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Herausgegeben von Rainer Butenschön, Daniela Dahn, Rolf Gössner,
Ulla Jelpke und Otto Köhler

Begründet 1997 von Eckart Spoo

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Sieg für die Meinungsfreiheit

Ein Münch­ner Klä­ger hat jetzt nach mehr­jäh­ri­gem Kampf ein weg­wei­sen­des Urteil gegen die baye­ri­sche Lan­des­haupt­stadt erstrit­ten: Er darf nun­mehr in einem städ­ti­schen Saal eine Podi­ums­dis­kus­si­on zum The­ma »Wie sehr schränkt Mün­chen die Mei­nungs­frei­heit ein – Der Stadt­rats­be­schluss vom 13.12.2017 und sei­ne Fol­gen« ver­an­stal­ten. Der Baye­ri­sche Ver­wal­tungs­ge­richts­hof urteil­te, die Ver­wei­ge­rung der Stadt sei »mit höher­ran­gi­gem Recht nicht ver­ein­bar und daher unwirk­sam«, und hob damit ein gegen­sätz­li­ches Urteil des Münch­ner Ver­wal­tungs­ge­richts auf. Die Stadt hat­te sich bei ihrer Ver­wei­ge­rung auf die­sen Rats­be­schluss vom Dezem­ber 2017 gestützt. Es bleibt aller­dings frag­lich, ob die Ver­an­stal­tung nun in den näch­sten ein bis zwei Jah­ren statt­fin­den kann, denn Mün­chens SPD-Ober­bür­ger­mei­ster Die­ter Rei­ter kün­dig­te Revi­si­on an.

Der Klä­ger hat ein Recht auf die Benut­zung öffent­li­cher Ein­rich­tun­gen auch für Ver­an­stal­tun­gen die­ser Art, urteil­te der Ver­wal­tungs­ge­richts­hof. Als Trä­ger öffent­li­cher Ein­rich­tun­gen dür­fe die Stadt zwar deren Zweck fest­le­gen, jedoch müs­se sie dabei das höher­ran­gi­ge Recht und ins­be­son­de­re die Grund­rech­te beach­ten. Einem Bewer­ber allein wegen zu erwar­ten­der uner­wünsch­ter Mei­nungs­äu­ße­run­gen den Zugang zu einer öffent­li­chen Ein­rich­tung zu ver­weh­ren, ver­sto­ße gegen das Grund­recht der Mei­nungs­frei­heit (Art. 5 GG). Etwa­ige anti­se­mi­ti­sche Äuße­run­gen könn­ten nach der Recht­spre­chung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts nicht bereits auf­grund ihres Inhalts einen Aus­schluss recht­fer­ti­gen, son­dern erst dann, wenn damit die Fried­lich­keit der öffent­li­chen Aus­ein­an­der­set­zung gefähr­det wer­de. Wenn eine öffent­li­che Ein­rich­tung für Ver­an­stal­tun­gen zu all­ge­mein­po­li­ti­schen Fra­gen zur Ver­fü­gung gestellt wer­de, dürf­ten nicht nur die von dem Ein­rich­tungs­trä­ger gebil­lig­ten The­men und Mei­nun­gen zuge­las­sen wer­den. Ver­an­stal­tun­gen zu BDS sei­en nicht unzulässig.

Der Mün­che­ner Stadt­rats­be­schluss vom Dezem­ber 2017 bewirk­te, dass in kei­nen städ­ti­schen oder städ­tisch geför­der­ten Räu­men mehr Ver­an­stal­tun­gen statt­fin­den, in denen die inter­na­tio­na­le BDS-Kam­pa­gne (Boy­cott, Divest­ment, Sanc­tions) zur Spra­che kom­men könn­te. Ziel die­ser Kam­pa­gne ist es, die israe­li­sche Regie­rung mit gewalt­lo­sen Mit­teln zu bewe­gen, die Anne­xi­on palä­sti­nen­si­scher Gebie­te rück­gän­gig zu machen, das Besat­zungs­re­gime zu been­den und grund­le­gen­de Prin­zi­pi­en des Völ­ker­rechts ein­zu­hal­ten. Nach Ansicht vie­ler Fach­leu­te, unter ande­rem auch vie­ler bekann­ter jüdi­scher Aka­de­mi­ker, ist die Kam­pa­gne nicht antisemitisch.

Das Urteil des Ver­wal­tungs­ge­richts­hofs löste einer­seits Erleich­te­rung und viel Lob aus, bei SPD und CSU stieß es dage­gen auf Bedau­ern und Unverständnis.

Judith Bern­stein, die Spre­che­rin der Jüdisch-Palä­sti­nen­si­schen Dia­log­grup­pe Mün­chen, sag­te, ihr habe das Urteil »den Glau­ben an die Justiz wie­der­ge­ge­ben«. In einer Zeit, »in der die lei­se­ste Kri­tik an der israe­li­schen Poli­tik als Anti­se­mi­tis­mus ange­pran­gert wird und kaum ein Poli­ti­ker sich traut, Kri­tik an ihr zu äußern aus Angst, sich dem Anti­se­mi­tis­mus­vor­wurf aus­zu­set­zen, ist die­ses Urteil beson­ders wich­tig«. Die Dia­log­grup­pe sei durch den Stadt­rats­be­schluss »fak­tisch mund­tot gemacht wor­den«, berich­te­te sie spä­ter in einem Inter­view mit dem Web­por­tal Marx21. Über Jah­re habe die Grup­pe vor allem israe­li­sche und palä­sti­nen­si­sche Gäste ein­ge­la­den, um zum Abbau von Vor­ur­tei­len bei­zu­tra­gen. Seit dem Stadt­rats­be­schluss bekom­me die Grup­pe jedoch kei­ne Ver­an­stal­tungs­räu­me mehr.

Der Ham­bur­ger Völ­ker­recht­ler Nor­man Paech sprach von »einem gro­ßen Erfolg für die Mei­nungs­frei­heit und einer Ohr­fei­ge für die Stadt«. In nor­ma­len Zei­ten, so schrieb er in einem Gast­kom­men­tar für die jun­ge Welt, wäre das Urteil eine Selbst­ver­ständ­lich­keit, denn: »Unse­re Ver­fas­sung und eine funk­tio­nie­ren­de Demo­kra­tie las­sen eine ande­re Ent­schei­dung gar nicht zu.« Eine Revi­si­on soll­te das Urteil nicht zu fürch­ten haben.

Ähn­lich sieht es auch der Duis­bur­ger Rechts­pro­fes­sor Lothar Zech­lin. »Es wäre über­ra­schend, wenn das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt zu einer grund­le­gend ande­ren Auf­fas­sung kom­men soll­te«, schrieb er in einem Bei­trag für den Ver­fas­sungs­blog. Die bis­he­ri­ge Recht­spre­chung sei durch eine kla­re Ten­denz gegen die Ver­wei­ge­rung der Raum­über­las­sun­gen durch staat­li­che oder kom­mu­na­le Trä­ger gekennzeichnet.

Lob kam auch von Peter Von­nah­me, der frü­her selbst lan­ge Jah­re als Rich­ter am Baye­ri­schen Ver­wal­tungs­ge­richts­hof tätig war. In einem Bei­trag der Nach­denk­sei­ten hob er her­vor, die Rich­ter hät­ten der Ver­su­chung wider­stan­den, sich dem poli­ti­schen Main­stream anzupassen.

Die Bür­ger­rechts­or­ga­ni­sa­ti­on Huma­ni­sti­sche Uni­on (HU) mein­te, das Gericht habe mit sei­nem gut begrün­de­ten Urteil das Grund­ge­setz ver­tei­digt. Zugleich sei das Urteil eine »schwe­re Schlap­pe für den Münch­ner Stadt­rat und den Ober­bür­ger­mei­ster«, erklär­te der baye­ri­sche Lan­des­ver­band. Er appel­lier­te an die Stadt, kei­ne Revi­si­on gegen das Urteil ein­zu­le­gen, weil sonst die grund­ge­setz­wid­ri­ge Pra­xis ver­län­gert würde.

Auch das Münch­ner EineWelt­Haus, wo es bis Ende 2017 beson­ders vie­le kri­ti­sche Ver­an­stal­tun­gen gab, begrüß­te die Ent­schei­dung des Gerichts. Es kön­ne nicht sein, »dass ein Stadt­rat bzw. eine Stadt­ver­wal­tung in pater­na­li­sti­scher Manier bestim­men kann, über was in städ­ti­schen Räu­men dis­ku­tiert wer­den kann und über was nicht«, heißt es in einer Stellungnahme.

Im Dezem­ber 2017 gehör­ten zu den ganz weni­gen Stadt­rä­ten, die gegen den BDS-Antrag stimm­ten, die bei­den Stadt­rä­te der Links­par­tei. Die jet­zi­ge Stadt­rats­grup­pe hält es für »über­fäl­lig«, dass der Stadt­rats­be­schluss vom Dezem­ber 2017 geän­dert wird, und for­dert von der Stadt, auf eine Revi­si­on zu verzichten.

Unglück­lich über das Urteil sind vor allem Ober­bür­ger­mei­ster Rei­ter (SPD) und die CSU. Bei­de Par­tei­en hat­ten im Som­mer 2017 den Antrag gemein­sam ein­ge­bracht und schließ­lich durch­ge­setzt. Rei­ter nann­te das Urteil »bedau­er­lich« und ließ erklä­ren, »ent­schlos­se­nes Han­deln gegen jede Form anti­se­mi­ti­scher Stim­mungs­ma­che« sei wich­tig. Der baye­ri­sche Anti­se­mi­tis­mus­be­auf­trag­te Lud­wig Spaen­le (CSU) hält nach dem Urteil neue Schrit­te für erfor­der­lich, um »anti­se­mi­tisch-ori­en­tier­ten Orga­ni­sa­tio­nen« die Nut­zung öffent­li­cher Räu­me zu untersagen.

Dass es drei Jah­re nach dem Stadt­rats­be­schluss über­haupt zu dem Urteil gekom­men ist, geht auf die Hart­näckig­keit des 80-jäh­ri­gen Klä­gers Klaus Ried, einem Phy­si­ker und frü­he­res Mit­glied des GEW-Lan­des­vor­stands, sowie einer klei­nen Grup­pe von Unter­stüt­zern zurück. Ihr gehö­ren Mit­glie­der unter ande­rem der »Frau­en in Schwarz«, der Jüdisch-Palä­sti­nen­si­schen Dia­log­grup­pe sowie von Pax Chri­sti, SalamS­ha­lom und Attac an.