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Herausgegeben von Rainer Butenschön, Daniela Dahn, Rolf Gössner,
Ulla Jelpke und Otto Köhler

Begründet 1997 von Eckart Spoo

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Die Sanktionsseuche

Kein Begriff wird in der inter­na­tio­na­len Poli­tik gegen­wär­tig häu­fi­ger ver­wandt als das schö­ne Wort »Sank­ti­on«. Die Sank­tio­ni­tis ist im vol­len Gan­ge. Eini­ge Bei­spie­le: Als »Haupt­sank­tio­nie­rer« ver­wen­den die USA die­se Erzwin­gungs­maß­nah­me unter ande­rem gegen Kuba, Nord­ko­rea, Iran, Russ­land, Burun­di, Sudan, Syri­en, Weiß­russ­land. Gegen­wär­tig steht Vene­zue­la im Brenn­punkt der erpres­se­ri­schen Poli­tik. Seit Jah­ren mal­trä­tiert Washing­ton das Land mit Sank­tio­nen. Erst kürz­lich gab US-Finanz­mi­ni­ster Ste­ven Mnuch­in vol­ler Stolz bekannt, dass die USA bis­her zwi­schen sie­ben und elf Mil­li­ar­den US-Dol­lar vene­zo­la­ni­schen Ver­mö­gens ein­ge­fro­ren haben, in erster Linie von der staat­li­chen Ölfir­ma Petró­le­os de Vene­zue­la (PDVSA). Gleich­zei­tig schick­ten sie, eini­ge LKW mit ein paar Hilfs­gü­tern für die not­lei­den­den Vene­zo­la­ner. Wie nobel!

Nahe­zu jeder Staat ver­hängt Sank­tio­nen. Selbst die neu­tra­le Schweiz greift zu die­ser Maß­nah­me, unter ande­rem gegen­über Irak, Myan­mar, Sim­bab­we, Sudan, Weiß­russ­land, Syri­en, Soma­lia, Gui­nea-Bis­sau, Jemen, Burun­di, Vene­zue­la. Im Han­dels­krieg zwi­schen den USA und Chi­na wur­den Straf­zöl­le ver­hängt, die der Sache nach nichts ande­res sind als schmer­zen­de Sanktionen.

Auch inter­na­tio­na­le Orga­ni­sa­tio­nen und Staa­ten­ver­bin­dun­gen ver­hän­gen Sank­tio­nen. So beschloss zum Bei­spiel der UN-Sicher­heits­rat wegen der anhal­ten­den Rake­ten­tests Nord­ko­re­as ein­stim­mig Sank­tio­nen gegen das Land. Bereits 2014 ver­häng­te die EU Wirt­schafts­sank­tio­nen gegen Russ­land. Sie wur­den inzwi­schen zum ach­ten Mal ver­län­gert, lau­fen nun bis Ende Juli und beinhal­ten unter ande­rem ein »Mili­tär­gü­ter­em­bar­go«, eine »Beschrän­kung des EU-Kapi­tal­mark­tes«, »Ein­rei­se­be­schrän­kun­gen für geli­ste­te Per­so­nen«, »Ein­frie­ren der Ver­mö­gens­wer­te von geli­ste­ten Per­so­nen oder Orga­ni­sa­tio­nen«, »Ein­fuhr- oder Aus­fuhr­ver­bo­te für bestimm­te Güter, Inve­sti­ti­ons­ver­bo­te«. Russ­land reagier­te mit Gegen­sank­tio­nen, die Prä­si­dent Putin bis Ende 2019 verlängerte.

Die Sank­tio­ni­tis hat sich wie eine Seu­che aus­ge­brei­tet. Eine Unter­su­chung von Peter Ber­gei­jk von der Rot­ter­da­mer Eras­mus-Uni­ver­si­tät ergab, dass sich die Zahl der ver­häng­ten staat­li­chen Wirt­schafts­sank­tio­nen seit 1990 gegen­über der Ära des (ersten) Kal­ten Krie­ges unge­fähr ver­dop­pelt hat. Alles ist in der Regel in schön­ster Beam­ten­spra­che bis ins Detail gere­gelt, aber kei­ner sieht mehr durch. Ange­sichts des Sank­ti­ons­cha­os ist man bei­na­he ver­sucht, eini­ge Regu­lie­rungs­maß­nah­men vor­zu­schla­gen, wie zum Bei­spiel die Erar­bei­tung und Ver­ab­schie­dung einer inter­na­tio­na­len Kon­ven­ti­on über Sank­tio­nen durch die Ver­ein­ten Natio­nen, Ein­rich­tung eines Büros zur Koor­di­nie­rung und Über­wa­chung von Sank­tio­nen beim Welt­si­cher­heits­rat, Ein­füh­rung eines Sank­ti­ons­ma­ster­stu­di­ums an allen Diplo­ma­ten­hoch­schu­len. Aber Schluss mit den Phan­ta­ste­rei­en, so oder so wären alle Ver­su­che, das Sank­ti­ons­cha­os zu regu­lie­ren, zum Schei­tern ver­ur­teilt, da jeder inter­na­tio­na­le Akteur ver­sucht, sei­ne Inter­es­sen durchzusetzen.

Spit­zen­rei­ter auf dem Gebiet sind die USA. Sie sind nicht nur das Land, das mit Abstand am häu­fig­sten Sank­tio­nen ver­hängt hat. Sie sind auch die Erfin­der von soge­nann­ten Sekun­där­sank­tio­nen. 1996 ver­ab­schie­de­te der ame­ri­ka­ni­sche Kon­gress zwei Geset­ze, die nicht nur das Wirt­schafts­em­bar­go der USA gegen­über Kuba, Iran und Liby­en ver­schärf­ten, son­dern auch Sank­tio­nen gegen die­je­ni­gen Fir­men und Per­so­nen aus Dritt­län­dern vor­sa­hen, die sich den ame­ri­ka­ni­schen Sank­ti­ons­be­stim­mun­gen nicht anschlos­sen. Unter Ver­let­zung des Völ­ker­rechts und der Regeln des All­ge­mei­nen Zoll- und Han­dels­ab­kom­mens (GATT) wur­den die­se juri­sti­schen und natür­li­chen Per­so­nen vor die Alter­na­ti­ve gestellt, ent­we­der mit den USA oder mit den sank­tio­nier­ten Län­dern öko­no­mi­sche Bezie­hun­gen zu unter­hal­ten. Ent­schie­den sie sich für Letz­te­res, droh­ten ihnen schwe­re Sekun­där­sank­tio­nen. Auch schon damals galt »Ame­ri­ca first«. Dass die­se Dro­hun­gen kei­ne lee­ren Wor­te sind, zeig­te der Fall der Bank BNP Pari­bas. Die USA war­fen der größ­ten fran­zö­si­schen Bank 2014 vor, bei einer Rei­he von Geschäf­ten ame­ri­ka­ni­sche Sank­tio­nen gegen den Sudan, den Iran und Kuba gebro­chen zu haben, wofür sie bestraft wer­den soll­te. Nach lan­gen Ver­hand­lun­gen mit den US-Behör­den räum­te die Bank ent­spre­chen­de Ver­feh­lun­gen ein und akzep­tier­te die Sum­me von 8,83 Mil­li­ar­den Dol­lar. Das ist die höch­ste je ver­häng­te Stra­fe für eine euro­päi­sche Bank. Umso ver­wun­der­li­cher war es, dass der dama­li­ge fran­zö­si­sche Finanz­mi­ni­ster Michel Sapin sich erleich­tert zeig­te und erklär­te, das Straf­maß erlau­be der Bank wenig­stens das Wei­ter­be­stehen. Die Stra­fe für BNP Pari­bas ist ein kras­ser Fall, aber allein steht sie nicht, denn euro­päi­sche Ban­ken haben seit 2009 schon etwa 16 Mil­li­ar­den Euro an Stra­fen an die USA gezahlt.

Nach­dem die USA den Iran­ver­trag auf­ge­kün­digt haben und zu har­ten Sank­tio­nen gegen das Land zurück­ge­kehrt sind, dro­hen den ande­ren Ver­trags­part­nern Sekun­där­sank­tio­nen bezie­hungs­wei­se hohe Stra­fen, wenn ihre Unter­neh­men mit dem Iran Geschäf­te machen und gleich­zei­tig auf dem US-ame­ri­ka­ni­schen Markt aktiv sind. Selbst Mer­kels All­zweck­waf­fe, Bun­des­wirt­schafts­mi­ni­ster Peter Alt­mai­er (CDU), zeigt sich in die­sem Fal­le hilf­los. Auch er sieht wegen der neu­en US-Sank­tio­nen gegen den Iran erheb­li­che Kon­se­quen­zen für deut­sche und ande­re euro­päi­sche Unter­neh­men. Wört­lich erklär­te er im Deutsch­land­ra­dio: »Wir haben juri­stisch kei­ne Mög­lich­keit, deut­sche Unter­neh­men gegen Ent­schei­dun­gen der ame­ri­ka­ni­schen Regie­rung zu schüt­zen oder sie davon aus­zu­neh­men.« Optio­nen wie einen staat­li­chen Fonds zum Aus­gleich mög­li­cher Nach­tei­le für Fir­men, die im Iran tätig sind, sehe das deut­sche Recht nicht vor. Die Bun­des­re­gie­rung bie­te jedoch Unter­stüt­zung und juri­sti­sche Bera­tung für betrof­fe­ne Unter­neh­men an. Wie pre­kär die Lage ist, zeigt auch die Tat­sa­che, dass deut­sche Fir­men, die mit dem Iran Han­del trei­ben, regel­mä­ßig Anru­fe aus der US-Bot­schaft in Ber­lin bekom­men. Auch der US-Statt­hal­ter in der Bun­des­re­pu­blik, Bot­schaf­ter Richard Gre­nell, ließ es sich nicht neh­men, deut­sche Unter­neh­men dro­hend auf­zu­for­dern, ihre Inve­sti­tio­nen im Iran zurückzufahren.

Ange­sichts der Sekun­där­sank­ti­ons­dro­hun­gen haben Deutsch­land, Frank­reich und Groß­bri­tan­ni­en eine Han­dels­platt­form mit dem Namen »Ins­tex« gegrün­det, die mit Tehe­ran Ver­hand­lun­gen auf­ge­nom­men hat, um ein ira­ni­sches Gegen­stück auf­zu­bau­en. Als Ergeb­nis soll eine Tausch­bör­se ent­ste­hen, mit­tels derer der Han­del mit dem Iran ohne Zah­lungs­ver­kehr mög­lich wer­den soll. Mit ande­ren Wor­ten: Vor­wärts in die Ver­gan­gen­heit! Zurück zur Natu­ral­wirt­schaft! Sank­tio­nen machen es möglich.