig­keit und Mög­lich­keit eines Men­schen oder einer Grup­pe von Men­schen gemeint, selbst­be­stimm­tes Sub­jekt der eige­nen Lei­stun­gen zu sein.

Histo­risch hat der Begriff ent­schei­den­de Ver­wand­lun­gen erfah­ren: Erst­mals for­mu­liert wur­de er für den abend­län­di­schen Raum um das Jahr 1600 von dem fran­zö­si­schen Staats­theo­re­ti­ker Jean Bodin als Kon­zep­ti­on der abso­lu­ten Herr­schaft. Mit dem west­fä­li­schen Frie­den von 1648 bekam der Begriff eine all­ge­mei­ne Gül­tig­keit für die aus dem Krieg her­vor­ge­hen­de Ord­nung Euro­pas. Für Frank­reich defi­nier­te er den »Son­nen­staat«. Dazu gehört der bekann­te Aus­spruch Lud­wig XIV. »Der Staat bin ich.« Er war der »Sou­ve­rän«. Das übri­ge Euro­pa glie­der­te sich in eine Viel­zahl mitt­le­rer und klei­ner sou­ve­rä­ner Für­sten- und Bis­tü­mer auf, deren Mäch­ti­ge jeder für sich die Rol­le des Sou­ve­räns bean­spruch­ten. Dar­aus ergab sich, anders als im zen­tra­li­sti­schen Frank­reich, eine leben­di­ge staat­li­che, gei­sti­ge und kul­tu­rel­le Viel­falt. Der deut­sche Idea­lis­mus ist ein Pro­dukt die­ser Rea­li­tät; sie brach­te aber auch die Gefahr der unpro­duk­ti­ven Zer­split­te­rung ein­an­der bekämp­fen­der sou­ve­rä­ner Egos in einer unüber­schau­ba­ren Klein­staa­te­rei mit sich.

Erst die Fran­zö­si­sche Revo­lu­ti­on brach­te das Volk als Sou­ve­rän auf die histo­ri­sche Tages­ord­nung. Sie redu­zier­te bzw. erhöh­te, je nach­dem, von wel­chem Blick­win­kel aus man den Pro­zess betrach­ten möch­te, das System abso­lu­ter Herr­schaft staats­recht­lich auf den »cont­rat social« zwi­schen Staat und Volk als Nati­on. Das hieß aber nicht etwa, dass Herr­schaft und Beherrsch­te sich in Frei­heit auf die­sen Ver­trag geei­nigt hät­ten. Viel­mehr ging die­se Kon­struk­ti­on als wider­sprüch­li­cher Zwit­ter in die Zukunft.

Mit dem Ende des 1. Welt­krie­ges wur­de der so ent­stan­de­ne Zwit­ter aus staat­li­cher und per­sön­li­cher Selbst­be­stim­mung, der alle Lebens­be­rei­che einer Nati­on unter sei­nem Gewalt­mo­no­pol zusam­men­führ­te, nicht sel­ten auch zusam­men­zwang, unter dem Stich­wort der Selbst­be­stim­mung des ein­heit­li­chen Natio­nal­staa­tes zum Cre­do der neu ent­ste­hen­den Völ­ker­ord­nung erho­ben, wie sie sich in den Ver­ein­ten Natio­nen abbil­de­te. Die­se Ord­nung, die­ses dop­pel­te Ver­ständ­nis von Sou­ve­rä­ni­tät gilt bis heute.

Real hat sich staat­li­che Sou­ve­rä­ni­tät immer an jeweils herr­schen­den Mäch­ten aus­rich­ten oder abar­bei­ten müs­sen, im 19. Jahr­hun­dert am bri­ti­schen Com­mon­wealth, nach dem ersten Welt­krieg an der her­auf­zie­hen­den bipo­la­ren Front­la­ge zwi­schen den USA und der Sowjet­uni­on, nach der »Wen­de«, die dem Zusam­men­bruch der Sowjet­uni­on folg­te, an der »ein­zig ver­blie­be­nen Welt­macht« USA und jetzt an den sich neu her­aus­bil­den­den Kon­stel­la­tio­nen. Und real wur­de die Sou­ve­rä­ni­tät des Vol­kes immer wie­der von Staats­füh­run­gen miss­ach­tet, ein­ge­schränkt, umgan­gen oder direkt unter­drückt – und pass­te sich an, so dass die Aus­sa­ge des deut­schen Grund­ge­set­zes, dass alle Gewalt vom Vol­ke aus­geht, bis heu­te nicht Rea­li­tät, son­dern immer noch uner­füll­ter Anspruch für eine noch zu gestal­ten­de Zukunft ist.

Damit sind wir bei einem wesent­li­chen Kri­te­ri­um des heu­ti­gen Umbruchs ange­kom­men – im Über­gang von einer durch abend­län­di­sche Kul­tur gepräg­ten, zuletzt US-domi­nier­ten Welt­ord­nung in eine gro­ße all­ge­mei­ne Unsi­cher­heit. Sie kann Ver­schie­de­nes brin­gen: neue Lager­bil­dun­gen, neue Domi­nan­zen oder eine Explo­si­on der natio­na­len Viel­falt – alles noch in den Struk­tu­ren des ein­heit­li­chen Natio­nal­staats mit sei­ner wider­sprüch­li­chen Rea­li­tät von Sou­ve­rä­ni­tät, die immer wie­der in zwi­schen­staat­li­chen wie auch innen­po­li­ti­schen Kon­flik­ten auf­bricht und immer am Ran­de neu­er krie­ge­ri­scher Eska­la­tio­nen entlangschliddert.

Ergeb­nis des Umbruchs kann aber auch eine Über­win­dung der Natio­nal­staats­ord­nung – wohl­ge­merkt: des herr­schen­den Cre­dos ein­heit­li­cher Natio­nal­staa­ten – in Rich­tung selbst­ver­wal­te­ter Netz­wer­ke ent­lang grenz­über­schrei­ten­der Inter­es­sen und kul­tu­rel­ler Sphä­ren brin­gen. Das wäre gleich­be­deu­tend mit einer Redu­zie­rung natio­nal­staat­li­cher All­macht auf ein Ver­ständ­nis von Staat, der dar­auf beschränkt wird, als Ver­wal­ter die Sicher­heits­in­ter­es­sen von Men­schen wahr­zu­neh­men, die lokal oder regio­nal zusam­men­le­ben. Er hät­te die­se Men­schen gegen­über ande­ren Regio­nen zu ver­tre­ten, wäh­rend die in sei­nen Gren­zen leben­de Bevöl­ke­rung ihre wirt­schaft­li­chen und kul­tu­rel­len Inter­es­sen und Akti­vi­tä­ten über die Gren­zen des so defi­nier­ten Staa­tes hin­aus selbst ver­wal­tet und organisiert.

In die­ser mög­li­chen Ent­wick­lung leuch­ten die Ideen auf, die sei­ner­zeit unter dem Stich­wort der Drei­glie­de­rung des sozia­len Orga­nis­mus von Rudolf Stei­ner und von ver­schie­de­nen räte­so­zia­li­sti­schen Uto­pien vor­ge­bracht wur­den. Sie wur­den bis­her aber immer wie­der von Rea­li­tä­ten des natio­na­len Ein­heits­staa­tes ver­drängt, obwohl die mate­ri­el­len Bedin­gun­gen der glo­ba­len Gesell­schaft für eine sol­che Ent­wick­lung reif wären. Schon 1918, erst recht nach dem Nie­der­gang des Faschis­mus, spä­ter des Sta­li­nis­mus wur­de der natio­na­le Ein­heits­staat, der Staats­sou­ve­rä­ni­tät und Volks­sou­ve­rä­ni­tät, Wirt­schaft und Gei­stes­le­ben in einer Rüstung zusam­men­hal­ten und gegen alle ande­ren eben­so gerü­ste­ten Staa­ten ver­tei­di­gen muss, zum aus­lau­fen­den Modell. Inzwi­schen ist ein Wan­del über­fäl­lig. Die Kri­se, die wir gegen­wär­tig erle­ben, ist Aus­druck die­ser Tat­sa­che. Neue Wege der zivi­len, viel­glied­ri­gen Orga­ni­sa­ti­on des Lebens wer­den gebraucht. Die mate­ri­el­le Grund­la­ge für ihre Ent­wick­lung ist gegeben.

Damit sind wir end­lich bei der Fra­ge ange­kom­men, wel­che Rol­le Deutsch­land in die­sem Pro­zess hat, haben könn­te, haben soll­te. Ein­fach gespro­chen, die Deut­schen könn­ten die Struk­tu­ren föde­ra­ler Viel­falt, die ihre Wur­zeln tief in der Geschich­te der staat­li­chen und gei­sti­gen Viel­falt Mit­tel­eu­ro­pas haben, heu­te als bewuss­te Bot­schaft in die Welt hin­aus­tra­gen. Dar­in könn­ten sich staat­li­che Vertreter/​innen, eben­so wie eine wache Bevöl­ke­rung, wel­che die Geschich­te Deutsch­lands als ihre eige­ne, unver­wech­sel­ba­re Geschich­te ernst nimmt, als sou­ve­rän im Sin­ne ihrer Selbst­be­stim­mung erweisen.

Eine nähe­re Betrach­tung die­ser Fra­ge zeigt jedoch, dass Deutsch­land die­se Sou­ve­rä­ni­tät zur­zeit nicht hat. Staat­lich ist Deutsch­land ein­ge­engt in die West­li­che Alli­anz, die Nato-Mit­glied­schaft, aktu­ell in das Vor­kriegs­bünd­nis gegen Russ­land und Chi­na. Innen­po­li­tisch sind die staat­lich-orga­ni­sier­ten Kräf­te dabei, die föde­ra­len Wur­zeln des deut­schen Gemein­we­sens den Anfor­de­run­gen eines prä­ven­ti­ven Sicher­heits­staa­tes unter­zu­ord­nen. Coro­na macht es möglich.

Anders gesagt, der deut­sche Staat lei­stet nicht, was er lei­sten könn­te und soll­te, näm­lich Bedin­gun­gen her­zu­stel­len, die die Ent­fal­tung von staat­li­cher Sou­ve­rä­ni­tät mög­lich machen – und die Bevöl­ke­rung duckt sich vor die­ser Ent­wick­lung in ihrer gro­ßen Mehr­heit weg. Was also könn­te, was soll­te unse­re Auf­ga­be in die­ser Umbruchs­si­tua­ti­on sein? Wer sind »wir«?

»Wir«, um es kurz zu machen, sind die­je­ni­gen, die sich die­se Sou­ve­rä­ni­tät, die »oben« wie »unten« nicht zu fin­den ist, selbst holen, selbst erar­bei­ten müs­sen, indem wir uns erin­nern, was deut­sche Geschich­te in ihren Höhen wie auch Tie­fen war – und wel­che Impul­se davon jetzt aus­ge­hen könn­ten. Das ist zum einen der Rück­griff auf die gei­sti­ge, kul­tu­rel­le und staat­li­che Viel­ge­stal­tig­keit Mit­tel­eu­ro­pas, aus des­sen Schoß das heu­ti­ge Deutsch­land her­vor­ging. Das ist zum ande­ren die Erfah­rung des tie­fen Stur­zes in den Ungeist des Faschis­mus, der zeig­te, was geschieht, wenn die gei­sti­ge Viel­falt in ihr Gegen­teil, einen geist­tö­ten­den Zen­tra­lis­mus umschlägt. Aus bei­dem zusam­men, aus der Erin­ne­rung an die Kraft der Viel­falt und aus den Leh­ren, die aus der Bru­ta­li­tät faschi­sti­scher Gleich­ma­che­rei zu zie­hen sind, kön­nen die Impul­se gewon­nen wer­den, wel­che die Deut­schen, staat­lich wie pri­vat, heu­te in das gegen­wär­ti­ge Umbruch­ge­sche­hen ein­brin­gen kön­nen. Es ist die Bot­schaft der Selbst­be­stim­mung, die sich in orga­ni­sier­ter Viel­falt ver­wirk­licht. Erst aus der akti­ven Ver­mitt­lung die­ser Impul­se kann Deutsch­lands wah­re Sou­ve­rä­ni­tät erwachsen.